Vielleicht sollten wir erst einmal einen Fragenkatalog zusammenstellen und den dann ordnen. Ich werfe mal ein paar Sachen in den Raum
F: Welche Behörde ist in China für die Eheschließung zuständig?
A: Eine Eheschließung in der VR China ist nur vor den zuständigen chinesischen Zivilstandsbehörden
möglich. Die Eheschließung in der Botschaft ist nicht möglich.
F: Wo finde ich diese Behörden?
A: Sammlung von Adressen und Telefonnummern zuständiger Zivilstandsbehörden:
- Shenyang:
辽宁红霞宾馆 / 辽宁省沈阳市光荣街26号 / 024-23238565 / 024-23225503 / Liaoning Hong Xia Hotel / Shisanwei Rd. - Ecke Guangrong St.
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F: Wer darf in China heiraten?
A: Grundsätzlich muss für eine Eheschließung einer der Verlobten Wohnsitz in der VR China haben.
Der andere Verlobte kann mit einem kurzfristigen Visum einreisen, um die Ehe zu schließen. Die
Eheschließung zwischen zwei ausländischen Verlobten ist ebenfalls möglich.
F: Welche Dokumente sind vorzulegen?
A: - gültiger Reisepass des deutschen Verlobten
- gültige Aufenthaltserlaubnis (Visum) für die VR China des deutschen Verlobten
- Konsularbescheinigung der Botschaft über den Personenstand des deutschen Verlobten
- mind. 3 Fotos (Einzelheiten zu Format etc. sind mit dem chinesischen Standesamt zu klären)
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