ich, deutscher staatsbürger und meine Chinesische Freundin haben vor in Hong Kong zu heiraten.
Da ist auch alles klar, außer dass ich irgendwo gelesen habe, dass man unbedingt Trauzeugen braucht, ist da was dran?
Die in Hong Kong geschlossene Ehe ist hier in deutschland ( eventuell wird eine übersetzung verlangt) anerkannt, also sollten da ja keine Probleme auftauchen.
Nun ist es jetzt so, dass ich mir recht unklar bin, bezüglich einer Aufenhaltserlaubnis.
Allein durch die Ehe hat sie das Recht sich in Deutschland (natürlich bei mir) aufzuhalten?
Aber in welchem Rahmen ?
Da wir beide noch jung sind und ich z.B. noch studiere frage ich mich wie das gehandhabt wird.
Welche möglichen Visen gibt es überhaupt?
Da ich in einer WG wohne und wir auch noch nicht vorhaben in Deutschland zusammen zu ziehen, frage ich mich, ob es überhaupt möglich ist, zwischen China und Deutschland hin und her zu pendeln ? also ein halbes Jahr deutschland dann mal wieder rüber nach China und wieder zurück ?
Oder sind diese speziellen Ehe visen eigentlich nur für das zusammenziehen gedacht und wir müssen uns trotz heirat mit Schengenvisen rumschlagen ?
Ich hoffe hier kann mir wer Licht ins Dunkeln bringen
Mit freundlichen Grüßen Karl


