Aufenthaltserlaubnis Deutschland nach Heirat m. Österreicher
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MichaelAustria
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Aufenthaltserlaubnis Deutschland nach Heirat m. Österreicher
Hallo,
Ich bin österreichischer Staatsbürger. Im Juli möchte ich gerne meine Verlobte in Österreich heiraten. Dokumente haben wir schon fast alle zusammen.
Eine Heirat in Österreich funktioniert ja ohne Heiratsvisum - es ist lediglich ein Besuchervisum + Heirtasfähigkeitserklärung (Ehefähigkeit), Geburtsurkunde und Meldebestätigung erforderlich. Alles natürlich übersetzt, beglaubigt und überbeglaubigt.
Nun aber zum eigentlichen Thema... Meine Firma in Österreich sendet mich für die nächsten 2-4 Jahre nach Deutschland. Also werde ich für meine zukünftige Frau eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland benötigen. Ist das für mich als Österreicher einfach möglich?
Natürlich möchte sie in ferner Zukunft auch die österreichische Staatsangehörigkeit haben. In Österreich ist Voraussetzung mindestens 6 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, min 5 Jahre Ehe, etc. etc.
Werden die Jahre in Deutschland dann auf die österreichischen 6 Jahre angerechnet, oder zählt hierzu wirklich nur ein Aufenthalt IN Österreich.
Mit einer deutschen AE kann sie ja denke ich ohne Probleme auch nach Österreich reisen (für zum Beispiel Verandtenbesuche)?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Ich bin österreichischer Staatsbürger. Im Juli möchte ich gerne meine Verlobte in Österreich heiraten. Dokumente haben wir schon fast alle zusammen.
Eine Heirat in Österreich funktioniert ja ohne Heiratsvisum - es ist lediglich ein Besuchervisum + Heirtasfähigkeitserklärung (Ehefähigkeit), Geburtsurkunde und Meldebestätigung erforderlich. Alles natürlich übersetzt, beglaubigt und überbeglaubigt.
Nun aber zum eigentlichen Thema... Meine Firma in Österreich sendet mich für die nächsten 2-4 Jahre nach Deutschland. Also werde ich für meine zukünftige Frau eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland benötigen. Ist das für mich als Österreicher einfach möglich?
Natürlich möchte sie in ferner Zukunft auch die österreichische Staatsangehörigkeit haben. In Österreich ist Voraussetzung mindestens 6 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, min 5 Jahre Ehe, etc. etc.
Werden die Jahre in Deutschland dann auf die österreichischen 6 Jahre angerechnet, oder zählt hierzu wirklich nur ein Aufenthalt IN Österreich.
Mit einer deutschen AE kann sie ja denke ich ohne Probleme auch nach Österreich reisen (für zum Beispiel Verandtenbesuche)?
Vielen Dank schon mal im Voraus
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cookie2008
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- AngelofMoon
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Re: Aufenthaltserlaubnis Deutschland nach Heirat m. Österrei
Vor Eure Hochzeit in Österreich oder erst nach der Hochzeit?MichaelAustria hat geschrieben:Nun aber zum eigentlichen Thema... Meine Firma in Österreich sendet mich für die nächsten 2-4 Jahre nach Deutschland.
Solltes Du vor Eure Hochzeit nach Deutschland über Deine Firma kommen, gibt es hier einen Umstand der sich Freizügigkeitsrecht nennt.MichaelAustria hat geschrieben:Mit einer deutschen AE kann sie ja denke ich ohne Probleme auch nach Österreich reisen (für zum Beispiel Verandtenbesuche)?
Wo Ihr Heiratet spielt keine Rolle, wichtig ist ob Du zu diesem Zeitpunkt Freizügigkeitsberechtigter EU Bürger bist.
Sollte dieses zutreffen bekommt Deine Frau dann einen Aufenthaltstitel nach EU Recht und nicht nach Nationalen Recht.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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MichaelAustria
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Re: Aufenthaltserlaubnis Deutschland nach Heirat m. Österrei
Hallo AngelofMoon,
Danke für die Antwort - das klingt ja erstmal ganz gut...
Danke für die Antwort - das klingt ja erstmal ganz gut...
Vor unserer Hochzeit - ich befinde mich eigentlich bereits in Deutschland.AngelofMoon hat geschrieben:Vor Eure Hochzeit in Österreich oder erst nach der Hochzeit?
Ich kenne mich mit Freizügigkeit nicht aus. Trifft es auch dann zu, wenn ich weiterhin in Österreich angestellt bin (also mein Gehalt aus Österreich beziehe) und nur nach Deutschland entsendet bin? Durch den Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr in Deutschland bin ich jedoch in Deutschland steuerpflichtig. Ich habe in Deutschland auch einen festen Wohnsitz und eine Mietwohnung auf meinen Namen und den Namen meiner Firma (Miete wird von meiner Firma übernommen).AngelofMoon hat geschrieben:Solltes Du vor Eure Hochzeit nach Deutschland über Deine Firma kommen, gibt es hier einen Umstand der sich Freizügigkeitsrecht nennt.
- AngelofMoon
- Old China Hand

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Re: Aufenthaltserlaubnis Deutschland nach Heirat m. Österrei
Damit müsstest Du auch hier gemeldet sein.MichaelAustria hat geschrieben:Durch den Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr in Deutschland bin ich jedoch in Deutschland steuerpflichtig. Ich habe in Deutschland auch einen festen Wohnsitz und eine Mietwohnung auf meinen Namen und den Namen meiner Firma (Miete wird von meiner Firma übernommen).
Frage beim Einwohnermeldeamt nach der Freizügigkeitsbescheinigung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiz%C3%B ... cheinigung
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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MichaelAustria
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Re: Aufenthaltserlaubnis Deutschland nach Heirat m. Österrei
Danke für die Infos! Das klingt ja nicht so schlecht! Ich werde mich nächste Woche beim Einwohnermeldeamt informieren!
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