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freundin nach deutschland einladen
Verfasst: 19.01.2009, 19:53
von nice-guy
hallo,
ich möchte gerne meine freundin, die in china lebt zu mir nach deutschland einladen.
sie lebt bei ihren eltern und hatt keine feste arbeit ( hift im elterlichen betrieb aus).
ich habe feste arbeit und genügend wohnraum.
kann ich sie nach deutschland einladen?
was muß erledigt werden?
mfg
Re: freundin nach deutschland einladen
Verfasst: 19.01.2009, 19:59
von helge-hamburg
nice-guy hat geschrieben:hallo,
ich möchte gerne meine freundin, die in china lebt zu mir nach deutschland einladen.
sie lebt bei ihren eltern und hatt keine feste arbeit ( hift im elterlichen betrieb aus).
ich habe feste arbeit und genügend wohnraum.
kann ich sie nach deutschland einladen?
was muß erledigt werden?
mfg
Hallo nice-guy!
Ohne feste Arbeit und somit Einkommen wird es für deine Freundin schwierig, die Rückkehrbereitschaft gegenüber der dt. Botschaft glaubhaft zu machen.
Mein Rat: Rufe ihre zuständige Botschaft an, lass dich mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Kurzzeitvisum) verbinden und frage nach euren Optionen.
Re: freundin nach deutschland einladen
Verfasst: 19.01.2009, 20:06
von Topas
davor graut es mich jetzt schon....
Re: freundin nach deutschland einladen
Verfasst: 19.01.2009, 22:34
von Grufti
Topas hat geschrieben:davor graut es mich jetzt schon....
"Fortes fortuna adiuvat !" 
Re: freundin nach deutschland einladen
Verfasst: 19.01.2009, 22:57
von Laogai
nice-guy hat geschrieben:ich möchte gerne meine freundin, die in china lebt zu mir nach deutschland einladen.
Willkommen im Club!
I am the
nice guy 
Re: freundin nach deutschland einladen
Verfasst: 20.01.2009, 00:35
von ingo_001
Topas hat geschrieben:davor graut es mich jetzt schon....
Wie war das doch gleich?
Vorfreude ist doch die beste Freude
Also: Nur nicht den Sand in den Kopf stecken (Zitat von Lothar M.)

Re: freundin nach deutschland einladen
Verfasst: 20.01.2009, 16:30
von mistervac
nice-guy hat geschrieben:hallo,
ich möchte gerne meine freundin, die in china lebt zu mir nach deutschland einladen.
sie lebt bei ihren eltern und hatt keine feste arbeit ( hift im elterlichen betrieb aus).
ich habe feste arbeit und genügend wohnraum.
kann ich sie nach deutschland einladen?
was muß erledigt werden?
mfg
Bleibt zu eruieren, ob Deine Freundin aus Nord- oder Südchina kommt.
mistervac, der sich das jetzt nicht verkneifen konnte
Re: freundin nach deutschland einladen
Verfasst: 20.01.2009, 20:48
von Ron
nice-guy hat geschrieben:hatt keine feste arbeit ( hift im elterlichen betrieb aus).
ich habe feste arbeit und genügend wohnraum.
kann ich sie nach deutschland einladen?
was muß erledigt werden? mfg
Lese Dich mal hier durchs Forum was Du alles erledigen must.
Und Sie hat doch GUTE Arbeit und ein GUTES Einkommen im Betrieb,
also ja nicht sagen Sie hilft da nur aus.
Sie zeigt dann auch eine Urlaubsbescheinigung vom dem Betrieb vor bei der Botschaft.
Und nicht von enger Freundin oder Verlobte reden.
Dann wirds schon klappen.
Schreibe einen erklärenden Brief dazu, dann wirds schon klappen.
Gruss
Ronny
Re: freundin nach deutschland einladen
Verfasst: 20.01.2009, 21:27
von david_hutch
Ich habe das gerade einmal durchgemacht. War nicht so kompleziert.
Falls es imme rnoch ein Thema ist dann melde dich
[email protected]
Re: freundin nach deutschland einladen
Verfasst: 24.01.2009, 07:05
von Roger
Was soll die ganze Angstmacherei?
Wenn deine Freundin im elterlichen Betrieb arbeitet, ist das Ausfuellen des Visum-Antrags in Zeile 19 und 20 ein Leichtes, die Eltern besitzen eine Betriebsurkunde mit rotem Siegel und koennen dadurch bescheinigen, dass die Tochter bei ihnen angestellt ist und fuer den Aufenthalt im Schengen-Raum entsprechend Urlaub bekommt, schon bekommt sie ihr Visum, das war bei meiner jetzigen Frau auch so.
Re: freundin nach deutschland einladen
Verfasst: 02.04.2009, 07:58
von nina_gregor
Und wenn ich mich gerade gekuendigt habe, aber die Firma noch nicht ganz verlassen habe. Darf ich auch schon einen Termin machen? Wird meine Sozialversicherung geprueft werden?
Ich habe von einer Freundin gehoert, dass das Generalkonsulat in Shanghai auch die Sozialversicherung der Antragsteller prueft, sie wollen vergewissern.
Keine Ahnung von dieser Aussage.
Stimmt's?
Lese Dich mal hier durchs Forum was Du alles erledigen must.
Und Sie hat doch GUTE Arbeit und ein GUTES Einkommen im Betrieb,
also ja nicht sagen Sie hilft da nur aus.
Sie zeigt dann auch eine Urlaubsbescheinigung vom dem Betrieb vor bei der Botschaft.
Und nicht von enger Freundin oder Verlobte reden.
Dann wirds schon klappen.
Schreibe einen erklärenden Brief dazu, dann wirds schon klappen.
Gruss
Ronny[/quote]