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Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Verfasst: 04.11.2016, 09:16
von steph
Hallo zusammen,

ich hatte vor längerer Zeit das Thema schon mal angeschnitten... aus gegebenem Anlass jetzt nochmal, da aktuell.
Wir (meine Frau, Chinesin, ich, Deutscher) möchten eine deutsche Eheurkunde (unsere Ehe wurde 2015 in HK geschlossen)

1.Welche Unterlagen werden von meiner dafür benötigt
2. Welche Unterlagen werden von mir dafür benötigt
3. Wie alt dürfen die benötigten Unterlagen maximal sein?

Vorhandene Unterlagen meiner Frau:
- Notarielle Urkunde : Staatsangehörigkeit
-Notarielle Urkunde: Zeugnis für keine Eintragung der Eheschliessung
-Notarielle Urkunde: Geburt


Das Problem könnte sein: alle 3 Dokumente meiner Frau wurden am 20.10.2015 ausgestellt, sind also älter als 1 Jahr!


Viele Grüße
Stephan

Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Verfasst: 04.11.2016, 20:11
von steph
Bitte um Antworten und Hilfe von Personen, welche bereits Ihre im Ausland (HK, Dänemark...) geschlossene Ehe in Deutschland haben nachbeurkunden lassen...


Vielen Dank

Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Verfasst: 04.11.2016, 21:08
von kami
Frag dein zuständiges Standesamt .. die können dir sagen was die brauchen oder wollen ....

Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Verfasst: 05.11.2016, 03:50
von de guo xiong
einen ersten Eindruck ueber die erforderlichen Unterlagen findest Du auch auf der Seite der deutschen Boschaft:
Eintragung in das Eheregister

Manchmal vermisse ich bei Dir ein gewisses Mass an Eigeninitiative ...

de guo xiong, der seine Ehe ueber die Botschaft in Beijing (und Standesamt Nr. 1 in Berlin) eintragen lassen hat

Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Verfasst: 05.11.2016, 08:31
von tigerprawn
Kann meiner Meinung nach jedes Standesamt halten wie sie möchten, aber vielleicht noch folgendes: Heiratsurkunde HK braucht eine Apostille (habt ihr vielleicht damals gleich in HK machen lassen). Alle benötigten Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer auch in Übersetzng auf Deutsch vorgelegt werden. Aber frag nach. Theoretisch könnten die auch Englisch akzeptieren, da musst Du fragen.

Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Verfasst: 05.11.2016, 16:13
von Squire
@Steph

Wir haben in Shanxi geheiratet. Letztes Jahr haben hier in Deutschland Nachbeurkunden lassen.

Wir hatten dabei:

Chinesische notarielle Heiratsurkunde
Chinesische notarielle Geburtsurkunde

jeweils natürlich übersetzt und legalisiert ...

in diesem Zug hat meine Frau auch offiziell meinen Namen angenommen ...

war völlig unproblematisch .. Kosten weiß ich nicht mehr genau ... auf alle Fälle unter 100€ (wir hatten eine deutsche und zusätzlich eine internationale Urkunde ausstellen lassen und eben die Namensänderung)

mittlerweile hat meine Frau auch die deutsche Staatsbürgerschaft ....

frag einfach mal bei Deinem zuständigen Standesamt nach ... wenn ich mir so die diversen Themen hier im Forum anschau sind die Anforderungen in den Behörden nicht einheitlich geregelt ...

Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Verfasst: 05.11.2016, 19:12
von steph
danke für Eure Beiträge...
bei meinem zuständigen Standesamt war ich gestern morgen (leider war die normalerweise anwesende Standesbeamtin nicht da).
Ihrer Vertretung (welche sich damit allerdings nicht auskennt) habe ich die vorhandenen Unterlagen überreicht, ich hoffe auf eine Rückmeldung nächste Woche, dann ist die Beamtin wieder vor Ort.
Das dies nicht einheitlich geregelt ist, und wohl jedes Standesamt selbst über die benötigten Unterlagen "entscheiden darf", finde ich ein absolutes UNDING!

Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Verfasst: 14.11.2016, 19:46
von steph
so, jetzt haben wir alle Unterlagen zusammen, und die deutsche Eheurkunde kann ausgestellt werden.
Meine Frau würde gerne meinen Nachnamen an Ihren Nachnamen "anhängen".
Laut der zuständigen Beamtin geht das (nach chinesischem Recht!?) nicht, entweder nur die Annahme meines Nachnamens (Ihrer würde wegfallen), oder mein Nachname zuerst, und dahinter Ihr jetziger Nachname angehangen...

