FZF - Einkommensnachweis + Mietvertrag
Verfasst: 10.08.2013, 17:27
Hallo zusammen,
ich habe noch eine Frage zum FZF-Visum:
Unser Problem ist zur Zeit: Ich bin 25, jetzt noch Student, fange aber bald an zu arbeiten und habe mit meinem Abschluss eine sehr, sehr hohe Chance, eine gute Stelle zu finden und auch schon einige in Aussicht.
Nun hat mich die Ausländerbehörde angeschrieben und gebeten, dass ich ein paar Dinge vorlege.
1. Einkommensnachweis. Wie gesagt, das ist problematisch, da ich NOCH nicht arbeite... Jetzt aber meine Hauptfrage: Ich sehe immer überall, dass Leute sagen, dass man als deutscher Staatsbürger das Recht hat, seine Ehe in seinem eigenen Land zu führen. Außerdem soll es ja früher so gewesen sein, dass das Land des Partners als "zumutbar" angesehen wird, wenn man die Sprache beherrscht und dort schon längere Zeit war. Irgendwo meine ich dann gelesen zu haben, dass dies in einem Urteil (2011?) gekippt wurde und dies unter keinen Umständen mehr verlangt werden kann. Könnte mir bitte jemand ein genaues Urteil oder ein Gesetz nennen, das dies bestätigt? Man fordert von mir auch gleichzeitig noch Passkopien inkl. aller Einreisestempel und Visa. Einerseits widerlegt das einen möglichen Scheineheverdacht, da daraus erkennbar ist, wie oft wir bereits zusammen waren; andererseits habe ich Bedenken, dass man mir sagt: "Ja, dann können Sie ja in China leben."
Deswegen wäre ich euch sehr, sehr dankbar, wenn mir jemand etwas Konkretes nennen kann, womit ich denen direkt den ganzen Wind aus den Segeln nehmen kann. Ich finde es eh seltsam, dass dieser Einkommensnachweis noch immer gefordert wird, obwohl es offensichtlich nicht mehr ganz rechtens ist. Von manchen habe ich auch gehört, dass ein einfacher Hinweis "Mein Einkommen ist nicht relevant" ausgereicht hat.
2. Mietvertrag: Zur Zeit haben wir noch nichts Eigenes und werden erst vorübergehend bei meinen Eltern eine kurze Zeit verbringen. Offensichtlich reicht hier laut anderen Forenmitgliedern eine kurze Bescheinigung der Eltern, die besagt, dass man dort wohnen kann. Weiß jemand hier aus Erfahrung, ob es hier eine Mindestquadratmeteranzahl gibt oder auch, ob man bei einem Mietverhältnis (d.h. die Wohnung gehört nicht den Eltern) auch noch eine zusätzliche Einverständnis des Vermieters einholen muss? Außerdem: Ich meine, auch wenigstens an einer Stelle gelesen zu haben, dass dieser Wohnraumnachweis ebenfalls nicht mehr wirklich erforderlich ist.
3. Pass-, Visa- und Ausweiskopien, kein Problem, nur wie oben beschrieben: Die gefühlt 78 chinesischen Visa könnten den Freunden suggerieren: Der kann ja in China bleiben. Hab aber schon gedacht, dass ich Chinesischkenntnisse ja nicht rumposaunen muss und vielleicht auch auf die gesundheitliche Schiene gehen kann.
4. einen ausgefüllten Fragebogen
Kurz: Also ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir zu beiden oberen Punkten kurz ein paar Erfahrungen und vor Allem die genaue Rechtslage mitteilen könntet. Ansonsten ist meine Strategie: Die deutschen Behörden können sehr, sehr nervig sein, aber ich denke, wenn man mit viel Höflichkeit (aber bestimmt) vorgeht und insgesamt im möglichen Rahmen Kooperationsbereitschaft zeigt, sollte es insgesamt ganz gut zu lösen sein...
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
ich habe noch eine Frage zum FZF-Visum:
Unser Problem ist zur Zeit: Ich bin 25, jetzt noch Student, fange aber bald an zu arbeiten und habe mit meinem Abschluss eine sehr, sehr hohe Chance, eine gute Stelle zu finden und auch schon einige in Aussicht.
Nun hat mich die Ausländerbehörde angeschrieben und gebeten, dass ich ein paar Dinge vorlege.
1. Einkommensnachweis. Wie gesagt, das ist problematisch, da ich NOCH nicht arbeite... Jetzt aber meine Hauptfrage: Ich sehe immer überall, dass Leute sagen, dass man als deutscher Staatsbürger das Recht hat, seine Ehe in seinem eigenen Land zu führen. Außerdem soll es ja früher so gewesen sein, dass das Land des Partners als "zumutbar" angesehen wird, wenn man die Sprache beherrscht und dort schon längere Zeit war. Irgendwo meine ich dann gelesen zu haben, dass dies in einem Urteil (2011?) gekippt wurde und dies unter keinen Umständen mehr verlangt werden kann. Könnte mir bitte jemand ein genaues Urteil oder ein Gesetz nennen, das dies bestätigt? Man fordert von mir auch gleichzeitig noch Passkopien inkl. aller Einreisestempel und Visa. Einerseits widerlegt das einen möglichen Scheineheverdacht, da daraus erkennbar ist, wie oft wir bereits zusammen waren; andererseits habe ich Bedenken, dass man mir sagt: "Ja, dann können Sie ja in China leben."
Deswegen wäre ich euch sehr, sehr dankbar, wenn mir jemand etwas Konkretes nennen kann, womit ich denen direkt den ganzen Wind aus den Segeln nehmen kann. Ich finde es eh seltsam, dass dieser Einkommensnachweis noch immer gefordert wird, obwohl es offensichtlich nicht mehr ganz rechtens ist. Von manchen habe ich auch gehört, dass ein einfacher Hinweis "Mein Einkommen ist nicht relevant" ausgereicht hat.
2. Mietvertrag: Zur Zeit haben wir noch nichts Eigenes und werden erst vorübergehend bei meinen Eltern eine kurze Zeit verbringen. Offensichtlich reicht hier laut anderen Forenmitgliedern eine kurze Bescheinigung der Eltern, die besagt, dass man dort wohnen kann. Weiß jemand hier aus Erfahrung, ob es hier eine Mindestquadratmeteranzahl gibt oder auch, ob man bei einem Mietverhältnis (d.h. die Wohnung gehört nicht den Eltern) auch noch eine zusätzliche Einverständnis des Vermieters einholen muss? Außerdem: Ich meine, auch wenigstens an einer Stelle gelesen zu haben, dass dieser Wohnraumnachweis ebenfalls nicht mehr wirklich erforderlich ist.
3. Pass-, Visa- und Ausweiskopien, kein Problem, nur wie oben beschrieben: Die gefühlt 78 chinesischen Visa könnten den Freunden suggerieren: Der kann ja in China bleiben. Hab aber schon gedacht, dass ich Chinesischkenntnisse ja nicht rumposaunen muss und vielleicht auch auf die gesundheitliche Schiene gehen kann.
4. einen ausgefüllten Fragebogen
Kurz: Also ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir zu beiden oberen Punkten kurz ein paar Erfahrungen und vor Allem die genaue Rechtslage mitteilen könntet. Ansonsten ist meine Strategie: Die deutschen Behörden können sehr, sehr nervig sein, aber ich denke, wenn man mit viel Höflichkeit (aber bestimmt) vorgeht und insgesamt im möglichen Rahmen Kooperationsbereitschaft zeigt, sollte es insgesamt ganz gut zu lösen sein...
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!