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Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Verfasst: 30.12.2009, 15:41
von happyfuture
ingo_001 hat geschrieben:
happyfuture hat geschrieben:Die "Legalisation" des EFZ durch die CN Botschaft / Konsulat in D ist NICHT erforderlich,
wird jedenfalls NICHT für die Austellung der Ledigkeitsbescheinigung bei der D-Botschaft oder irgendeinem D-Konsulat in CN benötigt. Wer da immer noch zuviel Geld, Zeit oder Zweifel hat, möge bitte per e-Mail bei seinem zuständigen D-Konsulat in CN nachfragen!
Natürlich wird die Legalisation des EFZ durch die cinesische Botschaft nicht von irgend einem deutschen Konsulat benötigt - hab ich auch nie behauptet.
Wohl aber wird diese vom betreffenden chinesischen Standesamt verlangt.
Soweit jedenfalls die gesetzliche Lage (Stand 2006) an der sich m.W. auch jetzt nichts Grundlegendes geändert hat.
Ingo, ich kenne die Situation von 2006 nicht, kann nur aus diesem Jahr berichten.
Denke auch, wir schreiben "aneinander vorbei" :wink:
Normalerweise (was ist schon normal?) benötigst Du beim CN-Standesamt nur die Ledigkeitsbescheinigung (übersetzt auf CN), die Du über das EFZ via D-Botschaft/Konsulat erhalten hast. Das EFZ selber muss normalerweise (was ist schon normal?) nicht mehr zur Heirat vorgelegt werden.

Die CN-Standesämter sind i.d.R. nur daran interessiert, dass der Ausländische Part einen "Ledigkeitsnachweis" vorlegen kann. An ein so umfassendes EFZ sind die eher nicht interessiert! Daher akzeptieren einige CN-Standesämter auch beglaubigte, übersetzte Urkunden vom Einwohnermeldeamt mit entsprechendem Hinweis.

Jetzt bissi klarer?

Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Verfasst: 30.12.2009, 15:57
von ingo_001
Wenns denn chinaweit so gehandhabt wird - ja. :wink:

Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Verfasst: 30.12.2009, 19:33
von Tenshu
Also um das Chaos mal zu entwirren.

Der normale Weg: (Kurzfassung)
EFZ ausstellen lassen + Beglaubigung BVA, damit auf die D-Botschaft/ Konsulat in CN.
Dann bekommst du eine Konsularbescheinigung (Ledigkeitsnachweis). Mit dem Ledigkeitsnachweis+ Übersetzung zum Eheregisteramt in CN. Alles OK. Dafür muss das EFZ, wie Happyfuture schon mehrmals sagte nicht Legalisiert werden. Grund: Du verwendest ein deutsches Dokument bei einer deutschen Behörde in CN. Nachzulesen im Heirats FAQ. Aber es ist natürlich möglich, das es das Eheregister legalisiert verlangt.
Nur für die Deutsche Botschaft ist es nicht von Nöten.

Mein Weg: (nur für Shenyang und wo es sonst noch geht)
EFZ ausstellen lassen + Beglaubigung + Legalisation. Legalisiertes EFZ zusammen mit Meldebescheinigung (wird in Shenyang als Ledigkeitsnachweis anerkannt) zum Eheregisteramt. Alles OK. Übersetzung ins CN, Deutsche Heiratsurkunde + Legalisation, macht alles das Eheregisteramt Liaoning. Bearbeitungsdauer des ganzen etwa 15-20 Werktage. Dafür kostet es nicht 800 Yuan, sondern 2000 Yuan. Natürlich kann man auch nach 3-5 Tagen die Dokumente vom Eheregisteramt in CN abholen und zum Beispiel nach Beijing fahren und die Legalisationen selbst machen lassen. Dann hat man das alles vielleicht in 6-8 Tagen durch. Preisunterschied für deutsche Dokumente nach der Heirat zwischen CN-Notar und Eheregisteramt 200 Yuan. Da habe ich gesagt, soll sich das Eheregisteramt darum kümmern und wir haben unsere Ruhe. Dafür zahle ich gerne 200 Yuan mehr. Auch beim CN-Notar beträgt die Bearbeitungszeit 15-20 Tage. Macht also kaum einen Unterschied.

