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Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?

Verfasst: 05.06.2012, 16:56
von Master Pius
Ah okay, deswegen...

Wie gesagt, ich habe die Einladung so wie ich sie gepostet habe (inkl. Aufenthaltsadresse) weggeschickt...
Ich werde euch auf dem Laufen halten was bei rausgekommen ist...

Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?

Verfasst: 14.06.2012, 10:12
von Master Pius
Tja liebe Forumuser... Der Visumsantrag wurde abgelehnt :(

Natürlich wegen fehlender Rückkehrbereitschaft!

Was nun? Wir werden remonstrieren in der Botschaft von GZ. Nur muss ein weiterer Fakt vorgelegt werden, dass meine Freundin zurückkehrt!

Aber was sollen wir denn noch abgeben?
Wir haben ja alle Erforderlichen Unterlagen abgegeben!

Das Schreiben ihrer Firma war ja dabei, mit der Genehmingung der 4 Wochen Urlaub, dass sie danach wieder dort arbeiten kann. Das Einkommen von ihr wurde wahrheitsgemäß mit 3200 RMB angegeben. Ich kann keinen ersichtlichen Grund finden bezüglich der Ablehnung.

Liegt es etwa doch an der ausschweifenden Einladung?
Wenn wir nun remonstrieren, kann ich dafür ein neues Einladungsschreiben schicken? Oder ist das direkt danach nicht möglich?

Noch jemand eine Idee?
Wie sieht es aus mit der Botschaft?
Was kann man da machen?

Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?

Verfasst: 14.06.2012, 10:37
von AngelofMoon
Wenn Ihr nicht etwas vorlegen könnt was die Rückkehrbereitschaft untermauert, könnt Ihr Euch die Remonstration sparen.

Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?

Verfasst: 14.06.2012, 10:44
von Master Pius
Und was kann man denn alles vorlegen?

Denn meiner Meinung nach waren wir ja gut vorbereitet, haben ja alles erdenkliche abgegeben!

Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?

Verfasst: 14.06.2012, 13:05
von AngelofMoon
Master Pius hat geschrieben:Und was kann man denn alles vorlegen?

Denn meiner Meinung nach waren wir ja gut vorbereitet, haben ja alles erdenkliche abgegeben!
Ich denke nicht das Ihr noch etwas vorlegen könnt.
Was Ihr jetzt noch versuchen könnt wäre eine Kaution bei der Deutschen Auslandsvertretung zu hinterlegen.

Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?

Verfasst: 14.06.2012, 14:01
von Auryn
Master Pius hat geschrieben: Was kann man da machen?
Wahrscheinlich gar nichts. Denn wie ich die Botschaft kenne wurde der Visa-Antrag abgelehnt weil euer Beziehungsstatus nicht eindeutig geklärt ist. Du lädst quasi eine "Wildfremde" zu dir nach Deutschland ein, die du nur über einen Business-Trip kennst und übernimmst natürlich Verpflichtung und alle Kosten. Das ist der Botschaft seltsam. Wahrscheinlich hätte sie mehr Chancen gehabt wenn du geschrieben hättest das ihr ein Paar seid... Naja zu spät. Der Falls sieht erledigt aus.

Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?

Verfasst: 14.06.2012, 14:03
von Master Pius
Okay, eine Kaution zu hinterlegen klingt interessant!

An wen wende ich mich da? Direkt an die Botschaft in GZ?
Welche Höhe kann man denn da veranschlagen?

Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?

Verfasst: 14.06.2012, 14:06
von Master Pius
Ich habe ja geschrieben das sie meine Freundin ist! (in deutsch habe ich geschrieben "Freundin", auf englisch "girlfriend")

Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?

Verfasst: 14.06.2012, 14:10
von Auryn
Master Pius hat geschrieben:Okay, eine Kaution zu hinterlegen klingt interessant!

An wen wende ich mich da? Direkt an die Botschaft in GZ?
Welche Höhe kann man denn da veranschlagen?
10.000€.

Die Botschaft hat kein Interesse an eurem Geld. Das soll der Antragsstellerin ja "weh tun" falls der Fall eintritt, dass nicht nach China zurückkehrt. Für die Kosten der Abschiebung musst du ja bereits aufkommen.
Master Pius hat geschrieben:Ich habe ja geschrieben das sie meine Freundin ist! (in deutsch habe ich geschrieben "Freundin", auf englisch "girlfriend")
Okey dann hat sich die Botschaft wahrscheinlich gedacht, dass ihr euch noch nicht lange genug kennt und die sie ja auch erst mal in China besuchen kannst. Zumal du ja jetzt auch nicht geschrieben hast, dass sie mal deine Familie und deine Kultur kennenlernen will.

Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?

Verfasst: 14.06.2012, 14:13
von Master Pius
Okay. Gut, der Betrag wäre ja okay, ich mein schließlich wollen wir ja nur Urlaub machen und das war's!

Also dann werde ich das mal versuchen!
Und an wen wende ich mich nun da?

