Beglaubigung Reisepass und Beitrittserklaerung
Beglaubigung Reisepass und Beitrittserklaerung
Hallo,
weiß jmd. über das Thema Bescheid?
Kann ein deutsches Konsulat einen chinesischen Reisepass und eine Betrittserklaerung beglaubigen lassen?
Muss man vorher wiederum zum chinesischen Stadtnotar und anschließend zum Waiban gehen?
Meine Gattin in China meint, dass wir nun wiederum das ganze Prozedere beim Stadtnotar und Waiban durchlaufen müssen. Davor habe ich Angst.
Auch verstehe ich die Sinnhaftigkeit dieser Anforderungen vom deutschen Standesamt nicht.
Beglaubigte und legalisierte Geburtsurkunde, Hukou, Ledigkeitsbescheinigung - JA.
Aber warum der Reisepass und die Beitrittserklaerung?
weiß jmd. über das Thema Bescheid?
Kann ein deutsches Konsulat einen chinesischen Reisepass und eine Betrittserklaerung beglaubigen lassen?
Muss man vorher wiederum zum chinesischen Stadtnotar und anschließend zum Waiban gehen?
Meine Gattin in China meint, dass wir nun wiederum das ganze Prozedere beim Stadtnotar und Waiban durchlaufen müssen. Davor habe ich Angst.
Auch verstehe ich die Sinnhaftigkeit dieser Anforderungen vom deutschen Standesamt nicht.
Beglaubigte und legalisierte Geburtsurkunde, Hukou, Ledigkeitsbescheinigung - JA.
Aber warum der Reisepass und die Beitrittserklaerung?
Re: Beglaubigung Reisepass und Beitrittserklaerung
Das Standesamt schreibt schriftlich:
Jetzt sagst Du, dass die AV ueberhaupt keine chinesischen Dokumente beglaubigen kann. Ergo -> ich darf nicht heiraten.
Diese muss zur Anmeldung der Ehe vorliegen.beglaubigte Kopie des Reisepasses von der deutschen Botschaft
Jetzt sagst Du, dass die AV ueberhaupt keine chinesischen Dokumente beglaubigen kann. Ergo -> ich darf nicht heiraten.
Re: Beglaubigung Reisepass und Beitrittserklaerung
Ich versteh das Problem nicht.
Deine Verlobte geht mit ihrem Reisepass zu einem Notar und lässt eine beglaubigte Kopie anfertigen. Mit dieser beglaubigten Kopie geht sie zur deutschen Botschaft oder einem Konsulat und lässt dieses legalisieren. Die Legalisierung sollte 45€ kosten...
Warum die einen Reisepass wollen? Das kann ich dir nicht sagen aber es ist halt eine Anforderung. Ich hab auch den Reisepass meiner Verlobten benötigt um das ganze hier anzumelden. Außerdem benötigt das Standesamt von dir bestimmt auch einen Personalausweis, warum sollten die dann von deiner Frau nicht etwas ähnliches (wie den Reisepass) benötigen?
Deine Verlobte geht mit ihrem Reisepass zu einem Notar und lässt eine beglaubigte Kopie anfertigen. Mit dieser beglaubigten Kopie geht sie zur deutschen Botschaft oder einem Konsulat und lässt dieses legalisieren. Die Legalisierung sollte 45€ kosten...
Warum die einen Reisepass wollen? Das kann ich dir nicht sagen aber es ist halt eine Anforderung. Ich hab auch den Reisepass meiner Verlobten benötigt um das ganze hier anzumelden. Außerdem benötigt das Standesamt von dir bestimmt auch einen Personalausweis, warum sollten die dann von deiner Frau nicht etwas ähnliches (wie den Reisepass) benötigen?
Re: Beglaubigung Reisepass und Beitrittserklaerung
Naja, es ist schon etwas verwirrend.Ich versteh das Problem nicht.

Das Standesamt verlangt eine beglaubigte Passkopie.
Jetzt sagt mir meine Verlobte, dass nur chinesische Notare chinesische Dokumente (wie Reisepass) beglaubigen können. Das führt zur Verwirrung.
Ich meine, warum schreibt das Standesamt nicht "legalisiert"?
Re: Beglaubigung Reisepass und Beitrittserklaerung
Danke!
Ich kenne diesen Link schon.
Dort steht nichts konkret zur "Beglaubigung" von chinesischen Reisepässen und dem "Abstempeln" von Beitrittserklärungen.
Wie gesagt, ich habe das Standesamt schriftlich gebeten, mir genau zu erläutern, was Sie haben wollen.
Ich kenne diesen Link schon.
Dort steht nichts konkret zur "Beglaubigung" von chinesischen Reisepässen und dem "Abstempeln" von Beitrittserklärungen.
Wie gesagt, ich habe das Standesamt schriftlich gebeten, mir genau zu erläutern, was Sie haben wollen.
Re: Beglaubigung Reisepass und Beitrittserklaerung
Trennt das ganze bitte mal gedanklich. Es geht hier um eine beglaubigte KOPIE nicht um die Beglaubigung von Dokumenten. Die Verlobte geht mit ihren chin. RP zum dt. Konsulat, sagt freundlich Hallo, lässt sich den Reisepass kopieren und bekommt dann ein Beglaubigungsvermerk vom Mitarbeiter des Konsulates. Kostenpunkt waren, glaube ich, 5 Euronen.
Ergänzung:
"b) Beglaubigung von Fotokopien
Für die Bestätigung, dass eine Kopie oder Abschrift mit dem Original einer Urkunde übereinstimmt,
muss das Original oder eine beglaubigte Kopie der Urkunde mit vorgelegt werden. Eine einfache Kopie
kann nicht beglaubigt werden. Bitte legen Sie so viele Kopien vor, wie beglaubigt werden sollen. Mit
der Beglaubigung wird keine Aussage zum Inhalt der Urkunde getroffen.
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Kopie beträgt nach der Auslandskostenverordnung bei einem
bis zu 10-seitigen Dokument in lateinischen Schriftzeichen 10,00 Euro und 1,00 Euro für jede weitere
Seite. Die Kopiebeglaubigung eines Schriftstücks in einer Fremdsprache mit nichtlateinischen Schriftzeichen
beträgt 15,00 Euro für bis zu 10 Seiten; jede weitere Seite kostet 1,50 Euro.
Für jede weitere, separate Kopie derselben Urkunden, die gleichzeitig beglaubigt wird, beträgt die
Gebühr pauschal 5,00 Euro¹." (Quelle: dt. Konsulat Shanghai)
Ergänzung:
"b) Beglaubigung von Fotokopien
Für die Bestätigung, dass eine Kopie oder Abschrift mit dem Original einer Urkunde übereinstimmt,
muss das Original oder eine beglaubigte Kopie der Urkunde mit vorgelegt werden. Eine einfache Kopie
kann nicht beglaubigt werden. Bitte legen Sie so viele Kopien vor, wie beglaubigt werden sollen. Mit
der Beglaubigung wird keine Aussage zum Inhalt der Urkunde getroffen.
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Kopie beträgt nach der Auslandskostenverordnung bei einem
bis zu 10-seitigen Dokument in lateinischen Schriftzeichen 10,00 Euro und 1,00 Euro für jede weitere
Seite. Die Kopiebeglaubigung eines Schriftstücks in einer Fremdsprache mit nichtlateinischen Schriftzeichen
beträgt 15,00 Euro für bis zu 10 Seiten; jede weitere Seite kostet 1,50 Euro.
Für jede weitere, separate Kopie derselben Urkunden, die gleichzeitig beglaubigt wird, beträgt die
Gebühr pauschal 5,00 Euro¹." (Quelle: dt. Konsulat Shanghai)
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Re: Beglaubigung Reisepass und Beitrittserklaerung
Hi Sachse28 - vielen Dank!
Steht der Text auf der Webseite vom Konsulat?
Genau so, wie es da steht, habe ich es auch meiner Verlobtin erzählt. Sie glaubt es aber nicht, denn auf der chinesischen Konsulatsseite steht, dass das Konsulat keine Dokumente beglaubigen darf. Sie will schon Flüge nach Shanghai nach Nanning buchen, zum Stadtnotar, zum Waiban, zum Konsulat Guangzhou gehen - NUR WG. so einer "sch****" Beglaubigung der Passkopie.
Ich drehe mich da so im Kreis.
Bei Israfael scheint der von Sachse28 beschriebene Weg nicht funktioniert zu haben.
Steht der Text auf der Webseite vom Konsulat?
Genau so, wie es da steht, habe ich es auch meiner Verlobtin erzählt. Sie glaubt es aber nicht, denn auf der chinesischen Konsulatsseite steht, dass das Konsulat keine Dokumente beglaubigen darf. Sie will schon Flüge nach Shanghai nach Nanning buchen, zum Stadtnotar, zum Waiban, zum Konsulat Guangzhou gehen - NUR WG. so einer "sch****" Beglaubigung der Passkopie.
Ich drehe mich da so im Kreis.
Bei Israfael scheint der von Sachse28 beschriebene Weg nicht funktioniert zu haben.
Das ist ja zum verrückt werden.Deine Verlobte geht mit ihrem Reisepass zu einem Notar und lässt eine beglaubigte Kopie anfertigen. Mit dieser beglaubigten Kopie geht sie zur deutschen Botschaft oder einem Konsulat und lässt dieses legalisieren. Die Legalisierung sollte 45€ kosten...
Re: Beglaubigung Reisepass und Beitrittserklaerung
Irgendwie scheint mich hier keiner zu verstehen...
Deine Verlobte geht zu einem Notar und lässt sich eine Kopie von ihrem Reisepass erstellen. Diese wird dann auch vom Notar beglaubigt. Am besten ihr erstellt noch eine deutsche Übersetzung des Passes, sonst kommt ihr beim Konsulat/Botschaft nicht weit.
Das Dokument besteht dann aus Kopie des Reisepass + Übersetzung + notarielle Beglaubigung. Mit diesen gebundenem Dokument kannst du zur Botschaft gehen und das dann legalisieren lassen.
Das kannst du mir jetzt glauben oder nicht. Ich hab auf jeden Fall die beglaubigte Kopie des Reisepasses von meiner Verlobten hier liegen und die hats genau so wie ich es beschrieben habe gemacht.
Deine Verlobte geht zu einem Notar und lässt sich eine Kopie von ihrem Reisepass erstellen. Diese wird dann auch vom Notar beglaubigt. Am besten ihr erstellt noch eine deutsche Übersetzung des Passes, sonst kommt ihr beim Konsulat/Botschaft nicht weit.
Das Dokument besteht dann aus Kopie des Reisepass + Übersetzung + notarielle Beglaubigung. Mit diesen gebundenem Dokument kannst du zur Botschaft gehen und das dann legalisieren lassen.
Das kannst du mir jetzt glauben oder nicht. Ich hab auf jeden Fall die beglaubigte Kopie des Reisepasses von meiner Verlobten hier liegen und die hats genau so wie ich es beschrieben habe gemacht.
Re: Beglaubigung Reisepass und Beitrittserklaerung
Warum? Die maschinenlesbare Seite vom Reisepass ist doch international normiert.Am besten ihr erstellt noch eine deutsche Übersetzung des Passes,
Die Angaben liegen doch mehrsprachig vor.
Ein Reisepass ist doch genau dafür da, dass es nichtchinesische Behörden (z.B. der deutsche Grenzbeamte) lesen können.
Re: Beglaubigung Reisepass und Beitrittserklaerung
Wenn du keine deutsche Übersetzung hast, garantiere ich dir nicht, dass die deutsche Botschaft das Dokument legalisiert. Soweit ich weiß legalisieren die gar nichts ohne deutsche Übersetzung.
Was dir dein Standesamt gesagt hat, weiß ich jetzt nicht aber üblicherweise wollen die das auch noch einmal auf Deutsch übersetzt haben von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland. Die Amtssprache in Deutschland ist halt Deutsch und in dem Pass ist alles auf Chinesisch/Englisch.
Was dir dein Standesamt gesagt hat, weiß ich jetzt nicht aber üblicherweise wollen die das auch noch einmal auf Deutsch übersetzt haben von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland. Die Amtssprache in Deutschland ist halt Deutsch und in dem Pass ist alles auf Chinesisch/Englisch.
Re: Beglaubigung Reisepass und Beitrittserklaerung
Naja, man muss unterscheiden, was mit Beglaubigung genau zu rechnen ist. Ist begrifflich schwer zu unterscheiden.
