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Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Verfasst: 11.05.2012, 19:27
von Chiyoko
Huhu,
nun es geht mal wieder ums heiraten und ich brauche bitte ein par wichtige Informationen.
(Visum zur beabsichtigten Eheschliessung in D.)
Ich habe nach wie vor vor, eine Chinesin in Deutschland zu heiraten.
Wir haben alle Unterlagen für das Standesamt zusammen, ich halte den Zwischenbescheid in den Händen.
Auch alle Unterlagen fuer das Visum habe ich bereits zusammen, fehlen tut nur noch eine Verpflichtungserklärung.
Da ich aber voraussichtlich bis mindestens Ende des Jahres noch in einer Umschulung stecke,
kann ich selbst keine Verpflichtungserklärung abgeben.
- ich kann es einer 3ten Person ueberlassen, die VE zu unterzeichnen
- gibt es keine derartige Person, kann sie die Kosten der Reise selbst tragen
Wie hoch müsste dieser Betrag sein?(krankenversicherung und Wohnraum trage ich selbst)
Kann ich vielleicht auch eine Bürgschaft von einer Firma annehmen?
(Ähnlich eines Kredits ohne das Geld je zu sehen).
Wie hoch müsste die Bürgschaft sein?
Wie hoch müsste das Nettoeinkommen der VE unterzeichnenden Person sein(Brandenburg)
Gibt es weitere Wege?
Vielen Dank.
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Verfasst: 11.05.2012, 20:26
von AngelofMoon
Chiyoko hat geschrieben:Wie hoch müsste das Nettoeinkommen der VE unterzeichnenden Person sein(Brandenburg)
Das kann Dir keiner genau beantworten.
Du kannst es aber selber ausrechen.
Nach Abzug der Miete und Nebenkosten, werden normal Pro Person im Haushalt 374,-€ für Erwachsene (Kinder entsprechend weniger) abgerechnet.
Wenn dann noch genug vom Netto übrigbleibt um dieses zu Pfänden stellt die ABH eine VE aus.
Dieses ist als Absicherung, falls der zukünftige Ehepartner am Ende doch noch abspringt und nicht ausreisen will (Abschiebung).
Dann muss die Person, welche die VE unterschrieben hat für die Abschiebekosten usw. aufkommen.
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12.05.2012, 11:35
von mjs
Chiyoko hat geschrieben:Nun es geht mal wieder ums heiraten und ich brauche bitte ein par wichtige Informationen. Visum zur beabsichtigten Eheschliessung in D.
Ich habe nach wie vor vor, eine Chinesin in Deutschland zu heiraten. Wir haben alle Unterlagen für das Standesamt zusammen, ich halte den Zwischenbescheid in den Händen.
Auch alle Unterlagen fuer das Visum habe ich bereits zusammen, fehlen tut nur noch eine Verpflichtungserklärung(?) Da ich aber voraussichtlich bis mindestens Ende des Jahres noch in einer Umschulung stecke, kann ich selbst keine Verpflichtungserklärung abgeben.
Sorry, aber bist du ganz sicher, dass du hier gerade nicht dabei bist, den Karren frontal gegen die Wand zu fahren?
Visum zur beabsichtigten Eheschliessung mit anschliessendem Leben in Deutschland ist ja ein Langzeitvisum (nationales Visum). So liest sich das zumindest wenn man von deiner Umschulung usw. usw. hört, ich vermute da mal du lebst in Deutschland und da soll dann auch mal geblieben werden, oder?
Eine Verpflichtungserklärung hingegeb braucht man, wenn man mal wen kurz wen nach Deutschland zu Besuch kommen lassen will (Schengen-Visum). Da ist dann aber nix mit lange vor Ort in Deutschland bleiben und da wird deine Verlobte auch beim Antrag belegen dürfen, dass sie nach dem Besuch auch wieder nach China heimfährt.
Oder aber du hast dir das so vorgestellt, dass deine Freundin sich erst einmal ein Besuchsvisum besorgt (weil das ja so schon einfach aussieht, 5 Tage Bearbeitungszeit, kein A1 usw.), dann aber in Deutschland geheiratet werden soll und sie einfach da bleibt? Also falschen Grund für's Visum angeben, hoffen keiner merkt's und in Deutschland dann auf Ehe & Familie verweisen und eventuelle Abschiebung damit aushebeln?
Sollte letzteres der Fall sein: Das ist es was ich mit "frontal den Karren an die Wand fahren" meine. Wenn deine Frau zum Heiraten und Leben nach Deutschland will, dann wird ihr keiner an der Botschaft ein Visum "nur mal zum Besuch" ausstellen. So richtig doof sind die da auch nicht und da läuft das dann eher auf eine Ablehnung vom Besuchsvisum mit dem Verweis "Visum zur Eheschliessung können sie da drüben beantragen. Aber nicht heute. Erstmal neuen Termin dafür buchen. A1 bitte nächstes mal mitbringen" hinaus.
