Visum für Freundin

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
Micha90
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Visum für Freundin

Beitrag von Micha90 »

Ich möchte den kommenden Sommer mit meiner chin. Freundin in Deutschland verbringen, habe allerdings ein paar Fragen zum Visum bei denen mir die SuFu nicht weiterhelfen konnte.

1. Einladungsschreiben
Hier gibt es ja verschiedene Meinungen, ob das eher knapp oder ausführlich gestaltet werden soll.
Folgendes habe ich mal verfasst:
_________________________________

NAME
STRAßE
PLZ/ORT


Einladungsschreiben für NAME (pinyin ist okay? muss hier noch irgendwo die Reisepass-ID rein?)


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich meine Freundin NAME für die Dauer von ca. 4 Wochen nach Deutschland einladen. Die Reise soll vom 10.07.2014 bis 08.08.2014 stattfinden.
Ich habe Frau XX das erste Mal im Juli 2013 in ihrer Heimatstadt Guangzhou getroffen und sie im Januar 2014 wieder besucht.
Hauptgrund ihres Besuches in Deutschland wird das Kennenlernen meiner Familie sowie der deutschen Kultur sein.
Die Reisekosten werden von Frau XX getragen, Verpflegung und Unterkuft werde ich übernehmen. Wir wollen uns Hauptsächlich in Coburg, Bayern aufhalten, allerdings auch diverse andere Bundesländer besuchen.


Bei Fragen stehe ich per Handy (NR) oder E-Mail (MAIL) zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen



NAME
____________________________________________

Sieht das in etwa wie erwünscht oder habe ich etwas Wichtiges vergessen?


2. Verpflichtungserklärung
Laut Webseite des städtischen Einwohneramts/Ausländerbehörde muss für die Verpflichtungserklärung der Nachweis eines Mietvertrags vorhanden sein.
Da ich im selben Haus meiner Eltern wohne - kann ich einfach einen Grundbuchauszug vorlegen, in dem der Name meines Vaters eingetragen ist?

Auch erforderlich ist ein "Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz des Besuchers". Meine Freundin würde sich gerne in China versichern. Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser Vertrag dann erst notariell übersetzt werden muss?


Schon mal Danke fürs Zeit nehmen ;-)
mazzel
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von mazzel »

Micha90 hat geschrieben: Auch erforderlich ist ein "Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz des Besuchers". Meine Freundin würde sich gerne in China versichern. Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser Vertrag dann erst notariell übersetzt werden muss?
Darf man fragen, wieso?
Micha90
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von Micha90 »

mazzel hat geschrieben:
Micha90 hat geschrieben: Auch erforderlich ist ein "Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz des Besuchers". Meine Freundin würde sich gerne in China versichern. Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser Vertrag dann erst notariell übersetzt werden muss?
Darf man fragen, wieso?
Sie meinte, sie würde sich darum kümmern, also wollte ich es erstmal dabei belassen und mich mit anderen Dingen beschäftigen.
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S-Punkt
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von S-Punkt »

Ich hab das schon ein paarmal durch...mach das nicht so kompliziert. In der Regel isses einfach:
Mach ne Einladung wo steht das du für alle anfallenden Kosten aufkommst. Keine Sau will wissen wie lang ihr euch kennt und so...
Dann brauchst du ne Meldebescheinigung von deinem Einwohnermeldeamt.
Weitere Fragen sollte dir http://www.china.diplo.de/ beantworten.

Ich weiß ja nicht in welches GK du gehst, aber in SHA winken sie dich immer durch...musst nur nett seun und lächeln
Das geht nicht, weil zeig ich dir...

Erst ist es lustig, dann langweilig, dann traurig und dann willst du nur noch weg
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von mazzel »

S-Punkt hat geschrieben:Ich hab das schon ein paarmal durch...mach das nicht so kompliziert. In der Regel isses einfach:
Mach ne Einladung wo steht das du für alle anfallenden Kosten aufkommst. Keine Sau will wissen wie lang ihr euch kennt und so...
Dann brauchst du ne Meldebescheinigung von deinem Einwohnermeldeamt.
Weitere Fragen sollte dir http://www.china.diplo.de/ beantworten.

