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Vorteile von doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 02.01.2017, 15:49
von kleiner kaiser
Unser Vorschulkind hat die deutsche Staatsbürgerschaft und hat über familiäre Verbindungen meiner chinesischen Freundin (da gibt es ein paar höhere Beamte u.a. bei der Polizei) die Möglichkeit zusätzlich zum deutschen Pass, einen hukou / chinesischen Pass zu bekommen.
Man wüsste nie, wie sehr von Vorteil später mal eine (zusätzliche) chinessiche Staatsbürgerschaft ist, höre ich da von allen (chinesischen) Seiten - zum Beispiel, wenn man später mal in China leben will.
Wie denkt ihr darüber?
Re: Vorteile von doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 02.01.2017, 18:26
von Shenzhen
Wozu braucht es bitte hoehere Verbindungen? Wir haben auch ohne diese beide Paesse und es ist kein Geheimnis wie man zu beidem kommt.
Sparfuechse denken z.B. an die Staatlichen Kindergaerten/Schulen, keine Visarennereien, etc. pipapo.
Wenn die Chinesische Staatsbuergerschaft aufgegeben ist ist sie weg, im Bekanntenkreis habe ich aeltere (Ex-)Chinesen die sich deswegen in den Hintern beissen wegen der dauernden Visa-Rennerei...
Re: Vorteile von doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 02.01.2017, 18:55
von kleiner kaiser
Shenzhen hat geschrieben:Wozu braucht es bitte hoehere Verbindungen?
Ob man sie braucht, weiß ich nicht. Sie hat sie jedenfalls und somit dürfte das so gut wie nichts kosten.
Visarennerei ist natürlich ein Argument, danke! Kindergarten oder Schule in unserem Fall (zum Glück) nicht. Gibt es noch mehr Argumente (außer, na ja, vielleicht der staatlichen Rente)?
Wie geht das eigentlich praktisch? Ist ist ja anscheinend nicht legal - das Kind bekommt somit eine völlig neue Identität - in diesem Fall den Nachnamen der Mutter und dazu vielleicht noch ein erfundener Vorname? Aus Eins werden sozusagen Zwei??
Re: Vorteile von doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 02.01.2017, 21:02
von Laogai
kleiner kaiser hat geschrieben:Wie geht das eigentlich praktisch? Ist ist ja anscheinend nicht legal - das Kind bekommt somit eine völlig neue Identität - in diesem Fall den Nachnamen der Mutter und dazu vielleicht noch ein erfundener Vorname? Aus Eins werden sozusagen Zwei??
Hä, wieso sollte das Kind einen neuen/anderen Familiennamen und Vornamen bekommen? Im Pass muss doch das eingetragen werden, was in der Geburtsurkunde steht. Oder sind eure "höheren Beamte" in Wirklichkeit höhere Mitglieder der Triaden, spezialisiert auf das Fälschen von Pässen?
Das Visaargument zieht auch nur dann richtig, wenn beide Staaten die doppelte Staatsangehörigkeit anerkennen. Was aber bei China nicht der Fall ist. Shenzhen, erzähl doch nochmal welches Routing dein Kind von China nach Deutschland nehmen musste, damit die Doppelstaatsbürgerschaft nicht an der Grenze auffliegt. Ein Direktflug von China nach Deutschland und umgekehrt ist dann nämlich nicht mehr drin.
Re: Vorteile von doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 02.01.2017, 21:27
von qpr
Laogai hat geschrieben:
Ein Direktflug von China nach Deutschland und umgekehrt ist dann nämlich nicht mehr drin.
Doch ist es, da das Kind nur mit dem deutschen Pass fliegen kann (es lebt ja in DE, wenn ich das richtig verstanden habe).
Es muß ein Visum für China beantragt werden und damit hat es sich.
Sollten sie auf die Idee kommen, mit dem chinesischen Pass zu fliegen, ist es von DE nach China kein Problem.
Aber retour geht das nicht, es sei denn, man fliegt über einen Drittstaat zurück (wie z.B. Thailand oder HongKong).
Re: Vorteile von doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 02.01.2017, 21:43
von Laogai
qpr hat geschrieben:Laogai hat geschrieben: Ein Direktflug von China nach Deutschland und umgekehrt ist dann nämlich nicht mehr drin.
Doch ist es, da das Kind nur mit dem deutschen Pass fliegen kann (es lebt ja in DE, wenn ich das richtig verstanden habe).
Es muß ein Visum für China beantragt werden und damit hat es sich.
Es ging doch genau darum, dass man keine Visa mehr beantragen müsste, wenn man beide Staatsangehörigkeiten besitzt
qpr hat geschrieben:Sollten sie auf die Idee kommen, mit dem chinesischen Pass zu fliegen, ist es von DE nach China kein Problem.