An die Botschaft in GZ oder an die Auslandsvertretung in D?!

Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?

Verfasst: 14.06.2012, 18:07
von AngelofMoon
Master Pius hat geschrieben:Okey dann hat sich die Botschaft wahrscheinlich gedacht, dass ihr euch noch nicht lange genug kennt .....
Nein liegt wohl ehr daran:
Master Pius hat geschrieben:Das Schreiben ihrer Firma war ja dabei, mit der Genehmingung der 4 Wochen Urlaub, dass sie danach wieder dort arbeiten kann.
Die Zeit reicht aus um hier in Dänemark zu Heiraten und dann siehe hierzu dieses Urteil vom 10.05.2012:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... focuspoint
Das ist immer der Grund warum ich schreibe das man den Richtigen Weg nehmen sollte, auch wenn dieser viele Hürden und Hindernissen hat.
Durch diese Vorkommnisse haben später andere das Nachsehen.
Master Pius hat geschrieben:An die Botschaft in GZ oder an die Auslandsvertretung in D?!
Wenn dann wäre wohl die Deutsche Auslandsvertretung in GZ der Ansprechpartner, da es in D keine Deutsche Auslandsvertretung gibt nur das AA.
Leider kann ich einen Bekanten nicht fragen wie das bei Ihnen mit der Kaution war und wo sie hinterlegt werden musste, die sind noch im Urlaub. Muss dazu aber sagen das dieses ein anderer Fall war.
Es Handelte sich dabei um Aufenthaltsgesetz §25 Aufenthalt aus humanitären Gründen.
Auryn hat geschrieben:10.000€.
Ist etwas zu viel, es muss ja auch das Einkommen des Antragstellers berücksichtigt werden.
Darum kann man dazu auch kaum eine Aussage machen wie Hoch die hinterlegte Kaution sein muss/soll.

Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?

Verfasst: 14.06.2012, 19:38
von Master Pius
Hm, ja die Geschichte mit dem Heiraten in DK habe ich auch schon gehört...

Nun, uns geht es darum ja nicht! Wie sieht es denn bei 3 Wochen aus? Schließlich möchten wir nur Urlaub zusammen verbringen, meinetwegen auch nur 3 oder 2 Wochen...

Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?

Verfasst: 14.06.2012, 20:27
von AngelofMoon
Master Pius hat geschrieben:Wie sieht es denn bei 3 Wochen aus? Schließlich möchten wir nur Urlaub zusammen verbringen, meinetwegen auch nur 3 oder 2 Wochen...
Besser wäre natürlich erst einmal nur 2 Wochen.
Ihr könnt aber auch den Antrag erst einmal mit 3 Wochen angeben.
Das mit der Kaution würde ich aber auch der Deutschen Auslandsvertretung vorschlagen.
Macht es so, dass die Deutsche Auslandsvertretung die Höhe der Kaution angibt.
Rechnet aber damit das man den Antrag weiterhin ablehnen wird, wenn dann das Visum erteilt wird ist es besser als wenn man sich vorher Hoffnungen macht die dann als Seifenblase zerplatzt.

Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?

Verfasst: 20.06.2012, 02:26
von Master Pius
So, nochmal eine freudige Nachchricht zwischendurch:

Das Visum wurde genehmigt, und zwar für 30 Tage :)

Es lag lediglich ein Missgeschick vor, als die Botschaft ihre Arbeitsstelle kontaktierte, konnten sie lediglich einen Arbeitskollegen erreichen, welche nicht gerade sehr auskunftsfreudig war. Und schon wurde es abgeleht. Als sie dann in der Botschaft war um Beschwerde einzulegen, konnte sie den Botschaftsmitarbeiter überzeugen und dann gab es 2 Stunden später das Visum!

Allerding gibt es ein paar Auflagen, d.h. sie muss sich on der Botschaft zurückmelden, wenn sie wieder in China zurück ist. und es hat (-DK) bekommen. Macht ja nichts, war auf der geplanten Europareise nicht geplant... Danke für all die gestellte Hilfe hier im Forum!


Soweit sogut, mfg Master Pius

Re: Einladungsschreiben ORIGINAL für Besuchsvisum?

Verfasst: 20.06.2012, 02:33
von happyfuture
Master Pius hat geschrieben:Das Visum wurde genehmigt, und zwar für 30 Tage :)
Glückwunsch und gut gemacht!!
Master Pius hat geschrieben:Allerding gibt es ein paar Auflagen, d.h. sie muss sich on der Botschaft zurückmelden, wenn sie wieder in China zurück ist. und es hat (-DK) bekommen.
Das mit dem "Rückmelden" wird in solchen Fällen mit Stempel Eintrag im Pass gerne auferlegt, ist jedoch null Problem. Dass ihr -DK habt (habe so etwas vorher noch nie gehört) ist wohl der Fingerzeig, keine voreiligen "Dummheiten" zu begehen! :lol: :lol:

Wünsche Euch viel Spaß :mrgreen: