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Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit in D

Verfasst: 19.01.2014, 21:04
von Kop
Hallo allerseits,
meine Frau (Chinesin) und ich (Deutscher) sind seit letztem Jahr standesamtlich verheiratet. In diesem Jahr soll dann die Hochzeitsfeier (inkl. kirchlicher Trauung) stattfinden.
Eingeladen werden aus China ihre Eltern, Freunde der Eltern, ihre Tante und ihr Cousin samt Freundin.
Gibt es bei dem Einladungsschreiben irgendetwas zu beachten, oder ist es wie ein normales Einladungsschreiben für ein normales Besuchs-/Touristenvisum?

Wir würden von uns beiden eine Einladung anlässlich der Hochzeitsfeier formulieren, dazu Reservierung für das Hotel in unserer Stadt und die Reservierung für den Flug nach Deutschland und zurück. Das Einladungsschreiben würden wir zwei Tage vor eigentlicher An- und zwei Tage nach eigentlicher Abreise formulieren, damit noch etwas Luft bleibt falls die Reise sich verschiebt. Insgesamt sind 10 Tage Aufenthalt geplant. Bis auf die Tante sind alle schon mal im Ausland gewesen, sodass es nicht die erste Auslandsreise ist, teilweise waren die Leute auch schon in Deutschland/Europa.

Hat jemand mit sowas schon Erfahrungen gemacht und ggf. Hinweise, was zu beachten wäre?

Danke & Gruß
Kop

Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i

Verfasst: 19.01.2014, 22:35
von sweetpanda
Das wird verdammt schwierig. Entweder die Leute befinden sich alle auf dem "finanziellen" Level, dass sie sowieso als Touristen kommen könnten oder es geht nicht. Ich habe meine Schwiegereltern eingeladen. Beide Ende 50 und ihre Rückkehrbereitschaft war durch diverse Faktoren gegeben.
Mehre jüngere Chinesen einladen, die potentiell etwas Englisch können und bei denen es auch vielleicht, aus Sicht der Ausländerbehörde, möglich ist ,dass sie Untertauchen um illegal in Europa zu leben, wird bestimmt schwer.
Vergiss nicht, du bist finanziell haftbar für alles was die hier machen und meine Frau hat mir selbst schon gesagt, dass sie für keinen anderen Chinesen außer ihren Eltern die Hand ins Feuer legt, dass sie todsicher nicht "ausbüxen" und brav wieder ins Flugzeug gehen. :P

Bitte berichte uns dringend wie das ausgegangen ist. Ich kann glauben, dass ein Einzelner mehre junge Menschen einladen kann und darf.

Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i

Verfasst: 19.01.2014, 22:45
von dakine
sweetpanda hat geschrieben:...

Bitte berichte uns dringend wie das ausgegangen ist. Ich kann glauben, dass ein Einzelner mehre junge Menschen einladen kann und darf.
Klar, alles eine Frage des Einkommens und Vermögens. Die Sachbearbeiter haben ein Excel-tool wo sie das alles eintragen können und das am Ende Ja/Nein bzgl der Anzahl an Verpflichtungserklarungen sagt.

Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i

Verfasst: 19.01.2014, 22:52
von sweetpanda
dakine hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben:...

Bitte berichte uns dringend wie das ausgegangen ist. Ich kann glauben, dass ein Einzelner mehre junge Menschen einladen kann und darf.
Klar, alles eine Frage des Einkommens und Vermögens. Die Sachbearbeiter haben ein Excel-tool wo sie das alles eintragen können und das am Ende Ja/Nein bzgl der Anzahl an Verpflichtungserklarungen sagt.
Aber evtl. 10-15 potentielle illegale Einwanderer...dann muss man schon Millionär sein um das mögliche Risiko auch abfedern zu können. Und selbst wenn man Millionär wäre, muss man sich fragen, ob man das Risiko auf die eigene Kappen nimmt.

Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i

Verfasst: 19.01.2014, 23:08
von Laogai
sweetpanda hat geschrieben:Mehre jüngere Chinesen einladen, die potentiell etwas Englisch können und bei denen es auch vielleicht, aus Sicht der Ausländerbehörde, möglich ist ,dass sie Untertauchen um illegal in Europa zu leben, wird bestimmt schwer.
Jetzt bleib mal auf dem Teppich und mach nicht die Pferde scheu! Mit den ganzen Voraussetzungen und Dokumenten wird wohl kaum ein Sachbearbeiter (jep, da arbeiten noch Menschen!) darauf kommen, dass hier eine Schleuserbande am Werke ist.

Kop, frage am besten bei der Behörde nach, bei der du auch die Verpflichtungserklärung abgeben musst.

Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i

Verfasst: 19.01.2014, 23:22
von sweetpanda
Laogai hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben:Mehre jüngere Chinesen einladen, die potentiell etwas Englisch können und bei denen es auch vielleicht, aus Sicht der Ausländerbehörde, möglich ist ,dass sie Untertauchen um illegal in Europa zu leben, wird bestimmt schwer.
Jetzt bleib mal auf dem Teppich und mach nicht die Pferde scheu! Mit den ganzen Voraussetzungen und Dokumenten wird wohl kaum ein Sachbearbeiter (jep, da arbeiten noch Menschen!) darauf kommen, dass hier eine Schleuserbande am Werke ist.