Auf der Botschaftsseite Peking, steht auch nochmal explizit, das in Ausnahmefällen ein legalisiertes EFZ + Meldebescheinigung für das Eheregisteramt reicht. Das ist auch der einzigste Grund um das EFZ zu legalisieren. das kann aber in der nächsten Provinz schon wieder ganz anders sein. Deshalb fragen, fragen und nochmals fragen, sowohl beim Standesamt in D als auch beim Eheregisteramt in CN.

Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Verfasst: 30.12.2009, 20:37
von ingo_001
Ich spreche jetzt wahrscheinlich für Alle, die schon verheiratet sind:

Jungs: Noch ein Grund mehr nur einmal zu heiraten :mrgreen:
Wer weiss denn schon, wie die Bestimmungen in einem Jahr aussehen? :mrgreen:

Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Verfasst: 30.12.2009, 20:49
von Tenshu
Richtig Ingo

soweit ich feststellen konnte, hat sich schon einiges geändert bei den Bestimmungen zwischen 2006 und heute.

Und nochmal für alle Fragesteller:
Es ist überhaupt nicht schwer, die Dokumente vorzubereiten für die Heirat zwischen D und CN. Ist nur jede Menge Papierkram und Lauferei. Wobei bei einer Heirat in CN, die Frau die Hauptarbeit hat, nicht der Mann in D. Das sollte man auch mal sagen. Aber wer meint das man nur wenig oder nichts dafür tun muss, der ist besser beraten, wenn er es sein lässt. Mit der Einstellung...das ist mir zuviel..dann heirate ich eben nicht, kann man(n) das absolut knicken. Da wird auch eine Beziehung ohne Heirat, nicht sehr lange Bestand haben.

Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Verfasst: 30.12.2009, 21:42
von ingo_001
Exactamente :wink:

Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Verfasst: 31.12.2009, 11:16
von belrain
ingo_001 hat geschrieben: Wohl aber wird diese vom betreffenden chinesischen Standesamt verlangt.
Soweit jedenfalls die gesetzliche Lage (Stand 2006) an der sich m.W. auch jetzt nichts Grundlegendes geändert hat.
Hier sind ja zig verschiedene Varianten, was die Notwendigkeit eines EFZ betrifft, im Umlauf.
U.a. eben auch die, dass das EFZ beim chinesischen Standesamt nach wie vor gebraucht/verlangt wird.
Wenns vor Ort doch nicht verlangt werden sollte - gut. Das liegt aber im Ermessen des jeweiligen Standesbeamten.
Solange diese Praxis nicht einheitlich gehandhabt wird, rate ich nach wie vor zum EFZ.
Es ist einfach irgendwie suboptimal aus, wenn der Ehemann in Spe, auf Nachfrage, wo denn sein EFZ wäre, antwortet: "Na ja, es gibt Standesämter, wo es nicht verlangt wird".
Damit dürfte er dann bei seiner Noch-nicht-Ehefrau/Schwiegerfamilie "unten durch" sein. Mal ganz abgesehen davon, dass er den Flug heiratstechnisch für null ouvert gemacht hat.
Das chinesische Standesamt benötigt die Konsularsbescheinigung die, auf Basis des EFZ, ausgestellt wurde. Und auch die muss nicht beglaubigt werden.
Aber: das örtliche Standesamt benötigt eine Übersetzung und diese sollte man im Übersetzungsbüro des Vertrauens des Standesamtes machen lassen :wink:

Allerdings habe ich in CN geheiratet.
Lief so ab:
1. Meine Frau hat ihre Papiere zusammen gesucht und nach Peking geschickt - wegen Überbeglaubigung der beglaubigten Übersetzung.
2. Ich habe eine Eidesstattliche Erklärung bzgl. meines Familienstandes beim Generalkonsulat in Shanghai gemacht.
3. Alle Papiere zu meinem zuständigen Standesamt in Deutschland geschickt.
4. 2 Wochen später war EFZ in Shanghai.
5. Konsularsbescheinigung auf Basis EFZ austellen lassen.
6. Meine Frau hat die Bescheinigung in Changchun übersetzen lassen (in Shanghai übersetzt wurde nicht anerkannt)
7. Heirat - am gleichen Tag rote Bücher empfangen

