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Kann er in China Lohnsteuer abgeben??
Verfasst: 22.11.2006, 18:20
von 百鹭&
Ich bin ein Chinese. Ein Deutsche Kolleg, der im Jahr 2005 als Montage Arbeiter fuer 7 Monaten in Shanghai gearbeitet hat, wiil jetzt die Lohnsteuer in China abgeben. Er arbeitete damals in China als Dienstreise. Seine Lohn wurde in seiner deutsche Bankkarte von seiner Firma ueberweist. Seine Firma hat keine Niederlassung in China. Er hat kein chinesische Arbeitserlaubnis. Er hat kein Verhaeltnis zwischen einer chinesischer Betrieb. Seine Situation war nur so: Er war von zu Hause nach China geschickt und dort gearbeitet. Jetzt ist er in Deutschland. Frage:
1- Darf er in China die Lohnsteuer fuer 2005 abgeben?
2- Wenn ja, ist die Steuer billiger als in Deutschland?
3- Wenn ja, wie kann er das machen?
Verfasst: 22.11.2006, 21:45
von Koschka
ist eine ziemlich verworrene situation. normalerweise hat sich dieser deutsche gegenüber den chin. gesetzen strafbar gemacht (arbeiten ohne arbeitserlaubnis, nichtzahlung von steuern gemäß doppelbesteuerungsabkommen zwischen china und deutschland).
zu deinen fragen:
1. selbstverständlich kann er seine steuern in china nachzahlen, wenn er will. das chin. taxoffice wäre ja blöd, wenn es das geld nicht nehmen würde. wahrscheinlich will das taxoffice dann aber noch eine saftige zusatzstrafe für die verspätete steuererstattung kassieren.
2. ob es in china billiger wird, hängt davon ab, was er als einkommen angibt (die meisten expats sind da sehr flexibel).
3. an seiner stelle würde ich mich dort nicht persönlich sehen lassen. falls keine einigung erzielt wird, könnte es nämlich passieren, dass er an der ausreise gehindert wird. Taxbüros und immigration sind seit einiger zeit computermäßig verbunden. für die arbeit ohne arbeitserlaubnis könnte er auch noch belangt werden. wenn, dann einen chinesen vorschicken, der die sache vorsichtig eruiert.
der arbeitgeber dieses deutschen muß auch ziemlich beknackt und unterbelichtet sein und hat sich ebenfalls strafbar gemacht.
der junge sollte die sache lieber vergessen und seine steuern in deutschland zahlen.
gruss koschka
Verfasst: 02.12.2006, 17:36
von 百鹭&
Danke schoem fuer deine Antwort!! Schuldingung ich habe sehr spaet zurueckgeschrieben.
Meine Kollehge wird bestraft? Ich bin sehr bewundert. Es ist so: Ein chinesische Firma B kauft eine Maschineanlage von Firma K Deutschlands. Firma K transportiert den Anlage nach China und schickt einige deutsche Mitarneiter auch, damit sie bei Firma B in China diese Anlage montieren,ausprobielren,Produktion begleiten usw...
Sind solche Kollegen alle in China normaleweise Steuer bazahlen? Wen ja, werde ich sehr ueberrascht. Ich bin ein dolmetscher, ich erlebt schon zwei solche Firma, mit deren Kollen in China zusammengearbeit. Sie bleiben in China meinstens nicht lang, normaleweise einige Monate. Es scheint, sie haben alle keine Arbeitserlaubnis in China trotzdem in China arbeiten.
P.S. Die zwei deutsche Firma sind schon groesse Firma im Bereich Maschinenbau Deutschlands.
Verfasst: 02.12.2006, 19:31
von Roger
Wenn man in China für ein deutsches Unternehmen arbeitet, braucht man keine Arbeitserlaubnis. Man ist aber vom ersten Tag in China steuerpflichtig. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit China, ist man in Deutschland für diesen Zeitraum steuerfei. Deswegen ist es wichtig, sich für den entsprechenden Zeitraum vom deutschen Arbeitgeber oder noch besser von der chinesischen Steuerbehörde das versteuerte Einkommen bescheinigen zu lassen.