Verpflichtung zur Ausstellung eines FZF-Visas nach Hochzeit?
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paragraphenreiter
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Verpflichtung zur Ausstellung eines FZF-Visas nach Hochzeit?
Hi,
mal angenommen, man hat geheiratet und möchte zusammenleben. Ist dies für die Botschaft verpflichtend, ein Visum auszustellen oder können die sich theoretisch querstellen und das verweigern? Also ich meine, wenn kein Verdacht einer Schein-Ehe besteht, dann gibts eigentlich keine Gründe die zum Verweigern führen, oder ?
Gruß,
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mal angenommen, man hat geheiratet und möchte zusammenleben. Ist dies für die Botschaft verpflichtend, ein Visum auszustellen oder können die sich theoretisch querstellen und das verweigern? Also ich meine, wenn kein Verdacht einer Schein-Ehe besteht, dann gibts eigentlich keine Gründe die zum Verweigern führen, oder ?
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- ingo_001
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Re: Verpflichtung zur Ausstellung eines FZF-Visas nach Hochz
Kurz-Antwort: Ja.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Verpflichtung zur Ausstellung eines FZF-Visas nach Hochz
Trotzdem hängt da doch noch ein ganzer Rattenschwanz an Vorraussetzungen und Nachweisen dran. Oder irre ich mich?
Diese Anfrage ist imo zu allgemein gehalten, man kann ja nur erahnen was der TE meint.
(Wer hat wo geheiratet? und will wo leben? usw.)
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- ingo_001
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Re: Verpflichtung zur Ausstellung eines FZF-Visas nach Hochz
Ich gehe mal davon aus, dass "man" in China geheiratet hat und der Lebensmittelpunkt (bis auf weiteres) in Deutschland sein soll.
Das ist jedenfalls die am Häufigsten vorkommende Variante.
Ansonsten: Mehr Input, §Reiter.
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Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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Re: Verpflichtung zur Ausstellung eines FZF-Visas nach Hochz
Es gibt kein FZF Visum nach China. Von daher ist relativ klar, wo der Lebensmittelpunkt liegen wird.Ghoule hat geschrieben: Wer hat wo geheiratet? und will wo leben? usw.
Da irrst du dich. Tatsächlich ist es erheblich leichter ein FZF-Visum zu bekommen als ein Besuchervisum. Ein FZF ist mehr oder weniger nur Form Sache und bedarf fast keiner Nachweise (wozu auch - vergleich einfach mal die Merkblätter der Botschaft zu beiden Visa-Typen), außer der einer gültigen Hochzeit und den A1 Sprachnachweis. Bei einem FZF Visum braucht man keine Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen und dementsprechend auch keine Sicherheiten vorweisen.Ghoule hat geschrieben:Trotzdem hängt da doch noch ein ganzer Rattenschwanz an Vorraussetzungen und Nachweisen dran. Oder irre ich mich?
Generell kann ein FZF Visum auch nicht abgelehnt werden, da - sofern du Deutscher Staatsbürger bist - der chinesische Ehegatte ein Recht auf dieses Visum hat ( egal was und ob du verdienst, wo ihr in Deutschland leben werdet, etc. pp. )Abgelehnt werden kann das Visum nur mit einem erheblichen Grund (bspw. Scheinehe). Sobald du das allerdings anfechtest, ist die Botschaft in der Beweispflicht und muss auch vor einem Gericht belegen können, das es sich um eine Scheinehe handelt. Können dort nicht genügend Beweise erbracht werden - ein Verdacht wie beim Besuchervisum reicht hier eben nicht - ist dir umgehend ein Visum auszustellen.
Mehr Input braucht man nicht - er muss hier nicht seine private Situation offen legen.ingo_001 hat geschrieben: Ansonsten: Mehr Input, §Reiter.
Wenn eine gültige Hochzeit geschlossen wurde und er Deutscher Staatsbürger ist, gilt das was ich bereits geschrieben habe (siehe oben)
Re: Verpflichtung zur Ausstellung eines FZF-Visas nach Hochz
Njein.paragraphenreiter hat geschrieben:Mal angenommen, man hat geheiratet und möchte zusammenleben. Ist dies für die Botschaft verpflichtend, ein Visum auszustellen oder können die sich theoretisch querstellen und das verweigern?
Wenn ihr tatsächlich ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt, also ein sog. nationales Visum, dann ist es schon so wie Infrac sagt. Wenn ihr den Nachweis einer gültigen Ehe und über das Sprachlevel A1 habt, dann kann das kaum noch verweigert werden (ausser eben durch ganz harte Geschütze wie Scheinehe).
Wenn ihr aber statt dessen versucht, das über ein ein Besuchsvisum, also das sog. Schengenvisum hinzuschludern, fallt ihr hinten runter. Da stellt sich die Botschaft nicht nur theoretisch quer - da parkt sie rückwärts mit dem Dienstwagen auf eurem Antrag ein und schmeisst den Schlüssel weg.
Ganz wie man's nimmt.Infrac hat geschrieben:Tatsächlich ist es erheblich leichter ein FZF-Visum zu bekommen als ein Besuchervisum.