Wird bei der Ausreise nicht kontrolliert, ob der Pass ein Visum oder eine AE für Deutschland enthält? Andernfalls wäre man ja als chinesischer Staatsbürger illegal nach Deutschland eingereist sein.
Re: Vorteile von doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 02.01.2017, 22:08
von qpr
Laogai hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:Sollten sie auf die Idee kommen, mit dem chinesischen Pass zu fliegen, ist es von DE nach China kein Problem.
Wird bei der Ausreise nicht kontrolliert, ob der Pass ein Visum oder eine AE für Deutschland enthält? Andernfalls wäre man ja als chinesischer Staatsbürger illegal nach Deutschland eingereist sein.
Nein, das interessiert die Bundespolizei nicht, da man ja beide Staatsbürgerschaften besitzt.
Man sollte bei der Passkontrolle beide Pässe vorzeigen und den Sachverhalt klären.
Dann gibt es auch keinerlei Probleme mit der Bundespolizei.
Re: Vorteile von doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 02.01.2017, 22:43
von steph
wie bekommt man denn beide Staatsangehörigkeiten?
Ist dies für mich als deutscher Staatsbürger möglich?
Ist dies für meine in Deutschland lebende Frau mit chinesischer Staatsbürgerschaft möglich?
Ist dies für unsere zukünftigen in Deutschland geborene Kinder möglich?
Re: Vorteile von doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 02.01.2017, 22:56
von Laogai
steph hat geschrieben:wie bekommt man denn beide Staatsangehörigkeiten?
Grundsätzlich: China erkennt keine doppelte Staatsangehörigkeit an, daher ist das nach chinesischer Rechtsprechung illegal.
steph hat geschrieben:Ist dies für mich als deutscher Staatsbürger möglich?
Definitiv nicht.
steph hat geschrieben:Ist dies für meine in Deutschland lebende Frau mit chinesischer Staatsbürgerschaft möglich?
Nur mit Trickserei.
steph hat geschrieben:Ist dies für unsere zukünftigen in Deutschland geborene Kinder möglich?
Nur mit Trickserei (siehe kleiner kaiser bzw. warten wir mal ab, was dabei heraus kommt).
Re: Vorteile von doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 02.01.2017, 23:01
von ingo_001
steph hat geschrieben:wie bekommt man denn beide Staatsangehörigkeiten?
Man, gar nicht.
steph hat geschrieben:Ist dies für mich als deutscher Staatsbürger möglich?
Nein.
steph hat geschrieben:Ist dies für meine in Deutschland lebende Frau mit chinesischer Staatsbürgerschaft möglich?
Nein.
Das hast Du übrigens schon mal gefragt.
Die Antwort war und ist: Nein.
Die chin. Regierung erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft.
Um die Eine zu bekommen, muss die jeweils andere abgegeben werden.
steph hat geschrieben:Ist dies für unsere zukünftigen in Deutschland geborene Kinder möglich?
Auf Nachfrage bei den chin. Behörden: Nein.
Shenzhen hat aber (auch schon mehrmals) beschrieben, wie das de facto doch funktioniert (SuFu nutzen)
Dazu muss das Kind aber IN CHINA geboren werden.
Oder zumindest auf chin. Hoheitsgebiet.
Ob aber schon jemals ein Kind eines dt./chin. Ehepaares in der chin. Botschaft in Berlin zur Welt gekommen ist, das wird auch Google Dir nicht sagen können.
Re: Vorteile von doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 03.01.2017, 01:01
von Laogai
Re: Vorteile von doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 03.01.2017, 04:08
von hktraveller
Laogai hat geschrieben:steph hat geschrieben:wie bekommt man denn beide Staatsangehörigkeiten?
Grundsätzlich: China erkennt keine doppelte Staatsangehörigkeit an, daher ist das nach chinesischer Rechtsprechung illegal.
Ausnahme: Hong Kong, allerdings ist man in China dann nicht mehr konsularisch vertretbar.
Re: Vorteile von doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 03.01.2017, 04:33
von Shenzhen
Laogai hat geschrieben:kleiner kaiser hat geschrieben:Wie geht das eigentlich praktisch? Ist ist ja anscheinend nicht legal - das Kind bekommt somit eine völlig neue Identität - in diesem Fall den Nachnamen der Mutter und dazu vielleicht noch ein erfundener Vorname? Aus Eins werden sozusagen Zwei??
Hä, wieso sollte das Kind einen neuen/anderen Familiennamen und Vornamen bekommen? Im Pass muss doch das eingetragen werden, was in der Geburtsurkunde steht. Oder sind eure "höheren Beamte" in Wirklichkeit höhere Mitglieder der Triaden, spezialisiert auf das Fälschen von Pässen?
