Zahlungsnachweis für Warenimport
Zahlungsnachweis für Warenimport
Guten Abend,
habe 500 Damenkleider aus china importiert und mit DHL verschickt lassen.
Jetzt verlangt DHL einen Zahlungsnachweis für die Abfertigung der Sendung.
Aber ich habe die Waren noch nicht bezahlt, da ich erst nach der Ankunft der Waren bezahlen kann.
Und DHL meinte dass eine Bestellung im dem Fall auch reichen sollte.
Muss ich nun ein "Purchase Order" oder ein "Pro Forma Invoice" bei DHL abgeben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
habe 500 Damenkleider aus china importiert und mit DHL verschickt lassen.
Jetzt verlangt DHL einen Zahlungsnachweis für die Abfertigung der Sendung.
Aber ich habe die Waren noch nicht bezahlt, da ich erst nach der Ankunft der Waren bezahlen kann.
Und DHL meinte dass eine Bestellung im dem Fall auch reichen sollte.
Muss ich nun ein "Purchase Order" oder ein "Pro Forma Invoice" bei DHL abgeben?
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- Grufti
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Re: Zahlungsnachweis für Warenimport
noob hat geschrieben:Guten Abend,
habe 500 Damenkleider aus china importiert und mit DHL verschickt lassen.
Jetzt verlangt DHL einen Zahlungsnachweis für die Abfertigung der Sendung.
Aber ich habe die Waren noch nicht bezahlt, da ich erst nach der Ankunft der Waren bezahlen kann.
Und DHL meinte dass eine Bestellung im dem Fall auch reichen sollte.
Muss ich nun ein "Purchase Order" oder ein "Pro Forma Invoice" bei DHL abgeben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hallo noob !
Herzlich willkommen in unserem Forum !
Für die Zollabfertigung benötigst Du weder eine "Proform invoice noch eine "Purchase order", sondern eine Commercial invoice !
Der Zoll ist--zumindest hier in München--äußerst mißtrauisch. Eine Proforma invoice ist eine vorläufige Rechnung, zu der immer noch zusätzliche zu begleichende Forderungen seitens des Versenders kommen können, die dann --da sie nachträglich geschehen können und deshalb nicht bei der Zollanmeldung angegeben werden -- der Steuerhinterziehung dienen können.
Was den Zahlungsnachweis betrifft, so pflegt der Zoll diesen besonders bei Ebay-Käufen von Privatleuten zu verlangen, da der Zoll auch bei diesen Geschäften nicht korrekte Preise vermutet. Bei Firmen sieht er nicht so sehr darauf, denn die Firmen müssen die Geschäftsunterlagen ja 10 Jahre aufheben. Außerdem müssen die Firmen, die ja die EUST zurückerstattet haben wollen, sich ..wenn auch nicht allzuoft, einer Zollprüfung unterziehen.
Falls Du wirklich "wasserdichte " Infos bezüglich Deiner Fragen haben möchtest, kommst Du um eine Anfrage beim Zoll Wissensmanagement nicht herum:
Auskunft für Privatpersonen
Telefon:
0351 44834-510
E-Mail:
[email protected]
Auskunft für Unternehmen
Telefon:
0351 44834-520
E-Mail:
[email protected]
http://www.zoll.de/DE/Service/Auskuenft ... 5444741EDF
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Zahlungsnachweis für Warenimport
Vielen Dank für die Biltzschnelle Antwort.
Ich habe die Waren durch meine neue Firma importiert, der Empfänger der Sendung ist auch die Firma. Aber die "Commercial Invoice" sollte immer auf dem Karton aufgeklebt werden oder? Sonst darf das Paket auch nicht losgeschickt werden. Besteht es die Möglichkeit dass DHL die "Commercial Invoice" nicht gefunden hat und ich die nochmal per E-Mail zuschicken sollte?
Anbei das Schreiben von DHL:
Als Zahlungsnachweise werden vom Zoll z.B. Paypal-, Ebay- und Kontoauszug akzeptiert. Der Zahlungsnachweis muss dabei Ihrer Sendung zuzuordnen sein. Die zusätzlichen Unterlagen benötigt der Zoll um die Sendung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr abschließen zu können. Die Frist für die Vorlage und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Hauptzollamt Dresden.
Ich habe die Waren durch meine neue Firma importiert, der Empfänger der Sendung ist auch die Firma. Aber die "Commercial Invoice" sollte immer auf dem Karton aufgeklebt werden oder? Sonst darf das Paket auch nicht losgeschickt werden. Besteht es die Möglichkeit dass DHL die "Commercial Invoice" nicht gefunden hat und ich die nochmal per E-Mail zuschicken sollte?
Anbei das Schreiben von DHL:
Als Zahlungsnachweise werden vom Zoll z.B. Paypal-, Ebay- und Kontoauszug akzeptiert. Der Zahlungsnachweis muss dabei Ihrer Sendung zuzuordnen sein. Die zusätzlichen Unterlagen benötigt der Zoll um die Sendung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr abschließen zu können. Die Frist für die Vorlage und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Hauptzollamt Dresden.
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Re: Zahlungsnachweis für Warenimport
Egal welche Dokumente auch immer, sie müssen nicht auf dem Karton aufgeklebt sein. Bei 500 Damenkleider dürften es wesentlich mehr als "ein Karton" sein.. Eine Kopie per Mail ist die sicherste Versandart für Rechnungen, die im Normalfall einer Luftfracht am AWB festgetackert sind.noob hat geschrieben:Vielen Dank für die Biltzschnelle Antwort.![]()
Ich habe die Waren durch meine neue Firma importiert, der Empfänger der Sendung ist auch die Firma. Aber die "Commercial Invoice" sollte immer auf dem Karton aufgeklebt werden oder? Sonst darf das Paket auch nicht losgeschickt werden. Besteht es die Möglichkeit dass DHL die "Commercial Invoice" nicht gefunden hat und ich die nochmal per E-Mail zuschicken sollte?
Anbei das Schreiben von DHL:
Als Zahlungsnachweise werden vom Zoll z.B. Paypal-, Ebay- und Kontoauszug akzeptiert. Der Zahlungsnachweis muss dabei Ihrer Sendung zuzuordnen sein. Die zusätzlichen Unterlagen benötigt der Zoll um die Sendung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr abschließen zu können. Die Frist für die Vorlage und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Hauptzollamt Dresden.
Originale werden nur im Falle von Präferenzpapieren wie ein UZ Form A, eine EUR 1 oder eine ATR verlangt, aber das trifft bei einer Ware aus Hongkong oder China nicht zu.
Ebenfalls bestehen die Versender im Normalfall darauf, daß das Geld für die Ware vor Versand bereits bei ihm ist, die Vorlage eines Zahlungsnachweises sollte deshalb kein Problem sein..
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