Du schriebst jeden Tag >100 Pakete - fuer gewerbliches Handeln reicht schon 1 Paket, die Frage ist der Verwendungszweck....
Was du siehst oder nicht siehst interessiert keinen - er fragte danach wie das Behoerden in D sehen....
Ansonsten halte dich doch besser an Roemers Grundsatz:
Roemer hat geschrieben:Ich halte mich an den Spruch "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die......halten."
Roemer hat geschrieben:Klebe auf das Paket von außen eine Inhaltserklärung (also d.h. in zweifacher Ausfertigung)-Proforma Invoice
Über den notwendigen Inhalt der Erklärung kannst Du Dich im Netz belesen.
Du musst auf jeden Fall Angaben machen, ob es sich um ein Geschenk, eine Warenprobe oder um Handelsware handelt.
Das ist richtig, ich habe die beste Erfahrung gemacht einfach Geschenk und "Private Goods" auf die Zollerklaehrung zu schreiben - gab bisher entgegen anderen Leuten die detailliert draufschreiben was drin ist noch nie Probleme. Natuerlich sollte es dann auch solches sein....
Um irgendwelchen Vermutungen entgegen zu wirken: Nein, ich handle nicht mit Milchpulver, die Pakete die ich erhalte beinhalten "Private Goods" und sind Geschenke. Das Milchpulver verzehrt mein Kleiner selber, die Tapete klebt an unserer Wand und die Gummibaerchen sind in meinem Magen gelandet...

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Am besten faehrt man wenn man sich an die Wahrheit haelt und keine illegalen Geschaefte taetigt.