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Frage zu Q2 Visum

Verfasst: 03.08.2014, 10:29
von Lao De
Hallo zusammen, wir meine Frau (Exchinesin :)) und ich haben in Berlin ein Q1 Visum beantragt, dies wurde nicht gegeben, da meine Frau angeblich kein Q1 Visum bekommen kann.
Dafür haben wir ein Q2 Visum mit 1 Jahr gültigkeit bekommen, müssen aber alle 90 Tage ausreisen.
Kennt jemand so ein Visum und wird dieses bei der PSB in Shanghai in ein Temporary Residence umgewandelt und wie lange (bin schon über 60 Jahre alt).
Vielen Dank für Rückmeldungen.

Re: Frage zu Q2 Visum

Verfasst: 03.08.2014, 15:23
von Laogai
Ich bin momentan auch mit einem Q2 (ein Jahr gültig, mehrfache Einreise, aber nur jeweils 60 Tage, da man in Berlin war) in China. Ich kann es nicht beglaubigen, da nicht versucht, bin aber ziemlich sicher, dass ihr mit dem Visum keine RP bekommen werdet. Daher wird euch wohl nichts anderes übrig bleiben als minimal drei mal in diesem Jahr z.B. nach Hongkong auszureisen.

Re: Frage zu Q2 Visum

Verfasst: 04.08.2014, 03:58
von mavix
Also eine Umwandlung in ein Temporary Residence geht nicht. Mein Stiefsohn hat auch ein Q2 Visum. Allerdings haben wir dies in Hongkong beantragt. Gültigkeit ist 2 Jahre und maximaler Aufenthalt / Einreise 180 Tage. Somit kann er das Visum 2,5 Jahre benutzen.

Vielleicht wäre das ja eine Alternative für das nächste Mal.

Vorher könntet ihr noch versuchen das Q2 Visum in Shanghai bei der PSB in ein Q1 Visum umschreiben zu lassen und dadurch dann ein Temporary Residence zu bekommen.

Re: Frage zu Q2 Visum

Verfasst: 04.08.2014, 06:00
von VielUnterwegs
Lao De hat geschrieben:Hallo zusammen, wir meine Frau (Exchinesin :)) und ich haben in Berlin ein Q1 Visum beantragt, dies wurde nicht gegeben, da meine Frau angeblich kein Q1 Visum bekommen kann.
Kann sie oder nicht? Angeblich gibt es hier nicht. ;-) Erfuellt sie die Anforderungen, sprich, beantragt sie das Visum um mit Verwandten in gerader Linie zusammenzuleben?

Re: Frage zu Q2 Visum

Verfasst: 04.08.2014, 08:39
von Lao De
Hallo VielUnterwegs
Sie hat Vater, Mutter und Geschwister in China und wir wollen mit denen zusammenleben.
Der Typ im Visa Application Center hat allerdings gemeint sie kann kein Q1 Visum beantragen, aber keine Begründung dazu gegeben.

Re: Frage zu Q2 Visum

Verfasst: 04.08.2014, 09:16
von VielUnterwegs
Dann wuerde ich die entsprechenden Regelungen von der Botschaft ausdrucken und dann beim Visa Application Center druck machen bzw. einfach einen anderen Visadienst nutzen.

Re: Frage zu Q2 Visum

Verfasst: 05.08.2014, 10:48
von Lao De
Vielen Dank für die Antworten, wir werden dann versuchen in Shanghai beim PSB noch was zu erreichen. Werde Euch dann auf dem laufenden halten.

Re: Frage zu Q2 Visum

Verfasst: 05.08.2014, 16:05
von wingtsun
Mal was anderes zum Thema Visum in Berlin: haben die ihre reguläre Bearbeitungszeit geändert? Kann mein M-Visum schon in 3 statt 5 Tagen abholen. Oder ist das so üblich?

Re: Frage zu Q2 Visum

Verfasst: 05.08.2014, 17:11
von Laogai
wingtsun hat geschrieben:Mal was anderes zum Thema Visum in Berlin: haben die ihre reguläre Bearbeitungszeit geändert? Kann mein M-Visum schon in 3 statt 5 Tagen abholen. Oder ist das so üblich?
Üblich sind vier Arbeitstage. Vielleicht drehen die auf der Botschaft gerade Däumchen oder so.

Re: Frage zu Q2 Visum

Verfasst: 05.08.2014, 17:32
von tigerprawn
wingtsun hat geschrieben:Kann mein M-Visum schon in 3 statt 5 Tagen abholen. Oder ist das so üblich?
Wie zählst Du? Meinst Du Montag abgegeben und Mittwoch abgeholt?

Re: Frage zu Q2 Visum

Verfasst: 05.08.2014, 17:41
von wingtsun
@laogai: :D Na dann...
@tigerprawn: Heute abgegeben, ab Freitag abholen.

Re: Frage zu Q2 Visum

Verfasst: 05.08.2014, 17:53
von Laogai
wingtsun hat geschrieben:Heute abgegeben, ab Freitag abholen.
Dann ist es die Norm.

Bei den vier Arbeitstagen ist immer der Tag der Abgabe mit inkludiert. Also Montag beantragen, Donnerstag abholen; Dienstag beantragen, Freitag abholen; Mittwoch beantragen, Montag abholen; Donnerstag beantragen, Dienstag abholen; Freitag beantragen, Mittwoch abholen.
Habe ich noch eine Kombination vergessen? :wink:

Re: Frage zu Q2 Visum

Verfasst: 05.08.2014, 18:05
von wingtsun
Gut, dachte schon...
Könntest du, der Vollständigkeit halber, noch die Kombinationen für die Express-Variante auflisten? :mrgreen:

Re: Frage zu Q2 Visum

Verfasst: 05.08.2014, 18:27
von Laogai
wingtsun hat geschrieben:Könntest du, der Vollständigkeit halber, noch die Kombinationen für die Express-Variante auflisten?
Nö, denn Express gibt es schon lange nicht mehr :idea:

Re: Frage zu Q2 Visum

Verfasst: 30.08.2014, 10:48
von Petermedia
Ganz allgemein.
Natürlich kann man ein Q2 Visum im Prinzip in ein Q1 Visum umschreiben lassen.
Dass ist sogar das üblicher Verfahren da das Q1 eigentlich ein RP ist.
Und das RP erhält man i.d.R. vor Ort.
Welche Voraussetzungen ihr aber erfüllen müsst, kann ich in eurem spez Fall nicht sagen, da deine Frau ja faktisch keine Chinesin mehr ist. Aber es gibt ja einige Regelungen für Ehemalige.
Was ich an eurer Stelle auf alle fälle schon mal machen würde ist alle Unterlagen wie Einbürgerung Heiratsurkunde beglaubigen und legalisieren zu lassen. Die braucht ihr für das RP in Shanghai auf alle Fälle.
Edit. Vielleicht sollte ich das sauberer ausdrücken.
Einreise mit Q2
Dann die Voraussetzungen erfüllen z.B Gesundheitscheck etc.
Dann Q1 vor Ort beantragen. Das Q1 ist direkt eine RP.
Das Q2 wird dann gecancelt.