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HK Fuehrerschein auch in Deutschl. gueltig

Verfasst: 19.12.2008, 11:00
von Ron
Wisst ihr ob man in Deutschland auch mit einem HK Fuehrerschein Auto fahren kann ?
Und ob Umschreiben einfach moeglich ist ?
(Dass das ganze von einem beeidigt. Uebersetzer uebersetzt werden muss ist logisch).
Gruss
Ronny

Re: HK Fuehrerschein auch in Deutschl. gueltig

Verfasst: 19.12.2008, 11:13
von maylin
Eine Suche in google hätte dir folgende Ergebnisse gebracht:

BMVBS
ADAC

daraus entnimmst du

1. "Bei folgenden Staaten verzichtet die Bundesrepublik Deutschland auf das Mitführen einer Übersetzung:

* Andorra,
* Hongkong,
* Monaco,
* Neuseeland,
* San Marino,
* Schweiz und
* Senegal. "

2. "Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben. Bezüglich des Erwerbs und den damit verbundenen Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung."

Re: HK Fuehrerschein auch in Deutschl. gueltig

Verfasst: 19.12.2008, 11:25
von Dennis (CDS)
Alles zum Thema:

http://www.verkehrsportal.de/fuehrersch ... schein.php

Soweit ich es für Führerscheine aus nicht EU-Staaten und nicht Listenstaaten kurz überflogen habe: Nutzung des ausländischen Führerscheins bei Gründung eines Wohnsitzes in Deutschland in der Regel noch bis zu 6 Monate, danach Umschreibung erforderlich und zwar mit theoretischer und praktischer Prüfung.

Re: HK Fuehrerschein auch in Deutschl. gueltig

Verfasst: 19.12.2008, 11:44
von Ron
Danke fuer die schnellen Infos.

Gruss aus HK
Ronny

Re: HK Fuehrerschein auch in Deutschl. gueltig

Verfasst: 07.04.2009, 15:58
von blomah
Vor allem beachten das ja AUtomatik in Hk standard ist und du fuer Handschaltung eventl. (?) alles neu machen musst.
und Vorallem ( du hast ja in hk gelernt?!) an die regeln in Deutschland halten und Blinker benutzen sowie nur Links ueberholen, nicht da wo grad platz ist... 8)

Re: HK Fuehrerschein auch in Deutschl. gueltig

Verfasst: 13.04.2009, 03:13
von HK_Yan
Für Leihwagen in DE reicht der normale HK Führerschein nicht aus, du brauchst den internationalen HK Führerschein. Das kann natürlich je nach Leihpersonal etwas variieren.

Re: HK Fuehrerschein auch in Deutschl. gueltig

Verfasst: 13.04.2009, 08:05
von mode7
Und: Wenn du auf Automatik die Prüfung machst darfst du in Deutschland keine Gangschaltung fahren. Wenn dich Polizei erwischt ist das Fahren ohne Fahrererlaubnis. :?

Re: HK Fuehrerschein auch in Deutschl. gueltig

Verfasst: 14.04.2009, 05:19
von blomah
Ron hat geschrieben:Wisst ihr ob man in Deutschland auch mit einem HK Fuehrerschein Auto fahren kann ?
Und ob Umschreiben einfach moeglich ist ?
(Dass das ganze von einem beeidigt. Uebersetzer uebersetzt werden muss ist logisch).
Gruss
Ronny

wirklich uebersetzung notwendig. :shock: :?:

Re: HK Fuehrerschein auch in Deutschl. gueltig

Verfasst: 14.04.2009, 05:32
von HK_Yan
blomah hat geschrieben:
Ron hat geschrieben:Wisst ihr ob man in Deutschland auch mit einem HK Fuehrerschein Auto fahren kann ?
Und ob Umschreiben einfach moeglich ist ?
(Dass das ganze von einem beeidigt. Uebersetzer uebersetzt werden muss ist logisch).
Gruss
Ronny

wirklich uebersetzung notwendig. :shock: :?:
Mit etwas mehr Ausdauer hättest du es bis Beitrag #2 geschafft und wüsstest die Antwort.

Wie der Eingangschreiber darauf kommt das eine Übersetzung logisch ist kommt mir unlogisch vor. Der HK Führerschein ist bilingual englisch/chinesisch.