"Nur" mal eben die A1 Prüfung ablegen ist schon ein bischen mehr Aufwand. Und die verschiedenen Begalubigungen und Überbeglaubigungen der Ehe dauern auch ein bischen. Nicht zu vergessen: Nationales Visum wird in Deutschland von der Ausländerbehörde bearbeitet, das dauert dann auch nochmal. Schengenvisum wird im Gegensatz dazu innerhalb von 5 Tagen direkt von der Botschaft abge- ... äh ich meine bearbeitet.
Hat schon seine Gründe, warum es auch immer mal wieder wer über Besuchsvisum versucht. Läuft am Ende natürlich statt dessen auf nur mehr (unnötige) Arbeit heraus, aber erstmal wiirkt das mit dem "In 5 Tagen ist alles fertig / kein A1" auf manche schon attraktiver.
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Re: Verpflichtung zur Ausstellung eines FZF-Visas nach Hochz
Kennt jemand einen Fall einer Mann Deutsch sie Chinesin Ehe bei der ein Verdacht auf Scheinehe aufkam? Man hört das ja eher bei Paaren, wo die Frau Deutsche und er Afrikaner oder aus dem nahen Osten ist.
Re: Verpflichtung zur Ausstellung eines FZF-Visas nach Hochz
Persönlich kennen wäre zu viel gesagt.
Aber geschildert bekommen hatte ich schonmal von einer, die versucht hat ihre Mutter an so einen Grenzdebilen zu verheiraten, um sie nach Deutschland zu schaffen. Grenzdebil hier nicht abwertend gemeint, sondern der war tatsächlich schon im Bereich der Unzurechnungsfähigkeit.
Und hatten wir hier im Forum nicht mal die Geschichte von einer, die flugs abgesprungen ist als irgendwas mit dem Visum nicht auf Anhieb klappte?
Aber geschildert bekommen hatte ich schonmal von einer, die versucht hat ihre Mutter an so einen Grenzdebilen zu verheiraten, um sie nach Deutschland zu schaffen. Grenzdebil hier nicht abwertend gemeint, sondern der war tatsächlich schon im Bereich der Unzurechnungsfähigkeit.
Und hatten wir hier im Forum nicht mal die Geschichte von einer, die flugs abgesprungen ist als irgendwas mit dem Visum nicht auf Anhieb klappte?
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tigerprawn
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Re: Verpflichtung zur Ausstellung eines FZF-Visas nach Hochz
Falls 'man' hat keinen deutschen Pass, dann muss der Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sein.
Falls 'man' deutscher ist :In dem Fall kann wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (nicht genug Einkommen nach Abzug von anderen Unterhaltsverpflichtungen) und eine sog. Regelausnahme vorliegt das Visum verweigert werden.
Falls 'man' deutscher ist :In dem Fall kann wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (nicht genug Einkommen nach Abzug von anderen Unterhaltsverpflichtungen) und eine sog. Regelausnahme vorliegt das Visum verweigert werden.
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Re: Verpflichtung zur Ausstellung eines FZF-Visas nach Hochz
@mjs Ich meinte hier nicht ob es solche Zweck- oder Scheinehen gibt, sondern ob die Botschaft oder ABH den Verdacht ins Spiel brachte.
Re: Verpflichtung zur Ausstellung eines FZF-Visas nach Hochz
Wenn man bereits unterhaltspflichtig ist, kann das laut Gesetz ein Problem werden.tigerprawn hat geschrieben: Falls 'man' deutscher ist :In dem Fall kann wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (nicht genug Einkommen nach Abzug von anderen Unterhaltsverpflichtungen) und eine sog. Regelausnahme vorliegt das Visum verweigert werden.
Sollte er allerdings keine Kinder haben, wüsste ich nicht welche "Regelausnahme" hier auftreten könnte. Man muss auch seinen Unterhalt generell nicht belegen.
http://www.kanton.diplo.de/contentblob/ ... zugDLD.pdf
Generell braucht man viel weniger Papiere beim FZF als beim Besuchervisum, und es entfällt das große Risiko der Ablehnung. Der Aufwand die Papiere zu bekommen für das FZF ist individuell - da hast du recht - je nach dem wo geheiratet wurde und ob einem die Regelung des A1 im Vorfeld bekannt war bzw. ob A1 Kenntnisse schon vorhanden sind.mjs hat geschrieben: "Nur" mal eben die A1 Prüfung ablegen ist schon ein bischen mehr Aufwand. Und die verschiedenen Begalubigungen und Überbeglaubigungen der Ehe dauern auch ein bischen. Nicht zu vergessen: Nationales Visum wird in Deutschland von der Ausländerbehörde bearbeitet, das dauert dann auch nochmal. Schengenvisum wird im Gegensatz dazu innerhalb von 5 Tagen direkt von der Botschaft abge- ... äh ich meine bearbeitet.
Was die Beglaubigungen und Überbeglaubigungen betrifft: Wer natürlich die Möglichkeit hat bspw. in Hongkong zu heiraten, der hat es hier erheblich leichter. In Hongkong wird die Heiratsurkunde entsprechend und passend ausgestellt und muss nur noch vom HighCourt mit einem Echtheitsvermerk versehen werden... ist eine Sache von 3 Tagen.
Re: Verpflichtung zur Ausstellung eines FZF-Visas nach Hochz
Genau aus der Ecke hatte ich den Fall geschildert bekommen.VielUnterwegs hat geschrieben:... sondern ob die Botschaft oder ABH den Verdacht ins Spiel brachte.
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