Heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand
Verfasst: 21.07.2009, 22:27
Hallo zusammen,
nach dem ich mit meiner chinesischen Freundin jetzt 7 Jahre zusammen bin, wollen wir nun in Deutschland heiraten. Sie hat alle benötigten Dokumente (Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis) besorgt, übersetzen lassen und von der Deutschen Botschaft beglaubigen lassen. Danach ist sie dann mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist, da sie Ende September eh kurzfristig nach China zurück muß.
Nach dem wir beim Standesamt alle Unterlagen eingereicht haben, wurden diese zur Prüfung und Befreiung des Ehefähigkeitszeugnis zum Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken geschickt.
Das OLG benötigt nun noch eine eideststattliche Erklärung zum Familienstand von meiner chinesischen Freundin. Diese Könnte ich vom chinesischen Generalkonsulat in Frankfurt bekommen. Da meine Freundin nicht an meinem Wohnort offiziell angemeldet ist, könnte ich das nicht bekommen. Deshalb habe ich meine Freundin jetzt angemeldet. Mit dieser Bescheinigung bin ich dann wieder zum Konsulat gegangen. Diese sagten mir, daß sie diese eidesstattliche Erklärung hier nicht abgeben könne, weil sie keine Aufenthaltserlaubnis (mehr als 3 Monate) für Deutschland hat. Das OLG behauptet jetzt, daß meine Freundin diese vor einem Notar in China abgeben muß.
Kann das wirklich sein ?
Braucht sie überhaupt diese eidesstattliche Erklärung zum Familienstand ? Sie hat doch schon den Ledigkeitsnachweis !!! Und zwar übersetzt und von der Deutschen Botschaft beglaubigt !
Kann diese Erklärung nicht vor einem Notar ein Deutschland gemacht werden ?
Ich bin verzweifelt und suche hier dringend nach Hilfe oder ähnlichen Erfahrungen.
Danke!
nach dem ich mit meiner chinesischen Freundin jetzt 7 Jahre zusammen bin, wollen wir nun in Deutschland heiraten. Sie hat alle benötigten Dokumente (Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis) besorgt, übersetzen lassen und von der Deutschen Botschaft beglaubigen lassen. Danach ist sie dann mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist, da sie Ende September eh kurzfristig nach China zurück muß.
Nach dem wir beim Standesamt alle Unterlagen eingereicht haben, wurden diese zur Prüfung und Befreiung des Ehefähigkeitszeugnis zum Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken geschickt.
Das OLG benötigt nun noch eine eideststattliche Erklärung zum Familienstand von meiner chinesischen Freundin. Diese Könnte ich vom chinesischen Generalkonsulat in Frankfurt bekommen. Da meine Freundin nicht an meinem Wohnort offiziell angemeldet ist, könnte ich das nicht bekommen. Deshalb habe ich meine Freundin jetzt angemeldet. Mit dieser Bescheinigung bin ich dann wieder zum Konsulat gegangen. Diese sagten mir, daß sie diese eidesstattliche Erklärung hier nicht abgeben könne, weil sie keine Aufenthaltserlaubnis (mehr als 3 Monate) für Deutschland hat. Das OLG behauptet jetzt, daß meine Freundin diese vor einem Notar in China abgeben muß.
Kann das wirklich sein ?
Braucht sie überhaupt diese eidesstattliche Erklärung zum Familienstand ? Sie hat doch schon den Ledigkeitsnachweis !!! Und zwar übersetzt und von der Deutschen Botschaft beglaubigt !
Kann diese Erklärung nicht vor einem Notar ein Deutschland gemacht werden ?
Ich bin verzweifelt und suche hier dringend nach Hilfe oder ähnlichen Erfahrungen.
Danke!