Wenn ich da deinen Fall missverstanden habe: Auch gut. Aber die Kombination "Verpflichtungserklärung für's Heiraten" wirkt erstmal verwirrend auf mich.
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12.05.2012, 11:41
von AngelofMoon
mjs hat geschrieben:Eine Verpflichtungserklärung hingegeb braucht man, wenn man mal wen kurz wen nach Deutschland zu Besuch kommen lassen will (Schengen-Visum).
Das ist nicht richtig schaue mal im Visa Merkblatt unter Punkt 9:
http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 0401dd.pdf
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12.05.2012, 11:43
von mjs
Oha - die Kombination kannte ich auch noch nicht.
Dann nix für Ungut. Weitermachen.

Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12.05.2012, 13:05
von Chiyoko
Nunja,
jain, es ist ein Langzeitvisum aber auch nur im weitesten Sinne.
Soweit ich weiss, wird es fuer 3 Monate erteilt.Nach der Heirat verlängert auf 1 oder 3 Jahre.
Und danach dann Niederlassungserlaubnis.
Meine Verlobte hat 4 jahre deutsch gelernt und war auch schon 1 Jahr Au Pair hier.
(Spielt das eigendlich eine Rolle bei Visums antrag?)
Nun wuesste ich immer noch gerne, ob eine VE (und inwieweit) pflicht ist,
und wie ich auch gerade bei Infoitalien schrieb, ob ich bei Angabe einer VE in Handschrift auch
optionale Angaben machen kann und wie weit sich das dann auf den Antrag auswirkt?
(z.b. Uebernahme der Ausreisekosten).
PS: Ja, es ist schwer, meinen Fall als Betreff zu beschreiben.Daher hast du es missverstanden.macht ja nichts:)
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12.05.2012, 14:40
von AngelofMoon
Chiyoko hat geschrieben:Meine Verlobte hat 4 jahre deutsch gelernt und war auch schon 1 Jahr Au Pair hier.
(Spielt das eigendlich eine Rolle bei Visums antrag?)
Nein ist beim Visum zur Eheschließung nicht relevant.
Click mal den Link an, welchen ich gesendet habe (Visa Merkblatt) dort steht alles was Ihr für Unterlagen braucht bei einer Eheschließung in D.
Chiyoko hat geschrieben:Nun wuesste ich immer noch gerne, ob eine VE (und inwieweit) pflicht ist,...
Ich habe das hier schon geschrieben:
AngelofMoon hat geschrieben:Dieses ist als Absicherung, falls der zukünftige Ehepartner am Ende doch noch abspringt und nicht ausreisen will (Abschiebung).
Dann muss die Person, welche die VE unterschrieben hat für die Abschiebekosten usw. aufkommen.
Bei einer VE werden nur Daten erfasst, man kann dort selber nichts einbringen.
Die ABH kreuzt unten Rechts noch eine der vier Möglichkeiten an, gibt Ihr Siegel und Unterschrift.
Der welcher die VE beantragt und unterschreibt kommt für alle Kosten auf die im Falle einer Abschiebung anfallen könnten (kann bis zu einer 5 stelligen Summe sein).
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12.05.2012, 18:24
von edmund27
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12.05.2012, 18:50
von Andy_yi
AngelofMoon hat geschrieben:Chiyoko hat geschrieben:Meine Verlobte hat 4 jahre deutsch gelernt.
(Spielt das eigendlich eine Rolle bei Visums antrag?)
Nein ist beim Visum zur Eheschließung nicht relevant.
Gibt es noch ein anderes Visum zum heiraten in Deutschland außer das
Visum zur Eheschließung mit Wohnsitznahme? Dort würde sie nämlich die Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Prinzipell das selbe wie beim FZF-Visum.
10. Nachweis über Deutschkenntnisse im Original mit 2 Kopien -
siehe gesondertes Informationsblatt.
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12.05.2012, 19:14
von AngelofMoon
Andy_yi hat geschrieben: Dort würde sie nämlich die Deutschkenntnisse nachweisen müssen.
Chiyoko hat geschrieben:Meine Verlobte hat 4 jahre deutsch gelernt und war auch schon 1 Jahr Au Pair hier.
(Spielt das eigendlich eine Rolle bei Visums antrag?)
Aus der Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz:
30.1.2.3.1 Deutschkenntnisse mindestens des Sprachstandsniveaus
A 1 GER sind vom nachziehenden
Ehegatten im Visumverfahren durch ein
geeignetes und zuverlässiges Sprachstandszeugnis
nachzuweisen. ..... Ein besonderer Nachweis
ist nicht erforderlich, wenn die geforderten
Deutschkenntnisse des Antragstellers bei der
Antragstellung offenkundig sind (vgl. hierzu
Nummer 30.1.2.3.4.4).
Sie hat vier Jahre deutsch gelernt und auch noch 1 Jahr Au Pair gemacht, damit wird Sie wohl beim Visum-Antrag selber nachweisen können das Ihre Deutschkenntnisse ausreichend sind.