War mit etwas Arbeit verbunden, aber nichts wildes :wink:

Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Verfasst: 31.12.2009, 11:37
von ingo_001
Hab mich ja schon "ergeben" :mrgreen:

Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Verfasst: 31.12.2009, 13:12
von happyfuture
ingo_001 hat geschrieben:Hab mich ja schon "ergeben" :mrgreen:
... endlich :lol:

Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Verfasst: 31.12.2009, 15:49
von ingo_001
Na ja, sieht ja ganz so aus, als wenn sich das Heirats-Procedere seit meiner Zeit doch vereinfacht hätte :wink:
Wenn das so ist, könnte ich ja ... :mrgreen:

Wenn Ihr nichts mehr von mir hört, hat meine Frau dafür gesorgt, dass ich diesen theoretischen Gedanken noch nicht mal zuende denken kann :mrgreen: :lol: :wink:

Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Verfasst: 31.12.2009, 18:07
von happyfuture
@Ingo,
klaro verändert sich alles mit der Zeit, ob es einfacher ist, sei mal dahingestellt!

@RT
Schau mal, was am "Heiligen Abend" in der Berliner Morgenpost zu lesen war! :)

Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Verfasst: 02.01.2010, 01:32
von Tenshu
Mal noch eine andere Frage?

Sehe ich das richtig, das ich nach der Heirat in CN, nur mit der beglaubigten, überbeglaubigten und legalisierten chin. Heiratsurkunde + deutscher Übersetzung, auf das Standesamt meiner Stadt gehen muss, um eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt zu bekommen? Ich meine ich hätte das unter anderem auf Peking Diplo so gelesen. Könnt ihr mir das so bestätigen? Oder wer stellt sonst die deutsche Heiratsurkunde aus?
Bin schon wieder ganz wirr im Kopf von den vielen Dokumenten. :lol: :lol: :lol:

Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Verfasst: 02.01.2010, 01:49
von ingo_001
Es gab (zumindest 2006) keine deutsche Heiratsurkunde.
Eins der "Hochzeitsbüchlein" wurde hier von einem amtl. beeidigten Dolmetscher ins Deutsche übersetzt - das wars dann auch schon (wenn ich mich da noch richtig erinnere).
Muss da aber noch mal meine kleinen grauen Zellen arbeiten lassen.

Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Verfasst: 02.01.2010, 01:54
von Laogai
Tenshu hat geschrieben:Sehe ich das richtig, das ich nach der Heirat in CN, nur mit der beglaubigten, überbeglaubigten und legalisierten chin. Heiratsurkunde + deutscher Übersetzung, auf das Standesamt meiner Stadt gehen muss, um eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt zu bekommen?
Nein, das siehst du falsch.
Du bekommst keine deutsche Heiratsurkunde, sondern deine chinesische Heiratsurkunde wird nach deutschem Recht anerkannt. Das passiert in der Regel über eine deutsche Vertretung in China, die eure Heirat nach Einreichung der entsprechenden Dokumente legalisiert.

Re: Heiraten in China FAQ Diskussionsthread

Verfasst: 02.01.2010, 02:06
von Tenshu
laogai hat geschrieben:Nein, das siehst du falsch.
Du bekommst keine deutsche Heiratsurkunde, sondern deine chinesische Heiratsurkunde wird nach deutschem Recht anerkannt. Das passiert in der Regel über eine deutsche Vertretung in China, die eure Heirat nach Einreichung der entsprechenden Dokumente legalisiert.
Ach so ok. Ich dachte man könnte sich aufgrund der legalisierten CN-Urkunde, auch eine deutsche Heiratsurkunde beim Standesamt ausstellen lassen. Wahrscheinlich war damit aber nur der Eintrag in das deutsche Eheregister gemeint. Dann sehe ich wieder klar. Danke euch beiden für die Info.