Seite 1 von 2
Schwangerschaft
Verfasst: 26.02.2013, 08:10
von chinahamburg2013
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage und möchte meiner Freundin helfen:
Sie ist Chinesin (Mainland) und lebt in Deutschland. Befristete Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre als Chinesischlehrerin. Diese läuft im Sommer ab.
Nun hat sie sich ungeschickt angestellt und ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einem Deutschen gehabt und ist schwanger. Der ex Freund "kennt sie nun nicht mehr".
Was kann man da tun? Habe viel gegoogelt... aber nichts gefunden.
Vielleicht schafft Sie es den Arbeitsvertrag um ein Jahr zu verlängern.
Grüße,
Jakob
Re: Schwangerschaft
Verfasst: 26.02.2013, 10:05
von Bauer
chinahamburg2013 hat geschrieben:Was kann man da tun? Habe viel gegoogelt... aber nichts gefunden.
Schon zu spät, kann man da nichts tun.
Sie muss aber während der Schwangerschaft regelmäßig zur Untersuchung zum Gynäkologen gehen.
Oder nach Holland

Re: Schwangerschaft
Verfasst: 26.02.2013, 10:09
von Aremonus
Abtreiben?
Schwangerschaft ist grundsätzlich ja kein Grund für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
Re: Schwangerschaft
Verfasst: 26.02.2013, 10:15
von Der neue Waiguoren
chinahamburg2013 hat geschrieben:Vielleicht schafft Sie es den Arbeitsvertrag um ein Jahr zu verlängern.
Auf welcher Grundlage? Sie ist schwanger und nicht krank...
Vielleicht könnte ihr ein Arzt bescheinigen, dass sie reiseunfägi ist. Das ist allerdings eher unwahrscheinlich.
Falls sie das Kind nicht behalten möchte, bietet Ihr China sicherlich mehr Möglichkeiten...
Warum will sie denn in Deutschland bleiben? Um den Ex umzustimmen? Unterhalt einfordern?
Oder Kind bekommen mit deutscher Staatsangehörigkeit, dann kann Sie auch direkt einen deutschen Pass bekommen...
Gibt viele Möglichkeiten.
Re: Schwangerschaft
Verfasst: 26.02.2013, 11:27
von tigerprawn
Der neue Waiguoren hat geschrieben:Oder Kind bekommen mit deutscher Staatsangehörigkeit, dann kann Sie auch direkt einen deutschen Pass bekommen...
so schnell bekommt man den deutschen Pass aber nicht. Also hier ist die Info
- Falls Sie nicht verheiratet ist und der Vater des Kindes deutscher Staatsbuerger ist, bekommt das Kind automatisch(!) auch die deutsche Staatsbuergerschaft
- Falls das Kind die dt Stbgs bekommt, wird es nicht die chinesische Staatsbuegerschaft erhalten (China erlaubt keine doppelten Staatsbuergerschaften)
- Die deutsche Staatsbuergeschaft koennte das Kind nur ueber ein Urteil des Familiengerichtes wieder loswerden (was in dem Fall klappen koennte, da falls die Mutter mit dem Kind in China leben will, das ganz schoen schwierig ohne Staatsbuergerschaft/Hukou werden kann) / z.B. werden die Schulgebuehren hoeher
- Falls das Kind die dt Stbgs bekommt, kann sie eine Familienzusammenfuehrung (FZF) zum deutschen Kind beantragen, und bekommt auch eine AE, spaeter eine NE irgendwann wenn sie will die Stbgs. Sie sollte mit der ABH reden, damit sie fuer die AE nicht wieder ausreisen muss um eine FZF zu beantragem.
Re: Schwangerschaft
Verfasst: 26.02.2013, 11:35
von Tauril
info4-alien sag ich nur
aber als Laie wuerde ich vorschlagen, Beantragung fzf zum ungeborenen DEUTSCHEN Kind (Abstammungsprinzip), Vater angeben der sie jetzt nicht mehr kennt. Dieser kann dann auch auf Unterhalt verklagt werden sollte er sich der Verantwortung nicht stellen. Somit koennte sie auch bis zum 18ten Lebensjahr in Deutschland bleiben und bis dahin ein Eigenstaendiges Aufenthaltsrecht bekommen sofern der LU gesichert ist. Aber genauer und sicherer sollten es die Profis bei info4 alien sagen koennen
Re: Schwangerschaft
Verfasst: 26.02.2013, 11:36
von gaviald9
Das ist ihr Problem, warum sollen Sie dafür besorgen, sie könnte bestimmt irgendwelche Idee gehabt haben, wie sie weiter umgehen kann. Ehrlich gesagt, die Frauen mit Kind sind in China nicht so leicht zum Überleben, wegen der Mentalität. Mehr dazu braucht man nicht sagen.
Re: Schwangerschaft
Verfasst: 26.02.2013, 14:13
von punisher2008
gaviald9 hat geschrieben:Ehrlich gesagt, die Frauen mit Kind sind in China nicht so leicht zum Überleben, wegen der Mentalität.
Ach was, so gefährlich sind die gar nicht, ich hab selbst schon einige davon überlebt. Die Mentalität kann nervig sein, aber umgebracht hat sie mich bisher nicht.
Nun hat sie sich ungeschickt angestellt und ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einem Deutschen gehabt und ist schwanger. Der ex Freund "kennt sie nun nicht mehr".
War das bevor oder nachdem sie deine "Freundin" wurde? Also sie hat dich betrogen oder was? Komme da ehrlich gesagt nicht ganz mit.
Und was ist jetzt dein Problem? Dass sie nicht in D bleiben darf? Dass du dich um das Kind kümmern mußt? Dass sie zum Ex zurück will?