Es ist möglich, eine Fotokopie eines x-beliebigen Dokumentes (kann auch eine Kinderzeichnung sein) auf Echtheit zu beglaubigen. Das ist aber kein rechtsgültiges Dokument! Sofern diese Kopie aber bei einer Behörde eines x-beliebigen Landes verwendet werden muss, dann ist die Kopie nur in Verbindung mit dem Originaldokument rechtsgültig, es sei denn die deutschen Behörden sagen: "Passt schon!, Kopie reicht!". Fragt nochmal bei der dt. Behörde nach. Evtl. ist das ja nur eine Doppelauflistung, also entweder Originalreisepaß ODER beglaubigte Kopie davon. Die wissen schon, was sie brauchen.
Auf der anderen Seite ist es auch möglich, eine Kopie notariell beglaubigen zu lassen. Der chin. Notar macht also eine Kopie des Reisepasses einschl. dt. Übersetzung. Danach folgt die Überglaubigung und die Legalisierung. Aus der Kopie wurde so ein in Deutschland rechtsgültiges Dokument gemacht.
ABER: der Originalreisepaß stellt schon ein international rechtsgültiges Dokument dar. Also braucht es davon keine notariell beglaubigte Urkunde. Ich glaube auch nicht, dass notariell beglaubigte Urkunden von Reisepässen im internationalen Reiseverkehr anerkannt werden. Belehrt mich bitte über das Gegenteil!
Ich gehe davon aus, dass den dt. Behörden daher eine Beglaubigung, dass die Kopie des RP echt ist, ausreicht.
Es ist möglich, eine Fotokopie eines x-beliebigen Dokumentes (kann auch eine Kinderzeichnung sein) auf Echtheit zu beglaubigen. Das ist aber kein rechtsgültiges Dokument! Sofern diese Kopie aber bei einer Behörde eines x-beliebigen Landes verwendet werden muss, dann ist die Kopie nur in Verbindung mit dem Originaldokument rechtsgültig, es sei denn die deutschen Behörden sagen: "Passt schon!, Kopie reicht!". Fragt nochmal bei der dt. Behörde nach. Evtl. ist das ja nur eine Doppelauflistung, also entweder Originalreisepaß ODER beglaubigte Kopie davon. Die wissen schon, was sie brauchen.
Auf der anderen Seite ist es auch möglich, eine Kopie notariell beglaubigen zu lassen. Der chin. Notar macht also eine Kopie des Reisepasses einschl. dt. Übersetzung. Danach folgt die Überglaubigung und die Legalisierung. Aus der Kopie wurde so ein in Deutschland rechtsgültiges Dokument gemacht.
ABER: der Originalreisepaß stellt schon ein international rechtsgültiges Dokument dar. Also braucht es davon keine notariell beglaubigte Urkunde. Ich glaube auch nicht, dass notariell beglaubigte Urkunden von Reisepässen im internationalen Reiseverkehr anerkannt werden. Belehrt mich bitte über das Gegenteil!
Ich gehe davon aus, dass den dt. Behörden daher eine Beglaubigung, dass die Kopie des RP echt ist, ausreicht.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Re: Beglaubigung Reisepass und Beitrittserklaerung
Ich freue mich auf jeden Fall zwei Meinungen zu hören (von Sachse28 und Israfael).
Dummerweise ist das deutsche Konsulat für die nächsten 9 Tage geschlossen, d.h. die Auflösung vom Rätsel gibt es dann - hoffentlich - in 2 Wochen.
Ich höre von Israfeal in diesem Thread zum Ersten Mal, dass ein deutsches Standesamt wohl einen chinesischen Reisepass nicht als Personaldokument anerkennt. Wenn das wirklich so ist, dann frage ich mich, was der Hintergrund dafür ist.
Dummerweise ist das deutsche Konsulat für die nächsten 9 Tage geschlossen, d.h. die Auflösung vom Rätsel gibt es dann - hoffentlich - in 2 Wochen.
Das Standesamt hat mir gesagt, dass ich entweder den Original Reisepass oder eine "beglaubigte Kopie" davon vorlege. So zumindest hatte ich die Dame verstanden.Was dir dein Standesamt gesagt hat, weiß ich jetzt nicht aber üblicherweise wollen die das auch noch einmal auf Deutsch übersetzt haben von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland. Die Amtssprache in Deutschland ist halt Deutsch und in dem Pass ist alles auf Chinesisch/Englisch.