Kop, frage am besten bei der Behörde nach, bei der du auch die Verpflichtungserklärung abgeben musst.
Irgendwie muss die italienische Modemafia doch zu ihren Arbeitern gekommen sein. Wie gesagt, meine Frau würde mir davon dringend abraten. Ich habe auch mal gefragt: " Deine beste Freundin aus China könnten wir doch mal einladen? Billigen Flug abwarten und dann könnten wir das sogar bezahlen."
Sagt sie:" Besser nicht, du weist nicht wie verbissen viele Chinesen daran glauben, dass sie hier nur einmal ankommen müssen und schon kann die Cinderellastory beginnen!" :roll:

Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i

Verfasst: 19.01.2014, 23:24
von sweetpanda
qpr hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben:
Aber evtl. 10-15 potentielle illegale Einwanderer..
Wo hat den Kop etwas davon geschrieben, daß die Familie hier einwandern will?

Und mit einem Schengenvisum reist du nicht illegal ein.
Ok, Reinkommen legal aber das fehlende freiwillige Rausgehen versucht die Ausländerbehörde vielleicht zu antizipieren.

Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i

Verfasst: 19.01.2014, 23:38
von mazzel
Wenn ihr die Leute einladet, dann braucht ihr wirklich etwas mehr Geld.
Bei unserer Ausländerbehörde sind die "Preise" wie folgt:
Im folgenden Fallbeispiel soll eine Person zu Besuchszwecken eingeladen werden; weitere unter
haltsberechtigte Personen außerhalb des Familienverbandes und besondere Belastungen sind bei dem Einladenden nicht vorhanden:

Familienstand / Erforderliches Netto-Einkommen:
Einzelperson: 1030€
Ehepaar: 1420€
Ehepaar mit Kind: 1640€
Ehepaar mit zwei Kindern: 1850€
Die Angaben gelten PRO eingeladener Person.
Alternativ kann natürlich auch ein Sparbuch/ eine Bürgschaft mit 5.000€ pro eingeladener Person abgegeben werden...

Prüft also besser, ob einige der Personen nicht doch über ein Touri-Visum einreisen können...

Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i

Verfasst: 19.01.2014, 23:38
von Laogai
sweetpanda hat geschrieben:Irgendwie muss die italienische Modemafia doch zu ihren Arbeitern gekommen sein.
Na klar, die kamen alle mit einer Hochzeitsgesellschaft, die ein Deutscher eingeladen hat :roll:
sweetpanda hat geschrieben:Wie gesagt, meine Frau würde mir davon dringend abraten. Ich habe auch mal gefragt: " Deine beste Freundin aus China könnten wir doch mal einladen? Billigen Flug abwarten und dann könnten wir das sogar bezahlen."
Sagt sie:" Besser nicht, du weist nicht wie verbissen viele Chinesen daran glauben, dass sie hier nur einmal ankommen müssen und schon kann die Cinderellastory beginnen!" :roll:
Puh, das spricht nicht gerade für deine Frau bzw. ihre "beste Freundin" :(

Zurück gelesen:
Kop hat geschrieben:Bis auf die Tante sind alle schon mal im Ausland gewesen, sodass es nicht die erste Auslandsreise ist, teilweise waren die Leute auch schon in Deutschland/Europa.
Für Tante wäre es also "Cinderellastory" 1.0. Für alle anderen "Cinderellastory" 1.9 oder 2.0.
Mal sehen, wie viele davon bei der italienischen Modemafia hängen bleiben...

Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i

Verfasst: 19.01.2014, 23:49
von sweetpanda
mazzel hat geschrieben:Wenn ihr die Leute einladet, dann braucht ihr wirklich etwas mehr Geld.
Bei unserer Ausländerbehörde sind die "Preise" wie folgt:
Im folgenden Fallbeispiel soll eine Person zu Besuchszwecken eingeladen werden; weitere unter
haltsberechtigte Personen außerhalb des Familienverbandes und besondere Belastungen sind bei dem Einladenden nicht vorhanden:

Familienstand / Erforderliches Netto-Einkommen:
Einzelperson: 1030€
Ehepaar: 1420€
Ehepaar mit Kind: 1640€
Ehepaar mit zwei Kindern: 1850€
Die Angaben gelten PRO eingeladener Person.
Alternativ kann natürlich auch ein Sparbuch/ eine Bürgschaft mit 5.000€ pro eingeladener Person abgegeben werden...