Re: Schwangerschaft
Verfasst: 26.02.2013, 20:28
von Marcus
punisher2008 hat geschrieben:Nun hat sie sich ungeschickt angestellt und ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einem Deutschen gehabt und ist schwanger. Der ex Freund "kennt sie nun nicht mehr".
War das bevor oder nachdem sie deine "Freundin" wurde? Also sie hat dich betrogen oder was? Komme da ehrlich gesagt nicht ganz mit.
Und was ist jetzt dein Problem? Dass sie nicht in D bleiben darf? Dass du dich um das Kind kümmern mußt? Dass sie zum Ex zurück will?

Irgendwie habe ich da auch gerade ein Brett vor dem Kopf.
Re: Schwangerschaft
Verfasst: 26.02.2013, 23:50
von Attila
Es wäre wirklich hilfreich zu wissen welches Problem es zu lösen gilt.
Aufenthalt in DE?
Schwangerschaft gewünscht?
Erzeuger zurückgewinnen?
Freundin zurückgewinnen?
Mit Hinweisen zu diesen Fragen vom TE wäre die Diskussion sehr viel zielführender.
Re: Schwangerschaft
Verfasst: 01.03.2013, 23:48
von maylin
chinahamburg2013 hat geschrieben:
Was kann man da tun? Habe viel gegoogelt... aber nichts gefunden.
Was hast du denn gegoogelt bzw. wofür brauchst du rat?
Eine Mögliche Themenauswahl wäre:
Wie soll sie es ihren Eltern beibringen?
Soll sie lieber in Dtl gebären oder in China?
Wie erhält sie zurück in China Unterhalt vom Vater?
Wie/Wo kann sie abtreiben?
usw..
Deine Frage ist zu unspezifisch..
Re: Schwangerschaft
Verfasst: 02.03.2013, 09:26
von Yingxiong
Hört doch mal auf rumzutrollen.
Ihr könntet ja mal versuchen die Frage nach der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beantworten. Welche Möglichkeiten gäbe es?
Wenn sie bis Sommer eine Arbeitserlaubnis hat, wird sie bis dahin hochschwanger sein. Ob Fluggesellschaften sie dann überhaupt noch mitnehmen (dürfen), ist eine wichtige Frage.
Re: Schwangerschaft
Verfasst: 02.03.2013, 09:59
von Bernhard
Yingxiong hat geschrieben:
Wenn sie bis Sommer eine Arbeitserlaubnis hat, wird sie bis dahin hochschwanger sein. Ob Fluggesellschaften sie dann überhaupt noch mitnehmen (dürfen), ist eine wichtige Frage.
das müsste man herausfinden. Und das sehe ich als den einzigen gangbaren Weg, um in Deutschland zu bleiben. Denn wenn sie schwanger ist, wird ihr Arbeitsvertrag sicherlich nicht verlängert.
Re: Schwangerschaft
Verfasst: 02.03.2013, 23:41
von Yingxiong
Wenn ich mir die Antworten anschaue, dann kann ich ihn verstehen.
Re: Schwangerschaft
Verfasst: 02.03.2013, 23:43
von rainer14
Ich auch