Das Visaargument zieht auch nur dann richtig, wenn beide Staaten die doppelte Staatsangehörigkeit anerkennen. Was aber bei China nicht der Fall ist. Shenzhen, erzähl doch nochmal welches Routing dein Kind von China nach Deutschland nehmen musste, damit die Doppelstaatsbürgerschaft nicht an der Grenze auffliegt. Ein Direktflug von China nach Deutschland und umgekehrt ist dann nämlich nicht mehr drin.
Bei uns ist es aber der Fall - Unser Kind hat praktisch zwei Identitaeten, In China den Chinesischen Nachnamen der Mutter (Huko-Eintrag+Geburtsurkunde) und in Deutschland den Deutschen Nachnamen. Man kann bei Beantragung der deutschen Geburtsurkunde+Pass entgegen der Chinesischen Geburtsurkunde den Nachnamen des anderen Elternteils waehlen. Im Pass steht auch nichts von wegen geborener Zhang oder so.
Beim Vornamen haben wir etwa gepennt - er hat jetzt auch einen Chinesischen Namen in Pinyin als Vornamen im deutschen Pass. (etwa Xutan Silberstein). Wir benutzen nur seinen nicht richtigen westlichen Namen, wenn ihn das spaeter sehr stoeren sollte kann er immer noch eine Namensaenderung beantragen - sollte in dem Fall kein so grosses Problem sein. Bei unserem naechsten waehlen wir einen Namen der auch in Pinyin westlich uebersetzt werden kann.
Was die doppelte Staatsbuergerschaft betrifft muss man sich halt ueberlegen ob man den "illegalen" Weg gehen will oder nicht. Mit der Reise ueber ein Drittland hat sich gem. eines anderen Mitgliedes wohl auch etwas vereinfacht und es ist, dank Stempel mit Aufenthaltsgenehmigung fuer Deutschland im Chin. Pass, nicht mehr notwendig. Ich, bzw. mein Sohn hat den Stempel nicht und wir haben es noch nicht probiert, wir reisen eh ueber Hong Kong ins Ausland. Wenn man mit Kind viel hin- und her pendelt koennte das aber natuerlich schon ein Hinderungsgrund sein wenn man z.B. in Peking wohnt und immer ueber HK/Thailand/Malaysia, etc. Ein- und Ausreisen muss. Wir fliegen nur alle paar Jubel-Jahre mal nach Deutschland, ist fuer uns daher eher Nebensache.
Re: Vorteile von doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 03.01.2017, 06:06
von darjeeling
qpr hat geschrieben:Laogai hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:Sollten sie auf die Idee kommen, mit dem chinesischen Pass zu fliegen, ist es von DE nach China kein Problem.
Wird bei der Ausreise nicht kontrolliert, ob der Pass ein Visum oder eine AE für Deutschland enthält? Andernfalls wäre man ja als chinesischer Staatsbürger illegal nach Deutschland eingereist sein.
Nein, das interessiert die Bundespolizei nicht, da man ja beide Staatsbürgerschaften besitzt.
Man sollte bei der Passkontrolle beide Pässe vorzeigen und den Sachverhalt klären.
Dann gibt es auch keinerlei Probleme mit der Bundespolizei.
@qpr ...Und wie bitte weist man nach, dass es sich bei den Reisepässen um die gleiche Identität handelt?
Im CN Reisepass wird wohl kaum der gleiche (Nach)name wie im DE stehen.
Re: Vorteile von doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 03.01.2017, 06:38
von Kollege
Unser Kleiner (1,5 Jahre) hat auch beide Paesse und im Chineischen einen Stempel dass er die Aufenthaltsgenehmigung in Dtl hat, damit kann er aus China ausreisen.
Vorteile bringt das fuer Schule und Krankenhaus, aber ich glaube nicht wirklich viel, er ist sowiso privatversichert und soll moeglichst auf eine (staatliche) Internationale Schule gehen.
Ich sehe auch potenzielle Nachteile. Der Nachname wird ja immer anders sein in den 2 Paessen. Wir haben uns dazu entschieden ihm auch einen anderen Vornamen zu geben. Beim Generalkonsulat in Kanton war das kein Problem, die haben die Identitaet direkt anerkannt. Aber wenn er zum Beispiel eine Chinesische Schule besucht hat und spaeter in Dtl studieren moechte bin ich mir nicht sicher wie die Uni das anerkennt.
Ich habe mir mal von einem Notar in Shenzhen einen Chinesischen Namen bestaetigen lassen, braucht man um Fuehrerschein umzuschreiben. Vielleicht kann man sowas auch fuer Kinder mit 2 Namen machen. Immerhin haben wir ja Chinesisches Birth Certificate und Eintrag im Deutschen Geburtenregister und jeweils sind die gleichen Eltern und gleiches Geburtsdatum eingetragen.