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Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 08.07.2012, 18:53
von Shazna
Hallo ihr Lieben,
ich wollte hier einmal nach Erfahrungswerten fragen, was die Einstellungschancen (nein, wohl eher die Chancen an ein Arbeitsvisum ranzukommen) in China angeht.
Nach meiner Bewerbung erhielt ich eine Email, in der stand, dass die Ausländerbehörde festgesetzt hat, dass nur Ausländer die betroffene Stelle antreten dürfen, die nach dem Studium mind. 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen können, bzw. stellen sie einem eben nur ein Arbeits-Visum nach diesen Kriterien aus.
Ist so etwas normal? Es handelt sich hierbei um eine Dozentenstelle, bei der weder in der Beschreibung, noch in dem anschließenden Bewerbungsgespräch etwas von notwendiger Berufserfahrung hervorging.
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 08.07.2012, 19:02
von VielUnterwegs
Ja, das ist normal und du kannst es in den Gesetzestexten auch so nachlesen. Ausnahmen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 08.07.2012, 19:08
von Shazna
Danke dir für die Antwort.
Hm, das heißt also, ich habe als Absolventin überhaupt keine Chance diese Erfahrung zu sammeln, wenn ich dort sowieso kein Visum erhalte?Toll, dabei hatte ich schon die Zusage...

Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 08.07.2012, 19:15
von Lotti
Bist du sicher, dass die 2 Jahre nach Studienabschluss gefordert sind?
Soweit ich weiss, ist das das absolute Minimum für Facharbeiter, neben weiteren Qualifikationen, die einen sozusagen zum special case machen.
Mit Studienabschluss kann ich mir nur Vorstellen, dass dies tatsächlich abhängig von der Tätigkeit ist.
Sprich, ein Dozent sollte schon etwas Erfahrung haben, worüber er/sie/es so spricht.
Bei mir wollten die nur nen Abschluss sehen, für ne AE (nicht als Dozent).
Abwegig finde ich deine Beschreibung aber nicht.
Sry. Ich kann da nichts konkretes sagen...nur laut überlegen. ^^
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 08.07.2012, 19:27
von Shazna
Ja, der Monsieur der Deutschen Abteilung der Uni hatte sich wohl mit der Ausländerbehörde auseinandergesetzt und dies mitgeteilt bekommen. Er würde sich noch einmal erkundigen und sich melden...
Der genau Wortlaut war "nach dem Studium".
Während des Studiums habe ich natürlich auch immer gearbeitet,aber eben nicht in diesem Bereich.
Ich ärgere mich natürlich gerade extrem. Dann brauche ich mich ja überhaupt nicht weiter zu bewerben, zumindest nicht in China

Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 08.07.2012, 19:54
von Lotti
Sehr ärgerlich, wenn man die Stelle ja theoretisch schon sicher hätte.
Aber der Weg ist ja zumindest nicht vollkommen zu.
Auch in 2-3 Jahren wird es noch Dozentenstellen geben.
Vielleicht ergibt sich ja auch noch etwas aus der Erkundigung.
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 08.07.2012, 20:07
von Shazna
Ja, sehr. Vorallem steht das bei keinem der Stellenangebote dabei und andere sind auch direkt nach dem Studium abgedüst. Frage mich, wie die das gedreht haben^^.
Naja, erst in 2-3 Jahren etwas chinarelevantes zu machen ist für eine Sinologieabsolventin schon recht bitter.
Um hier etwas zu finden, benötigt es ja Chinaerfahrung, die ich in dem Fall nicht wirklich machen kann.
Jedenfalls dankesehr für die Anteilnahme

Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 08.07.2012, 21:00
von Shazna
Mir fällt gerade ein, dass man ja theoretisch auch mit einem F-Visum arbeiten kann,ne?
Also quasi mit dem F-Visum anfangen, ggf. in Hongkong verlängern (wie ich das hier des öfteren gelesen hatte) und so dann quasi um die Voraussetzungen für das Z-Visum herumschippern...
Ach,man wird verzweifelt^^
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 08.07.2012, 22:03
von Auryn
Shazna hat geschrieben:Mir fällt gerade ein, dass man ja theoretisch auch mit einem F-Visum arbeiten kann,ne?
Du kannst theoretisch auch mit einem Touristenvisum arbeiten. Praktisch ist beides illegal.
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 00:20
von Shazna
Auryn hat geschrieben:Shazna hat geschrieben:Mir fällt gerade ein, dass man ja theoretisch auch mit einem F-Visum arbeiten kann,ne?
Du kannst theoretisch auch mit einem Touristenvisum arbeiten. Praktisch ist beides illegal.
Ah, ok. Danke dir. Ich dachte immer, das sei ein gängiges Visum für Praktikanten. Welches Visum erhalten die denn dann? X? Weißt du wie das für bezahlte Praktika aussieht?
Nun, dann werde ich wohl warten müssen, ob der Arbeitgeber doch noch was drehen kann.
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 01:19
von canni
Ich weiss nicht ob das jetzt hierzu passt aber mich würde mal interessieren, wie das denn ist mit der Arbeitserlaubnis allgemein. Falls das einer von Euch aktuell weiss?
Es gibt doch sicher auch Jobs wo man kein Studium braucht? Und trotzdem eine entsprechende Ausbildung im Job und viele Jahre Erfahrung vorliegen. Wobei man sicher ohne irgendwelche Anmassung sagen darf, dass unsere schulische Ausbildung/Lehre und vor allem dann danach die Erfahrungen im Beruf die Skills der einheimischen Bewerber zumindest nicht untertreffen
Beispiel: Evtl. kann ich hier einem Fussballcub im Bereich Management, Marketing und Basis Organisation helfen. Hab sowohl die fachliche Ausbildung sportlich als auch wirtschaftlich und natürlich reichlich Erfahrung. Dazu ist meine Frau Chinesin.
Wie könnte so was laufen? Und es gibt bestimmt noch mehr Stellen, wo Erfahrung und Können mehr wert sind als ein Studium mit 2 Jahren Berufserfahrung?
Und was ist mit den Leuten, die von deutschen Firmen hier auf deutscher Basis engagiert werden? Auch Theorie vor Praxis? Entscheidet das dann auch die ABH?
Traurig ist das schon wenn man wie Shazna das richtige studiert hat, auch schon Berufserfahrung hat und dann, wenn es daran geht all diese Mühe durch Praxis im Land zu ergänzen, an zwei läppischen Jahren scheitert? Ich vergleiche das mal ein bisschen mit unserer A1 Forderung.. auch da gilt nicht das was alle wissen, dass man nämlich eine Sprache am besten vor Ort lernt.
gruessie Canni
der weiss, we are living in a world of rules.... und keiner kann sich bei vielen dieser Regeln daran erinnern wer sie wann und warum erlassen hat.
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 04:34
von arrow
qweqw2 hat geschrieben:Shazna hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,
ich wollte hier einmal nach Erfahrungswerten fragen, was die Einstellungschancen (nein, wohl eher die Chancen an ein Arbeitsvisum ranzukommen) in China angeht.
Nach meiner Bewerbung erhielt ich eine Email, in der stand, dass die Ausländerbehörde festgesetzt hat, dass nur Ausländer die betroffene Stelle antreten dürfen, die nach dem Studium mind. 2 Jahre Berufserfahrung nachweisen können, bzw. stellen sie einem eben nur ein Arbeits-Visum nach diesen Kriterien aus.
Ist so etwas normal? Es handelt sich hierbei um eine Dozentenstelle, bei der weder in der Beschreibung, noch in dem anschließenden Bewerbungsgespräch etwas von notwendiger Berufserfahrung hervorging.
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Ursprünglicher Beitrag gelöscht
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Admin
Das Du ein relativ niedriges Niveau hast, weiss inzwischen schon jeder. Du musst es aber nicht jedesmal so öffentlich zur Schau stellen.
Sie hat eine ganz vernünftige Frage gestellt...
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 04:54
von DaWei
2010 durfte ich auch erst 2 Jahre Arbeitserfahrung nachweisen, bevor es das Z-Visum gab. Ein Praktikum wurde da schnell zum Vollzeitjob. Theoretisch kannst Du Dir einen Lebenslauf für die Botschaft basteln, nachprüfen werden die das so oder so nicht, und wer hat noch nie an seinem Lebenslauf gedreht? (Keine Aufforderung, nur lautes Denken

)
Ist ja nun nicht so, dass hier Sozialleistungen erschwindelt werden, sondern eine Arbeitserlaubnis.
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 05:22
von Torte
VielUnterwegs hat geschrieben:Ja, das ist normal und du kannst es in den Gesetzestexten auch so nachlesen. Ausnahmen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Z.B. dem Beamten, welcher dein Visum bearbeitet, einen netten roten Umschlag zukommen lassen. oO
Habe damals fuer mein erstes Z-Visum auch meinen Lebenslauf ein wenig umgestaltet um auf 2 Jahre Berufserfahrung zu kommen (hatte aber schon 1 1/2 zu dem Zeitpunkt). Wie mein Vorposter schon sagt, das kontrolliert keiner. Die Erfahrung kann auch vor dem Abschluss gesammelt sein.
Re: Berufserfahrung als behördliche Bedingung???
Verfasst: 09.07.2012, 05:41
von Sarilas
Fand den Ton ihr gegenüber nun auch nicht angemessen, zumindest versucht sie sich an die Regeln zu halten im Gegensatz zu anderen Minderheiten die ihr dann in Schutz nimmt.
Ich würde versuchen einen Umweg zu finden, es gibt immer welchen, frag einfach nochmal nach ob da noch was geht.