Ich weiß ja nicht in welches GK du gehst, aber in SHA winken sie dich immer durch...musst nur nett seun und lächeln
Und die ganzen anderen Dokumente soll er unter den Tisch fallen lassen?
Ich könnte auch als Tipp geben: www.google.de
Mach ich aber nicht. So ist ihm ja nicht geholfen :roll:
Wenn du das schon ein paar mal durch hast, dann gib ihm doch detailierte Tipps, mit denen er was anfangen kann! Am besten Step-by-Step!
Micha90 hat geschrieben: Sie meinte, sie würde sich darum kümmern, also wollte ich es erstmal dabei belassen und mich mit anderen Dingen beschäftigen.
Na gut! Aber von D aus ist das ganze deutlich unkomplizierter, da hier die PDFs die du per Mail bekommst als Nachweis reichen. Bei chinesischen Versicherungen müssen laut der TLS-Website die original Unterlagen eingereicht werden. Ob diese auch übersetzt oder beglaubigt werden müssen weiß ich nicht.
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von Luigi »

S-Punkt hat geschrieben:Ich hab das schon ein paarmal durch...mach das nicht so kompliziert. In der Regel isses einfach:
Mach ne Einladung wo steht das du für alle anfallenden Kosten aufkommst. Keine Sau will wissen wie lang ihr euch kennt und so...
Solche Informationen können allerdings ungemin helfen, die Beziehung nachzuweisen.

S-Punkt hat geschrieben: Dann brauchst du ne Meldebescheinigung von deinem Einwohnermeldeamt.
Hä? Seit wann?

S-Punkt hat geschrieben: Ich weiß ja nicht in welches GK du gehst, aber in SHA winken sie dich immer durch...musst nur nett seun und lächeln
Das glaub ich kaum.


@Micha90: Alle Fragen die du stellst, wurden hier schon ein paarmal beantwortet. Siehe die entsprechenden Threads im Visum-Bereich.


Gruß
Luigi
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von Be_happy »

Wie steht es eigentlich mit dem Wichtigesten - der Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft?!
mazzel
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von mazzel »

Be_happy hat geschrieben:Wie steht es eigentlich mit dem Wichtigesten - der Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft?!
Brauch man doch laut S-Punkt gar nicht:
S-Punkt hat geschrieben:Ich hab das schon ein paarmal durch...mach das nicht so kompliziert. In der Regel isses einfach:
Mach ne Einladung wo steht das du für alle anfallenden Kosten aufkommst. Keine Sau will wissen wie lang ihr euch kennt und so...
Dann brauchst du ne Meldebescheinigung von deinem Einwohnermeldeamt.
Weitere Fragen sollte dir http://www.china.diplo.de/ beantworten.

Ich weiß ja nicht in welches GK du gehst, aber in SHA winken sie dich immer durch...musst nur nett seun und lächeln
Also lächeln und winken nicht vergessen ;-)
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von Be_happy »

mazzel hat geschrieben:
Be_happy hat geschrieben:Wie steht es eigentlich mit dem Wichtigesten - der Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft?!
Brauch man doch laut S-Punkt gar nicht:
S-Punkt hat geschrieben:Ich hab das schon ein paarmal durch...mach das nicht so kompliziert. In der Regel isses einfach:
Mach ne Einladung wo steht das du für alle anfallenden Kosten aufkommst. Keine Sau will wissen wie lang ihr euch kennt und so...
Dann brauchst du ne Meldebescheinigung von deinem Einwohnermeldeamt.
Weitere Fragen sollte dir http://www.china.diplo.de/ beantworten.

Ich weiß ja nicht in welches GK du gehst, aber in SHA winken sie dich immer durch...musst nur nett seun und lächeln
Also lächeln und winken nicht vergessen ;-)
Na, dann ist ja gut....
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Israfael
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von Israfael »

Luigi hat geschrieben:
S-Punkt hat geschrieben: Dann brauchst du ne Meldebescheinigung von deinem Einwohnermeldeamt.
Hä? Seit wann?
Für ein Eheschließungs- oder Familienzusammenführungsvisum braucht man eine Meldebescheinigung. Ich glaub aber nicht das man die für ein normales Besuchsvisum braucht.
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Israfael
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von Israfael »

qpr hat geschrieben:Doch.

Und zwar, wenn du als Einladener selber in China lebst.
Solltest du dann deine chinesische Freundin oder Bekannte zu einer gemeinsamen Reise einladen, brauchst du die Bestätigung eines Wohnsitzes in Deutschland (oder die Einladung von engen Familienangehörigen).
Dann ist das damit geklärt. ;)
Ich hab mich nur mit nationalen Visas auseinandergesetzt, deswegen war ich mir nicht sicher.
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von fabstler »

Laut Webseite des städtischen Einwohneramts/Ausländerbehörde muss für die Verpflichtungserklärung der Nachweis eines Mietvertrags vorhanden sein.
Da ich im selben Haus meiner Eltern wohne - kann ich einfach einen Grundbuchauszug vorlegen, in dem der Name meines Vaters eingetragen ist?
Ich sehe hier ein paar Knackpunkte.
Wenn Du noch nicht einmal einen Mietvertrag vorweisen kannst, dann solltest Du aber Deine Gehaltsbescheinigung, Arbeitsvertrag, Bescheinigung über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Vollzeit) dazulegen. Ich hoffe, Du bist etwas mehr als Student.

