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Aufenthaltserlaubnis Deutschland nach Heirat m. Österreicher

Verfasst: 02.05.2012, 13:51
von MichaelAustria
Hallo,

Ich bin österreichischer Staatsbürger. Im Juli möchte ich gerne meine Verlobte in Österreich heiraten. Dokumente haben wir schon fast alle zusammen.
Eine Heirat in Österreich funktioniert ja ohne Heiratsvisum - es ist lediglich ein Besuchervisum + Heirtasfähigkeitserklärung (Ehefähigkeit), Geburtsurkunde und Meldebestätigung erforderlich. Alles natürlich übersetzt, beglaubigt und überbeglaubigt.

Nun aber zum eigentlichen Thema... Meine Firma in Österreich sendet mich für die nächsten 2-4 Jahre nach Deutschland. Also werde ich für meine zukünftige Frau eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland benötigen. Ist das für mich als Österreicher einfach möglich?

Natürlich möchte sie in ferner Zukunft auch die österreichische Staatsangehörigkeit haben. In Österreich ist Voraussetzung mindestens 6 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, min 5 Jahre Ehe, etc. etc.
Werden die Jahre in Deutschland dann auf die österreichischen 6 Jahre angerechnet, oder zählt hierzu wirklich nur ein Aufenthalt IN Österreich.

Mit einer deutschen AE kann sie ja denke ich ohne Probleme auch nach Österreich reisen (für zum Beispiel Verandtenbesuche)?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Re: Aufenthaltserlaubnis Deutschland nach Heirat m. Österrei

Verfasst: 02.05.2012, 15:06
von cookie2008

Re: Aufenthaltserlaubnis Deutschland nach Heirat m. Österrei

Verfasst: 02.05.2012, 17:54
von AngelofMoon
MichaelAustria hat geschrieben:Nun aber zum eigentlichen Thema... Meine Firma in Österreich sendet mich für die nächsten 2-4 Jahre nach Deutschland.
Vor Eure Hochzeit in Österreich oder erst nach der Hochzeit?
MichaelAustria hat geschrieben:Mit einer deutschen AE kann sie ja denke ich ohne Probleme auch nach Österreich reisen (für zum Beispiel Verandtenbesuche)?
Solltes Du vor Eure Hochzeit nach Deutschland über Deine Firma kommen, gibt es hier einen Umstand der sich Freizügigkeitsrecht nennt.
Wo Ihr Heiratet spielt keine Rolle, wichtig ist ob Du zu diesem Zeitpunkt Freizügigkeitsberechtigter EU Bürger bist.
Sollte dieses zutreffen bekommt Deine Frau dann einen Aufenthaltstitel nach EU Recht und nicht nach Nationalen Recht.

Re: Aufenthaltserlaubnis Deutschland nach Heirat m. Österrei

Verfasst: 02.05.2012, 19:40
von MichaelAustria
Hallo AngelofMoon,

Danke für die Antwort - das klingt ja erstmal ganz gut...
AngelofMoon hat geschrieben:Vor Eure Hochzeit in Österreich oder erst nach der Hochzeit?
Vor unserer Hochzeit - ich befinde mich eigentlich bereits in Deutschland.
AngelofMoon hat geschrieben:Solltes Du vor Eure Hochzeit nach Deutschland über Deine Firma kommen, gibt es hier einen Umstand der sich Freizügigkeitsrecht nennt.
Ich kenne mich mit Freizügigkeit nicht aus. Trifft es auch dann zu, wenn ich weiterhin in Österreich angestellt bin (also mein Gehalt aus Österreich beziehe) und nur nach Deutschland entsendet bin? Durch den Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr in Deutschland bin ich jedoch in Deutschland steuerpflichtig. Ich habe in Deutschland auch einen festen Wohnsitz und eine Mietwohnung auf meinen Namen und den Namen meiner Firma (Miete wird von meiner Firma übernommen).

Re: Aufenthaltserlaubnis Deutschland nach Heirat m. Österrei

Verfasst: 02.05.2012, 20:34
von AngelofMoon
MichaelAustria hat geschrieben:Durch den Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr in Deutschland bin ich jedoch in Deutschland steuerpflichtig. Ich habe in Deutschland auch einen festen Wohnsitz und eine Mietwohnung auf meinen Namen und den Namen meiner Firma (Miete wird von meiner Firma übernommen).
Damit müsstest Du auch hier gemeldet sein.
Frage beim Einwohnermeldeamt nach der Freizügigkeitsbescheinigung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiz%C3%B ... cheinigung

Re: Aufenthaltserlaubnis Deutschland nach Heirat m. Österrei

Verfasst: 03.05.2012, 19:50
von MichaelAustria
Danke für die Infos! Das klingt ja nicht so schlecht! Ich werde mich nächste Woche beim Einwohnermeldeamt informieren!