Ich höre von Israfeal in diesem Thread zum Ersten Mal, dass ein deutsches Standesamt wohl einen chinesischen Reisepass nicht als Personaldokument anerkennt. Wenn das wirklich so ist, dann frage ich mich, was der Hintergrund dafür ist.
Re: Beglaubigung Reisepass und Beitrittserklaerung
Ich kann dir nur sagen was mein Standesamt gesagt hat und die wollen zu jedem Dokument eine notarielle Beglaubigung und eine Legalisierung der deutschen Botschaft. Außerdem muss bei jedem Dokument eine deutsche Übersetzung dabei sein, die von einem vereidigten Übersetzer erstellt wurde.
Ich hab mit meinem Übersetzer noch kurz gesprochen und dieser meinte, dass die ganzen Dokumente üblich sind für eine Heirat in Deutschland. Also ich hatte jetzt keine überflüssigen Dokumente übersetzen lassen. Bei den Dokumenten war auch der Reisepass dabei!
Ganz ehrlich, ich würde bei sowas auf Nummer sichern gehen. Willst du wirklich Dokumente durch die Gegend schicken, immer mit der Ungewissheit dass die Dokumente so vielleicht nicht akzeptiert werden? Wenn dein Standesamt sagt, die können das so nicht nehmen hast du noch mehr Zeit verloren. Das Erstellen von einer notariellen beglaubigten Kopie und Übersetzung hat bei meiner Verlobten nur eine Woche gedauert. Die Legalisierung bei der deutschen Botschaft hat allerdings drei Wochen gedauert. Das liegt aber daran, dass wir das über einen Service des Notariats gemacht haben. Die haben das für uns nach Peking gebracht und legalisieren lassen.
Ich persönlich würde lieber ein bisschen zu viel machen als zu wenig aber schlussendlich ist das jedem selbst überlassen. Ich würde das Risiko nicht eingehen, weil sowas mehrere Wochen kosten kann.
Ich hab mit meinem Übersetzer noch kurz gesprochen und dieser meinte, dass die ganzen Dokumente üblich sind für eine Heirat in Deutschland. Also ich hatte jetzt keine überflüssigen Dokumente übersetzen lassen. Bei den Dokumenten war auch der Reisepass dabei!
Ganz ehrlich, ich würde bei sowas auf Nummer sichern gehen. Willst du wirklich Dokumente durch die Gegend schicken, immer mit der Ungewissheit dass die Dokumente so vielleicht nicht akzeptiert werden? Wenn dein Standesamt sagt, die können das so nicht nehmen hast du noch mehr Zeit verloren. Das Erstellen von einer notariellen beglaubigten Kopie und Übersetzung hat bei meiner Verlobten nur eine Woche gedauert. Die Legalisierung bei der deutschen Botschaft hat allerdings drei Wochen gedauert. Das liegt aber daran, dass wir das über einen Service des Notariats gemacht haben. Die haben das für uns nach Peking gebracht und legalisieren lassen.
Ich persönlich würde lieber ein bisschen zu viel machen als zu wenig aber schlussendlich ist das jedem selbst überlassen. Ich würde das Risiko nicht eingehen, weil sowas mehrere Wochen kosten kann.
- de guo xiong
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Re: Beglaubigung Reisepass und Beitrittserklaerung
Auf den "Laufzettel" den fabstler hier ein gestellt hat steht auch nichts von Legalisieren, sondern von einer beglaubigten Kopie - also nur der Vermerk, dass Kopie und Original identisch sind. Ansonsten muesste der Chinese/ die Chinesin auch immer eine legalisierte Uebersetzung mitnehmen, wenn er/sie nach D einreist.Israfael hat geschrieben:Wenn du keine deutsche Übersetzung hast, garantiere ich dir nicht, dass die deutsche Botschaft das Dokument legalisiert. Soweit ich weiß legalisieren die gar nichts ohne deutsche Übersetzung.
de guo xiong
To the world you maybe one person,
but to one you maybe the world!!
but to one you maybe the world!!
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