Geburt in China, Reisepass beantragen, Namenserklärung
Verfasst: 09.04.2014, 15:48
Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier, und ich denke, das Thema "Geburt in China" und Staatsangehörigkeit ist schon ausgiebig diskutiert worden; trotzdem habe ich meinen Fall hier noch nicht gefunden (oder meine Suchfähigkeiten sind beschränkt ...)
Zur Sache: ich bin Deutscher, meine Frau Chinesin, lebt momentan in China, wir sind seid Ende letzten Jahres verheiratet (in Hongkong, wir wollten uns den Urkundenmarathon bei Hochzeit in China ersparen ...!). Ich lebe gerade in GB (nicht in D oder China).
Meine Frau ist schwanger, unser Sohn (ja, wir haben das Geschlecht in China erfahren ...) wird wohl Ende Mai geboren.
Wir beide wollen nach Geburt, sobald möglich (vielleicht sechs Wochen oder so) gemeinsam nach England reisen, das nötige Visum (EEA family permit) haben wir kürzlich beantragt.
Wir wollen also möglichst schnell für unser Kind einen deutschen Pass bekommen (denn mit chinesischem bräuchte es auch ein UK-Visum ...). Ich dachte, ich könnte einfach zum deutschen Konsulat nach Kanton fahren mit den nötigen Unterlagen, und jetzt erfahre ich (nach Anfrage per Email ...) folgendes Horrorszenario:
* sie wollen eine Geburtsurkunde meiner Frau (die sie natürlich nicht hat), has Hukou reicht nicht aus ... Antwort des Herrn vom Konsulat "*nein, es ist eine legalisierte notarielle Geburtsurkunde erforderlich*" --- wie bekommt meine Frau so etwas?
* noch schlimmer: da wir in Hongkong geheiratet haben, haben wir beide keinen gemeinsamen Ehenamen (und auch "ohne nachträgliche Angabe des Ehenamens"). Somit müssen wir eine "Namenserklärung" abgeben: dies muss vor den Augen der Konsularbeamten erfolgen (also eine weitere Reise nach der Geburt mit Kind und Kegel ...)
Zitat Konsularmensch: "*Wegen der rechtlichen Tagweite einer Namenserklärung muss diese vor einem deutschen Notar/Konsularbeamten unterschrieben werden. Dies ist in Xiamen nicht möglich.*" --- und dann geht diese an das zuständige Standesamt nach Deutschland, und erst wenn diese zurück ist, kann ich einen Reisepass für mein Kind beantragen. Und das kann laut Konsulat Monate dauern ...
--- wir wollen aber eigentlich schon Mitte oder Ende Juli nach England reisen ---
* Hat irgend jemand Erfahrung mit dieser Konstellation?
* Geht die Unterschriftabgabe auch woanders als beim Konsulat (um die viele Reiserei zu vermeiden?)
* Geht es irgendwie einfacher? Evt. auch chinesischen Pass beantragen, auf den deutschen (zunächst) verzichten, und dann noch ein Visum für mein Kind beantragen?
* kann ich irgendetwas jetzt tun, um die Sache zu beschleunigen (z. B. ein
Tausend Dank für Hilfe! Bin noch bis Freitag in China (und könnte notfalls noch etwas hier erledigen ...)
ich bin neu hier, und ich denke, das Thema "Geburt in China" und Staatsangehörigkeit ist schon ausgiebig diskutiert worden; trotzdem habe ich meinen Fall hier noch nicht gefunden (oder meine Suchfähigkeiten sind beschränkt ...)
Zur Sache: ich bin Deutscher, meine Frau Chinesin, lebt momentan in China, wir sind seid Ende letzten Jahres verheiratet (in Hongkong, wir wollten uns den Urkundenmarathon bei Hochzeit in China ersparen ...!). Ich lebe gerade in GB (nicht in D oder China).
Meine Frau ist schwanger, unser Sohn (ja, wir haben das Geschlecht in China erfahren ...) wird wohl Ende Mai geboren.
Wir beide wollen nach Geburt, sobald möglich (vielleicht sechs Wochen oder so) gemeinsam nach England reisen, das nötige Visum (EEA family permit) haben wir kürzlich beantragt.
Wir wollen also möglichst schnell für unser Kind einen deutschen Pass bekommen (denn mit chinesischem bräuchte es auch ein UK-Visum ...). Ich dachte, ich könnte einfach zum deutschen Konsulat nach Kanton fahren mit den nötigen Unterlagen, und jetzt erfahre ich (nach Anfrage per Email ...) folgendes Horrorszenario:
* sie wollen eine Geburtsurkunde meiner Frau (die sie natürlich nicht hat), has Hukou reicht nicht aus ... Antwort des Herrn vom Konsulat "*nein, es ist eine legalisierte notarielle Geburtsurkunde erforderlich*" --- wie bekommt meine Frau so etwas?
* noch schlimmer: da wir in Hongkong geheiratet haben, haben wir beide keinen gemeinsamen Ehenamen (und auch "ohne nachträgliche Angabe des Ehenamens"). Somit müssen wir eine "Namenserklärung" abgeben: dies muss vor den Augen der Konsularbeamten erfolgen (also eine weitere Reise nach der Geburt mit Kind und Kegel ...)
Zitat Konsularmensch: "*Wegen der rechtlichen Tagweite einer Namenserklärung muss diese vor einem deutschen Notar/Konsularbeamten unterschrieben werden. Dies ist in Xiamen nicht möglich.*" --- und dann geht diese an das zuständige Standesamt nach Deutschland, und erst wenn diese zurück ist, kann ich einen Reisepass für mein Kind beantragen. Und das kann laut Konsulat Monate dauern ...
--- wir wollen aber eigentlich schon Mitte oder Ende Juli nach England reisen ---
* Hat irgend jemand Erfahrung mit dieser Konstellation?
* Geht die Unterschriftabgabe auch woanders als beim Konsulat (um die viele Reiserei zu vermeiden?)
* Geht es irgendwie einfacher? Evt. auch chinesischen Pass beantragen, auf den deutschen (zunächst) verzichten, und dann noch ein Visum für mein Kind beantragen?
* kann ich irgendetwas jetzt tun, um die Sache zu beschleunigen (z. B. ein
Tausend Dank für Hilfe! Bin noch bis Freitag in China (und könnte notfalls noch etwas hier erledigen ...)