Andy_yi nicht nur die Merkblätter lesen sondern auch die Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz. Da steht mehr drinne als in den Merkblättern.
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12.05.2012, 19:27
von Andy_yi
AngelofMoon hat geschrieben:
Sie hat vier Jahre deutsch gelernt und auch noch 1 Jahr Au Pair gemacht, damit wird Sie wohl beim Visum-Antrag selber nachweisen können das Ihre Deutschkenntnisse ausreichend sind.
Andy_yi nicht nur die Merkblätter lesen sondern auch die Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz. Da steht mehr drinne als in den Merkblättern.
AngelofMoon, du hast geschrieben das das der 1 jährige Aufenthalt und das 4 jährige Deutschlernen nicht relevant wären. Ist es aber, eben zum Nachweis das Deutschkenntnisse vorhanden bzw. "offenkundig" sind. Hier noch mal was er geschrieben und du geantwortet hast:
AngelofMoon hat geschrieben:Chiyoko hat geschrieben:Meine Verlobte hat 4 jahre deutsch gelernt und war auch schon 1 Jahr Au Pair hier. (Spielt das eigendlich eine Rolle bei Visums antrag?)
Nein ist beim Visum zur Eheschließung nicht relevant.
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12.05.2012, 19:42
von AngelofMoon
Andy_yi hat geschrieben:Dein Satz kommt so rüber, als würden Deutschkentnisse keine Rolle spielen. Auf etwas anderes bist du ja auch nicht eingegangen.
Ich hatte das nicht auf die Deutschkenntnisse bezogen sondern darauf das es beim Visums-Antrag zum Ehegattennachzug keine Rolle direkt spielt.
Wenn es um den Sprachnachweis geht spielt dieses dann wieder eine Rolle.
Ich habe die Frage von Chiyoko so aufgefasst ob dieses negativ oder positiv auf dem Antrag wirken würde.
Ich hätte dazu schreiben sollen das dieses aber für den Sprachnachweis relevant ist und Sie, wenn Sie über genügend Deutschkenntnisse verfügt, den Sprachnachweis nicht mit dem A1 Zertifikat erbringen muss.
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Verfasst: 12.05.2012, 21:19
von Chiyoko
@AngelofMoon
Richtig, auf der Webseite der Botschaft ist ein extra Vermerk mit dem Nachweis der Deutschkentnisse zu finden.
Und ja, er hat hat es schon richtig verstanden.Ich bezog das auf die VE.
@edmund27
Den Gedanken hatte ich auch schon öfters.Nur leider liegt das nicht in meinem Ermessen.Meine Verlobte ist dagegen.
Gründe: (u.a.) Es müsste gefeiert werden(im grossen Stil, sie will auch nichts verheimlichen gegenueber ihrer Verwandschaft), dann kostet das auch ein Haufen Geld und der Hauptgrund: Alle Unterlagen von mir muessten nochmals in s chinesische uebersetzt werden.Das würde uns soviel Zeit kosten, dass sich das nicht rechnen würde.
Natuerlich feiern wir in Deutschland auch, aber in einem ganz anderen Stil.Zumindest wäre es der letzte Ausweg.Aber um es genauer zu verstehen, muesste ich ins Detail gehen...und das wäre zuviel des guten.Hehe.
Ich fand jetzt raus, dass ich keine VE brauche, wenn der Eingeladene sich selbst versorgen kann.Irgendwo gibt es ein grosses 3 seitiges PDF, aber auf dem Laptop habe ich es gerade nicht zur Hand.
Somit muesste sie theoretisch nur ihre Arbeitslage und Verdienste der letzten 3 Monate vorzeigen.Der Mann von der Botschaft meinte ähnliches, ich verstand nur den Zusammenhang nicht.
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Verfasst: 13.05.2012, 06:09
von Andy_yi
Chiyoko hat geschrieben:
Gründe: (u.a.) Es müsste gefeiert werden(im grossen Stil, sie will auch nichts verheimlichen gegenueber ihrer Verwandschaft), dann kostet das auch ein Haufen Geld und der Hauptgrund: Alle Unterlagen von mir muessten nochmals in s chinesische uebersetzt werden.Das würde uns soviel Zeit kosten, dass sich das nicht rechnen würde.
Wenn es komplett ohne Übersetzungen und schnell gehen soll, wäre Hongkong eine gute Alternative - aber ich denke ihr habt euch bereits entschieden. Wünsche euch jedenfalls eine schöne Hochzeit

!
Re: Berühchtigte Verpflichtungserklärung
Verfasst: 13.05.2012, 12:55
von Chiyoko
Zu Hongkong meinte Sie schon öfter, dass sie dort nichts kennt oder ihr das zu unsicher sei.Ist ja auch verstaendlich.Ja danke, ich hoffe auch , dass die Hochzeit wenigstens im Ansatz schön wird.