Desweiteren sollte die chinesische Freundin sich auch Gedanken machen, wie sie Ihre Rueckkehrbereitschaft glaubhaft machen kann. Besitzt sie Wohnungen oder eine Job mit einem gutem Verdient (sagen wir mal mehr als RMB 10.000 pro Monat)?
fabstler
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von fabstler »

in ihrer Heimatstadt Guangzhou getroffen
Heißt das, dass der Hukou (auf welchem sie registriert ist) auch in Guangzhou liegt?

Konsulate geben es zwar nicht gerne zu. Allerdings haben chinesische Antragssteller, die einen echten Hukou in einer Tier-I Stadt (z.B. Peking, Shanghai, Guangzhou) besitzen, deutlich bessere Chancen auf ein Visum bzw. die Hürden sind niedriger (gerade im Bezug auf Rueckkehrbereitschaft).
Auch erforderlich ist ein "Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz des Besuchers". Meine Freundin würde sich gerne in China versichern.
Warum?
Wenn sie in Deutschland krank wird, wie soll ihr da irgendsoein chinesisches Unternehmen helfen.
Eine deutsche bekannte Versicherung wird da wohl schneller helfen (auch in Bezug auf eine Kostenübernahme für ein Krankenhaus).
hiermit möchte ich meine Freundin NAME für die Dauer von ca. 4 Wochen nach Deutschland einladen.
Als Sachbearbeiter im Konsulat würden bei mir alle Alarmglocken angehen, wenn ein deutscher Mann eine chinesische Freundin einlädt, die er bisher erst zweimal gesehen hat.
Hier besteht eine gewisse Gefahr, dass die Frau den Mann ausnutzt, um so legal in Deutschland einzureisen, aber sich am Ende in Europa illegal festzusetzen.
Klar, Du wirst sagen, dass das Hirngespinste von mir sind und Du Deiner Freundin 100% vertraust.
Nur was soll ein Konsulatsmitarbeiter mit solchen Versprechungen anfangen?

Ich würde - wenn ich Konsulatsmitarbeiter bin - auf

(1) Deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schauen (wenn Du noch bei den Eltern lebst, spricht das nicht für Dich - sorry, das ist so)

(2) Den Hukou der Freundin schauen (das habe ich weiter oben erläutert)

(3) Die übersetzten Besitzurkunden für Wohnungen untersuchen (wenn Sie Wohneigentum in Guangzhou hat, spricht das für sie)

(4) Ihren Job und die Gehaltsbescheinigungen schauen (wäre schon gut, wenn die Freundin das vorlegen kann - in einer Cash-Economy wie in China sind solche Dinge ja meist überhaupt nicht dokumentiert)
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von mazzel »

fabstler hat geschrieben: Warum?
Wenn sie in Deutschland krank wird, wie soll ihr da irgendsoein chinesisches Unternehmen helfen.
Eine deutsche bekannte Versicherung wird da wohl schneller helfen (auch in Bezug auf eine Kostenübernahme für ein Krankenhaus).
Das finde ich jetzt aber eine komische Aussage... Wenn es eine vertrauenswürdige Versicherung in China ist, warum nicht? Ich würde nur den Weg über die deutsche KV wählen, weil man dann nicht auf die original Dokumente warten muss, sondern die Bestätigung per E-Mail/PDF ausreichend ist.

Aber wenn ich nach China reise, nehme ich doch auch eine deutsche Versicherung und keine chinesische :roll:

Beim Rest stimme ich dir allerdings zu!
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Re: Visum für Freundin

Beitrag von de guo xiong »

fabstler hat geschrieben:
in ihrer Heimatstadt Guangzhou getroffen
Heißt das, dass der Hukou (auf welchem sie registriert ist) auch in Guangzhou liegt?

Konsulate geben es zwar nicht gerne zu. Allerdings haben chinesische Antragssteller, die einen echten Hukou in einer Tier-I Stadt (z.B. Peking, Shanghai, Guangzhou) besitzen, deutlich bessere Chancen auf ein Visum bzw. die Hürden sind niedriger (gerade im Bezug auf Rueckkehrbereitschaft).
Das ist jetzt schnell mal behauptet, aber worauf begruendest Du diese Behauptung? - Hat dies das Konsulat Dir gegenueber (ungern) zugegeben?

Nur, wenn es aus deiner Sicht logisch ist, muss es noch lange nicht so sein!

de guo xiong
To the world you maybe one person,
but to one you maybe the world!!
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