Beispiel: mein Nachname ist Müller, Ihrer Wang, dann wäre möglich:

Müller - Wang oder Müller
aber nicht
Wang - Müller


Stimmt das so, wie die Beamtin mir das geschildert hat?!

Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Verfasst: 15.11.2016, 01:06
von Laogai
steph hat geschrieben:Stimmt das so, wie die Beamtin mir das geschildert hat?!
Hmmm, wenn ich nun schreibe "Nein, das stimmt nicht!", gehst du dann zu der Beamtin und sagst zu ihr "Der Laogai aus dem China-Forum hat aber geschrieben, dass das nicht stimmt"?

Was hat denn deine bisherige Recherche zu dem Thema ergeben? Oder hast du noch gar nicht recherchiert?
de guo xiong hat geschrieben:Manchmal vermisse ich bei Dir ein gewisses Mass an Eigeninitiative ...
Da sind wir schon zu zweit.

Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Verfasst: 15.11.2016, 01:13
von steph
mein Anliegen (heutiger Beitrag) war meiner Meinung nach ziemlich klar und eindeutig...
bitte daher auch nur um klare,hilfreiche und eindeutige Antworten :)

Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Verfasst: 15.11.2016, 01:22
von Laogai
steph hat geschrieben:mein Anliegen (heutiger Beitrag) war meiner Meinung nach ziemlich klar und eindeutig...
Meiner Meinung nach ist dein "Anliegen" weder klar und eindeutig, noch von heute, und schon gar nicht zum Thema "Unterlagen für deutsche Eheurkunde" passend.

Aber die Antwort auf deine zahlreichen Fragen lautet 42. Das sollte genügen.

Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Verfasst: 15.11.2016, 01:28
von steph
wer nicht helfen will, sollte lieber gar nicht seinen Senf dazu geben...aber wenn man sonst nix zu tun hat, als NUR rumzunörgeln, bitteschön...
Zum Glück gibt es auch noch normale Menschen, welche einem auch weiterhelfen!
Danke an diese Personen...

Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Verfasst: 15.11.2016, 01:38
von Laogai
Was hat denn deine bisherige Recherche zu dem Thema ergeben? Oder hast du noch gar nicht recherchiert?

Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Verfasst: 15.11.2016, 04:43
von Shenzhen
Ich bin auch fuer 42!

Re: Unterlagen für deutsche Eheurkunde

Verfasst: 15.11.2016, 09:54
von bue48
steph hat geschrieben:so, jetzt haben wir alle Unterlagen zusammen, und die deutsche Eheurkunde kann ausgestellt werden.
Meine Frau würde gerne meinen Nachnamen an Ihren Nachnamen "anhängen".
Laut der zuständigen Beamtin geht das (nach chinesischem Recht!?) nicht, entweder nur die Annahme meines Nachnamens (Ihrer würde wegfallen), oder mein Nachname zuerst, und dahinter Ihr jetziger Nachname angehangen...

Beispiel: mein Nachname ist Müller, Ihrer Wang, dann wäre möglich:

Müller - Wang oder Müller
aber nicht
Wang - Müller


Stimmt das so, wie die Beamtin mir das geschildert hat?!

Ehe du hier weiter rummoserst...

Habt ihr euch eigentlich schon über das deutsche Namensrecht und seine Möglichkeiten informiert?
Habt ihr euch über das chinesische Namensrecht entsprechend informiert?
Habt ihr euch über folgenden Abschnitt auch schon mal Gedanken gemacht?
Es sollte bedacht werden, dass in vielen Herkunftsländern ausländischer Ehepartner die in Deutschland getroffene Namenswahl nicht anerkennungsfähig ist (z. B. für die Namensbezeichnung in vom Herkunftsland ausgestellten Dokumenten und Pässen). Daher sollte sich das Paar vor einer Entscheidung über den Familiennamen genau über das Namensrecht des Herkunftslandes informieren.
Quelle: https://www.justlanded.com/deutsch/Deut ... /Ehefragen

Fazit: Wie zahlreich hier gefordert - Eure Eigeninitiative ist gefragt!
Nicht wir müssen euch die Links passend und häppchenweise raussuchen...!