Steuererklärung / Unterhaltszahlungen für Familie in China
Verfasst: 06.03.2013, 19:37
Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher in welches Forum meine Frage kommt, deswegen mache ich es hier, da sich hier auch ein paar themenverwandte Posts finden lassen, kann auch gerne verschoben werden.
Meine Freundin fängt zum 01.04. ihre Arbeitsstelle in Deutschland an und jetzt suchen wir zusammen die Steuerlast durch Lohnsteuer so weit wie möglich zu reduzieren. Von diversen türkischen Freunden habe ich gehört, dass Unterhaltszahlungen an die Familien in Heimatländern ein sehr beliebtes Mittel hierfür ist.
Folgendes habe ich bereits herausgefunden:
-Unterhaltszahlungen können bis zu einem Maximalbetrag von 8004 Euro p.a. (667 Euro pro Monat) gültig gemacht werden.
-Es gibt eine Verdienstgrenze des zu Unterhaltenden, die bei 624 Euro liegt (pro Jahr oder pro Monat?) Alles was über diese 624 Euro hinaus geht, wird auf den Maximalbetrag angerechnet. (Bei den 624 Euro pro Jahr soll es noch einen Faktor für ärmere Länder geben, weiß jemand wie dieser für China ist?)
Jetzt habe ich ein paar Fragen hierzu:
1. Können die deutschen Steuerbehörden auf chinesische Daten in irgendeiner Weise zugreifen, beziehungsweise die chinesischen auf die deutschen Daten? (z.B. mit irgendeinem zwischenstaatlichen Antrag)
2. Auf dem Antragsformuler steht folgendes: "Die vorstehenden Angaben sind z.B. durch folgende Unterlagen nachzuweisen: Steuerbescheid, Rentenbescheid, Bescheid der zuständigen Arbeits- oder Sozialbehörde über erhaltene Sozialleistungen des Staates (bzw. bei Nichterhalt: Negativbescheinigung der Behörde)".
Reichen hierfür auch chinesische Dokumente oder müssen diese erst ins Deutsche übersetzt werden?
3. Falls eine Übersetzung notwendig ist, wo muss diese vorgenommen werden (China oder Deutschland?; zertifizierter Übersetzer oder Eigenübersetzung?) und kann man die Übersetzungskosten auch in der Steuererklärung geltend machen?
4. Wie genau wird Vermögen angerechnet? (z.B. ein eigenes Haus (nicht viel Wert, aber reicht zum Wohnen) und einen Garten zur Selbstversorgung mit Essen) Oder sollte man Grundbesitz besser verschweigen?
5. Was schreibt man am besten zu den folgenden Punkten?: "3. Wie haben Sie Ihren Lebensunterhalt vor Beginn der Unterstützungsleistungen bestritten? (Bitte erläutern)" und "6. Aus welchem Grund waren Sie nicht/nur gelegentlich berufstätig?
(Bitte ggf. erläutern; jedoch nur aus-zufüllen, wenn Sie im arbeitsfähigen Alter sind".
Ich hoffe, dass sich jemand Zeit für meinen Post nehmen kann, am besten jemand, dessen chinesische Frau ebenfalls in Deutschland arbeitet und Unterhalt an ihre Familie zahlt.
Ich weiß dass er sehr umfangreich geworden ist, weswegen ich äußerst dankbar für jede Antwort bin. Gerne können auch nur Teilfragen beantwortet werden, ich streiche diese dann im Startpost.
ich bin mir nicht sicher in welches Forum meine Frage kommt, deswegen mache ich es hier, da sich hier auch ein paar themenverwandte Posts finden lassen, kann auch gerne verschoben werden.
Meine Freundin fängt zum 01.04. ihre Arbeitsstelle in Deutschland an und jetzt suchen wir zusammen die Steuerlast durch Lohnsteuer so weit wie möglich zu reduzieren. Von diversen türkischen Freunden habe ich gehört, dass Unterhaltszahlungen an die Familien in Heimatländern ein sehr beliebtes Mittel hierfür ist.
Folgendes habe ich bereits herausgefunden:
-Unterhaltszahlungen können bis zu einem Maximalbetrag von 8004 Euro p.a. (667 Euro pro Monat) gültig gemacht werden.
-Es gibt eine Verdienstgrenze des zu Unterhaltenden, die bei 624 Euro liegt (pro Jahr oder pro Monat?) Alles was über diese 624 Euro hinaus geht, wird auf den Maximalbetrag angerechnet. (Bei den 624 Euro pro Jahr soll es noch einen Faktor für ärmere Länder geben, weiß jemand wie dieser für China ist?)
Jetzt habe ich ein paar Fragen hierzu:
1. Können die deutschen Steuerbehörden auf chinesische Daten in irgendeiner Weise zugreifen, beziehungsweise die chinesischen auf die deutschen Daten? (z.B. mit irgendeinem zwischenstaatlichen Antrag)
2. Auf dem Antragsformuler steht folgendes: "Die vorstehenden Angaben sind z.B. durch folgende Unterlagen nachzuweisen: Steuerbescheid, Rentenbescheid, Bescheid der zuständigen Arbeits- oder Sozialbehörde über erhaltene Sozialleistungen des Staates (bzw. bei Nichterhalt: Negativbescheinigung der Behörde)".
Reichen hierfür auch chinesische Dokumente oder müssen diese erst ins Deutsche übersetzt werden?
3. Falls eine Übersetzung notwendig ist, wo muss diese vorgenommen werden (China oder Deutschland?; zertifizierter Übersetzer oder Eigenübersetzung?) und kann man die Übersetzungskosten auch in der Steuererklärung geltend machen?
4. Wie genau wird Vermögen angerechnet? (z.B. ein eigenes Haus (nicht viel Wert, aber reicht zum Wohnen) und einen Garten zur Selbstversorgung mit Essen) Oder sollte man Grundbesitz besser verschweigen?
5. Was schreibt man am besten zu den folgenden Punkten?: "3. Wie haben Sie Ihren Lebensunterhalt vor Beginn der Unterstützungsleistungen bestritten? (Bitte erläutern)" und "6. Aus welchem Grund waren Sie nicht/nur gelegentlich berufstätig?
(Bitte ggf. erläutern; jedoch nur aus-zufüllen, wenn Sie im arbeitsfähigen Alter sind".
Ich hoffe, dass sich jemand Zeit für meinen Post nehmen kann, am besten jemand, dessen chinesische Frau ebenfalls in Deutschland arbeitet und Unterhalt an ihre Familie zahlt.
Ich weiß dass er sehr umfangreich geworden ist, weswegen ich äußerst dankbar für jede Antwort bin. Gerne können auch nur Teilfragen beantwortet werden, ich streiche diese dann im Startpost.