Aufenthaltserlaubnis Deutschland nach Heirat m. Österreicher
Verfasst: 02.05.2012, 13:51
Hallo,
Ich bin österreichischer Staatsbürger. Im Juli möchte ich gerne meine Verlobte in Österreich heiraten. Dokumente haben wir schon fast alle zusammen.
Eine Heirat in Österreich funktioniert ja ohne Heiratsvisum - es ist lediglich ein Besuchervisum + Heirtasfähigkeitserklärung (Ehefähigkeit), Geburtsurkunde und Meldebestätigung erforderlich. Alles natürlich übersetzt, beglaubigt und überbeglaubigt.
Nun aber zum eigentlichen Thema... Meine Firma in Österreich sendet mich für die nächsten 2-4 Jahre nach Deutschland. Also werde ich für meine zukünftige Frau eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland benötigen. Ist das für mich als Österreicher einfach möglich?
Natürlich möchte sie in ferner Zukunft auch die österreichische Staatsangehörigkeit haben. In Österreich ist Voraussetzung mindestens 6 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, min 5 Jahre Ehe, etc. etc.
Werden die Jahre in Deutschland dann auf die österreichischen 6 Jahre angerechnet, oder zählt hierzu wirklich nur ein Aufenthalt IN Österreich.
Mit einer deutschen AE kann sie ja denke ich ohne Probleme auch nach Österreich reisen (für zum Beispiel Verandtenbesuche)?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Ich bin österreichischer Staatsbürger. Im Juli möchte ich gerne meine Verlobte in Österreich heiraten. Dokumente haben wir schon fast alle zusammen.
Eine Heirat in Österreich funktioniert ja ohne Heiratsvisum - es ist lediglich ein Besuchervisum + Heirtasfähigkeitserklärung (Ehefähigkeit), Geburtsurkunde und Meldebestätigung erforderlich. Alles natürlich übersetzt, beglaubigt und überbeglaubigt.
Nun aber zum eigentlichen Thema... Meine Firma in Österreich sendet mich für die nächsten 2-4 Jahre nach Deutschland. Also werde ich für meine zukünftige Frau eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland benötigen. Ist das für mich als Österreicher einfach möglich?
Natürlich möchte sie in ferner Zukunft auch die österreichische Staatsangehörigkeit haben. In Österreich ist Voraussetzung mindestens 6 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, min 5 Jahre Ehe, etc. etc.
Werden die Jahre in Deutschland dann auf die österreichischen 6 Jahre angerechnet, oder zählt hierzu wirklich nur ein Aufenthalt IN Österreich.
Mit einer deutschen AE kann sie ja denke ich ohne Probleme auch nach Österreich reisen (für zum Beispiel Verandtenbesuche)?
Vielen Dank schon mal im Voraus