In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
Ich bin nach 6 Jahren wieder von China nach DE zurückgekehrt. Derzeit bin ich mit einer Chinesin verheiratet (in DE anerkannt) und wir haben 2 Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die Familie soll aber erst zu CN-Neujahr 2017 nachkommen.
Daher hat mich das Finanzamt sofort in die Steuerklasse 1 eingestuft. Kindergeld bekomme ich natürlich auch nicht. Weiß jemand, ob dies Rechtens ist, und ob man diesbezüglich nichts machen kann?
Ja, das ist so rechtens, denn Deine Frau muss mit Dir hier in D. zusammenleben (gemeldet sein), damit Ihr hier St-Kl III/V wählen könnt.
Da das noch nicht der Fall ist hast Du nach wie vor St-Kl. I.
Sollte Deine Frau aber zum 31.12.2016 hier in D. bei Dir gemeldet sein (ihr hier zusammenleben), dann gilt St.-Kl. III/V rückwirkend für das gesamte Jahr 2016.
Nur mal so als Tipp ...
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
ingo_001 hat geschrieben:Sollte Deine Frau aber zum 31.12.2016 hier in D. bei Dir gemeldet sein (ihr hier zusammenleben), dann gilt St.-Kl. III/V rückwirkend für das gesamte Jahr 2016.
Nur mal so als Tipp ...
Vielen Dank !!! Dies habe ich sogar auch schon so gehört. Allerdings ist sie derzeit Arbeitstätig, und wenn Sie vor dem CN-Neujahr in CN kündigt, entfällt der komplette Jahresbonus
ingo_001 hat geschrieben:Sollte Deine Frau aber zum 31.12.2016 hier in D. bei Dir gemeldet sein (ihr hier zusammenleben), dann gilt St.-Kl. III/V rückwirkend für das gesamte Jahr 2016.
Nur mal so als Tipp ...
Vielen Dank !!! Dies habe ich sogar auch schon so gehört. Allerdings ist sie derzeit Arbeitstätig, und wenn Sie vor dem CN-Neujahr in CN kündigt, entfällt der komplette Jahresbonus
Wenns denn nur ums Finanzielle geht, dann rechnet Euch aus, was für Euch besser ist.
Entweder ihre Bonuszahlung ist höher oder Deine Steuerersparnis bei einem (wie gesagt) rückwirkenden Wechsel der St.-Kl. von I auf III.
Für Letzteres gibts Online-Rechner, die Dir in etwa ausspucken, wie hoch die Steuerersparnis wäre.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Patrizia19 hat geschrieben:Hallo, ja dem ist leider so. Kannst du nichts machen, ausser eine andere Steruklasse zu beantragen. Nunr ob du da glücklich sein wirst ist fraglich.
Patrizia19 hat geschrieben:Hallo, ja dem ist leider so. Kannst du nichts machen, ausser eine andere Steruklasse zu beantragen. Nunr ob du da glücklich sein wirst ist fraglich.
Ist in etwa so, als wenn ich beantrage von der ESt. befrei zu werden ... ZWECKLOS, weil die Voraussetzungen dazu nicht gegeben sind.
Für ihn gilt (bis Frau und Kinder hier in D. eintrudeln) St-Kl. I.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Hört mal damit auf, auf die Postings von Patrizia19 zu reagieren. Ist doch ziemlich offensichtlich, dass es sich um einen Troll/Spammer handelt. Nichtssagende Beiträge mit jeweils zwei oder drei Sätzen, da sollten alle Alarmglocken bimmeln!
Ihr seid doch nicht erst seit gestern hier
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
ingo_001 hat geschrieben:Für ihn gilt (bis Frau und Kinder hier in D. eintrudeln) St-Kl. I.
Ich glaube, irgendwo in der Europäischen Gemeinschaft würde reichen. ...gibt es da keine Tricks? Vielleicht ein Kind zum Urlaub mitnehmen und hier anmelden und dann wieder nach China mitnehmen?