In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
auf der Seite der Deutschen Botschaft gibt es einige Änderungen, darunter zur Legalisation und Eheschließung. Ich finde da sind wirklich einige gute neue Punkte dazugekommen!
Mir sind die beiden Merkblätter besonderst aufgefallen.
merkblatt_eheschliessung_downloaddatei.pdf
legalisation_chinesurk_merkblatt_downloaddatei.pdf
Leider musste ich feststellen das man seine EFZ in DE übergl. & leg. sie muss obwohl man dann wieder eine in Deutsch angefertigte Konsularbescheinigung bekommt. Das finde ich ziemlich sinnlos
rexmundi hat geschrieben:Leider musste ich feststellen das man seine EFZ in DE übergl. & leg. sie muss obwohl man dann wieder eine in Deutsch angefertigte Konsularbescheinigung bekommt. Das finde ich ziemlich sinnlos
mein Deutsch reicht nicht aus, um die Message - die dieser Satz wohl beinhaltet - zu erkennen
Ich dachte bisher ich kann einfach das EFZ zur Botschaft in China geben woraufhin ich eine Konsularbescheinigung bekomme. Diese lasse ich übersetzen, überglaubigen und kann damit Heiraten.
Jetzt heißt es aber in Punkt 3. des Merkblatt Eheschliessung [...]"Die Konsularbescheinigung wird in deutscher Sprache ausgestellt. Chinesische Höflichkeitsübersetzungen werden vom Generalkonsulat nicht mehr erstellt.
Eine Liste mit Übersetzern wird zusammen mit der Bescheinigung ausgehändigt." [...]
Also das EFZ in DE erstellen lassen, übersetzen, überglaubigen, legalisieren und damit von der Deutsche Botschaft in China WIEDER ein Deutsches Dokument bekommen .... also WIEDER (diesmal in China) Übersetzen, überglaubigen und legaliseren damit ich dann Heiraten kann.
Es wäre doch viel einfach wenn ich denen das EFZ gebe und dann nur mit der Konsularbescheinigung den Spaß mache.
rexmundi hat geschrieben:"Chinesische Höflichkeitsübersetzungen werden vom Generalkonsulat nicht mehr erstellt."
Ich denke, es geht darum, dass Du in China für das China-Standesamt bislang diese Übersetzung vom D-Konsulat/Botschaft erhalten hast, nun wohl anderswo ins Chinesische Zwecks Heirat übersetzt werden "darf". Dies in Absprache mit dem CN-Standesamt.
Oha dann hab ich das wohl falsch verstanden. Also beiden geht. Entweder alles in DE fertig machen mit dem EFZ oder mit dem EFZ die Konsularbescheinigung erhalten und alles in China Übersetzen etc lassen. Danke an happyfuture für mein Denkfehler
Dann bitte nur den ersten Teil beachten das die Merkblätter überarbeitet wurden.
rexmundi hat geschrieben:Es wäre doch viel einfach wenn ich denen das EFZ gebe und dann nur mit der Konsularbescheinigung den Spaß mache.
Deine Verlobte soll beim zuständigen chinesische Standesamt fragen welche Unterlagen die haben möchten wenn Ihr in China heiraten wollt.
Was die Deutsche Auslandsvertretung schreibt kann muss aber nicht sein.
Oder wie Shenzhen schreibt plant eine Eheschließung in HK.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”