Prüft also besser, ob einige der Personen nicht doch über ein Touri-Visum einreisen können...
Endlich mal einer mit belastbaren Zahlen und nicht nur einem moralischen Zeigefinger.
Bei 10 Leuten also 14200€ Einkommen oder 50000€ Euro in Bar, gut dass es doch noch vernünftige Gesetze gibt. Jetzt kann ich zufrieden schlafen gehen. :lol:

Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i

Verfasst: 19.01.2014, 23:57
von sweetpanda
Laogai hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben:Irgendwie muss die italienische Modemafia doch zu ihren Arbeitern gekommen sein.
Na klar, die kamen alle mit einer Hochzeitsgesellschaft, die ein Deutscher eingeladen hat :roll:
Die Wege der illegalen Einwanderung sind unergründlich und unser beider Phantasie reicht dafür nicht aus.

Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i

Verfasst: 20.01.2014, 00:25
von VielUnterwegs
Macht mal halblang, der TE hat ja nicht gesagt ob er die Leute nur mit Einladungsschreiben einlaedt oder ob er fuer alle eine Verpflichtungserklaerung abgibt. Ich wuerde, wie einige Vorposter, von einer Verpflichtungserklaerung fuer jemand anderen als die eigenen Eltern auch sehr stark abraten und auch da wuerde ich noch eine Incoming Versicherung abschliessen. Es muss ja nichtmal boeswillig sein, es reicht jemand stuerzt und ist 4 Wochen nicht transportfaehig. Diese VE ist am Ende eine Buergschaft und du haftest fuer wirklich jeden Cent der da an Kosten entstehen kann. Wenn es darum geht, dass die Famillie in China ihr Gesicht wart dann ladet nur die Eltern nach DE ein und macht in CN nochmal eine Feier. Ist ja sowieso nur so ein 2h Fressgelage.

Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i

Verfasst: 20.01.2014, 00:39
von Laogai
mazzel hat geschrieben:Bei unserer Ausländerbehörde sind die "Preise" wie folgt:
Welches ist denn "eure Ausländerbehörde"? Und hättest du mal einen Link zu den Preisen?
mazzel zitiert irgendwas hat geschrieben:Im folgenden Fallbeispiel soll eine Person zu Besuchszwecken eingeladen werden; weitere unter
haltsberechtigte Personen außerhalb des Familienverbandes und besondere Belastungen sind bei dem Einladenden nicht vorhanden:
Könnte es sich dabei vielleicht um dieses PDF handeln? Wenn ja hast du wohl "des Einladers" überlesen :(

Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i

Verfasst: 20.01.2014, 00:49
von Laogai
WenigHirn hat geschrieben:Ich wuerde, wie einige Vorposter, von einer Verpflichtungserklaerung fuer jemand anderen als die eigenen Eltern auch sehr stark abraten und auch da wuerde ich noch eine Incoming Versicherung abschliessen.
Eine entsprechende Versicherung müssen alle abschließen, die ein Visum für den Schengenraum beantragen. Ohne Versicherung kein Visum.

Re: Einladung der chinesischen Familie zu unserer Hochzeit i

Verfasst: 20.01.2014, 00:56
von mazzel
Laogai hat geschrieben:
mazzel hat geschrieben:Bei unserer Ausländerbehörde sind die "Preise" wie folgt:
Welches ist denn "eure Ausländerbehörde"? Und hättest du mal einen Link zu den Preisen?
mazzel zitiert irgendwas hat geschrieben:Im folgenden Fallbeispiel soll eine Person zu Besuchszwecken eingeladen werden; weitere unter
haltsberechtigte Personen außerhalb des Familienverbandes und besondere Belastungen sind bei dem Einladenden nicht vorhanden:
Könnte es sich dabei vielleicht um dieses PDF handeln?
Ja, genau das!
Wenn ja hast du wohl "des Einladers" überlesen :(
Nein, habe ich nicht! Wie kommst du darauf?
Damit wollte ich sagen, dass der TE, der wohl verheiratet und kinderlos ist, nach dieser Liste ein Netto-Einkommen von 1420€ haben muss. Wohlgemerkt pro eingeladener Person. Ob sich das einkommen dann einfach pro weiterer Person hochaddiert wird aus dem PDF nicht deutlich, jedoch müsste man z.B. pro eingeladener Person 5.000€ als Bürgschaft hinterlegen. Daher gehe ich mal davon aus, dass hier auch das Netto-Einkommen einfach mit der Zahl der Personen multipliziert wird.

Hätte das natürlich noch etwas deutlicher machen können oder die "Preise" nicht ganz so aus dem Zusammenhang reißen können. Wüßte allerdings nicht, wie man die Liste falsch verstehen kann. Wie hast du meinen Post verstanden, Laogai?

Hier die Preise für Berlin:
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... kblatt.pdf

888€ Netto erforderlich, pro weiterer erwachsener Person erhöht sich der Betrag um 276€, je weiteres Kind um 205€.
Dafür sind die berliner bei den Sparbüchern strenger:
10.700€ für den ersten Erwachsenen, danach 3.350€ für jeden weiteren Erwachsenen und 2.500€ für jedes weitere Kind alsvorweisbares Vermögen auf einem Sparbuch/Bürgschaft.

Ich denke mal im restlichen D werden sich die "Preise" alle in ähnlichen Regionen bewegen. Krass finde ich den Unterschied beim Sparbuch/Bürgschaft...