Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft in Deutschland
Verfasst: 10.11.2014, 22:56
Guten Morgen, liebes Forum. Habe mich mal hier angemeldet, um meiner Konfusion ein wenig Raum zu verschaffen.
Ich weiß nicht, inwiefern die Fragen hier bereits einmal gestellt wurden, aber ich habe schon so viel verschiedenes gehört, dass ich einfach mal gedacht habe, ich erzähle meine Geschichte und frage direkt um Hilfe
Ich versuche es kurz:
Wir 29, Deutscher, und 25, Chinese, und leben in Beijing. Ich bin aber noch in D gemeldet (macht die Sache auch einfacher). Zur Eintragung unserer LP in Deutschland haben wir uns nun einmal schlau gemacht und die Informationen, die man von offizieller Seite bekommt, sind ja nicht wirklich hilfreich.
Seine Situation: Student-Hukou in Beijing, Geburtsort Anshan, Liaoning Province.
Fangen wir mal mit was "ganz einfachem" an: DIe Anmeldung zur Eheschließung seitens Standesamt, damit man überhaupt mit dem Punkteplan für das Visum beginnen kann.
Die Dame am Standesamt sagte mir zu den Unterlagen, die benötigt würden:
-Geburtsurkunde, ausgestellt vom Notariat der Heimatbehörde...hmmm...wir wissen beide nicht, was das bedeuten soll. Deswegen erstmal die Frage: wo bekomme ich die GU her, wenn die im Original vermutlich bei den Eltern herumliegt, die man aber nicht einfach fragen kann, wegen...)? Neu beantragen geht, soweit wir wissen, in China nicht so einfach. Und das Notariat der Heimatbehörde...Heißt das nicht einfach, er geht mit der GU zu einem Notar in Anshan und dem sagen, er solle das "Ding" beglaubigen?
-Ledigkeitserklärung mit eidesstattlicher Versicherung, die vor der Heimatbehörder abgelegt worden ist...heißt das nicht, man geht da wieder zu der Heimatbehörde in Anshan, lässt sich diese Bescheinigung ausstellen und dann ab zum Notar, beglaubigen lassen? Angeblich soll diese Bescheinigung nur 6 Monate Gültigkeit besitzen?
-Hukou-Kopie - okay das ist klar.
-Meldebescheinigung...wir wissen wieder beide nicht, was das ist...sowas offizielles gibt es ja in China nicht. DIese soll auch nur 2 Monate gültig sein. Hat ihrgendjemand eine Ahnung, was sich dahinter verbirgt?
Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung müssen in Chinesisch und Deutsch vorliegen. Gut, dass kann man ja relativ einfach übersetzen lassen, oder?
Die Passkopie beglaubigen lassen ist denke ich mal kein Problem an der Botschaft in Beijing.
Aber: Von den Dokumenten Legalisationen durch die Deutsche Botschaft in Beijing verlangt. Was ist das denn und was muss man da machen?
Plus angeblich benötige ich eine Vollmacht von ihm, dass ich bei meinem nächsten Besuch in Deutschland mich allein darum kümmern kann, die Dokumente einzureichen etc. DIese Vollmacht muss ebenfalls vom Notar unterschrieben werden.
So, jetzt reicht es auch erstmal
würde mir da bitte irgendjemand weiterhelfen? haha...Wir haben ein nicht allzugroßes Zeitfenster von März bis Juni 2015. Langsam möchten wir anfangen.
Wäre zu ewigem Dank verpflichtet, wenn mir jemand in diesem "Behördisch" Nachhilfe geben würde. Es ist furchtbar, sich so hilflos zu fühlen
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.
Beste Grüße
Janni
Ich weiß nicht, inwiefern die Fragen hier bereits einmal gestellt wurden, aber ich habe schon so viel verschiedenes gehört, dass ich einfach mal gedacht habe, ich erzähle meine Geschichte und frage direkt um Hilfe
Ich versuche es kurz:
Wir 29, Deutscher, und 25, Chinese, und leben in Beijing. Ich bin aber noch in D gemeldet (macht die Sache auch einfacher). Zur Eintragung unserer LP in Deutschland haben wir uns nun einmal schlau gemacht und die Informationen, die man von offizieller Seite bekommt, sind ja nicht wirklich hilfreich.
Seine Situation: Student-Hukou in Beijing, Geburtsort Anshan, Liaoning Province.
Fangen wir mal mit was "ganz einfachem" an: DIe Anmeldung zur Eheschließung seitens Standesamt, damit man überhaupt mit dem Punkteplan für das Visum beginnen kann.
Die Dame am Standesamt sagte mir zu den Unterlagen, die benötigt würden:
-Geburtsurkunde, ausgestellt vom Notariat der Heimatbehörde...hmmm...wir wissen beide nicht, was das bedeuten soll. Deswegen erstmal die Frage: wo bekomme ich die GU her, wenn die im Original vermutlich bei den Eltern herumliegt, die man aber nicht einfach fragen kann, wegen...)? Neu beantragen geht, soweit wir wissen, in China nicht so einfach. Und das Notariat der Heimatbehörde...Heißt das nicht einfach, er geht mit der GU zu einem Notar in Anshan und dem sagen, er solle das "Ding" beglaubigen?
-Ledigkeitserklärung mit eidesstattlicher Versicherung, die vor der Heimatbehörder abgelegt worden ist...heißt das nicht, man geht da wieder zu der Heimatbehörde in Anshan, lässt sich diese Bescheinigung ausstellen und dann ab zum Notar, beglaubigen lassen? Angeblich soll diese Bescheinigung nur 6 Monate Gültigkeit besitzen?
-Hukou-Kopie - okay das ist klar.
-Meldebescheinigung...wir wissen wieder beide nicht, was das ist...sowas offizielles gibt es ja in China nicht. DIese soll auch nur 2 Monate gültig sein. Hat ihrgendjemand eine Ahnung, was sich dahinter verbirgt?
Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung müssen in Chinesisch und Deutsch vorliegen. Gut, dass kann man ja relativ einfach übersetzen lassen, oder?
Die Passkopie beglaubigen lassen ist denke ich mal kein Problem an der Botschaft in Beijing.
Aber: Von den Dokumenten Legalisationen durch die Deutsche Botschaft in Beijing verlangt. Was ist das denn und was muss man da machen?
Plus angeblich benötige ich eine Vollmacht von ihm, dass ich bei meinem nächsten Besuch in Deutschland mich allein darum kümmern kann, die Dokumente einzureichen etc. DIese Vollmacht muss ebenfalls vom Notar unterschrieben werden.
So, jetzt reicht es auch erstmal
Wäre zu ewigem Dank verpflichtet, wenn mir jemand in diesem "Behördisch" Nachhilfe geben würde. Es ist furchtbar, sich so hilflos zu fühlen
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.
Beste Grüße
Janni