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Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 10.01.2012, 07:36
von VielUnterwegs
Hallo Zusammen,
so, noch eine letzte Frage. Nachdem wir geheiratet haben, fuer die Botschaften alles klar ist, usw. steht noch die Frage nach der Aenderung des Hukous der Frau und der Erteilung einer Geburtserlaubnis aus. Im Heiratsbuero wurde uns gesagt wir sollten die Geburtserlaubnis sofort beantragen, den spaeter wuerde es sehr schwer diese zu bekommen. Insbesondere wenn die Frau schon schwanger ist, wuerde keine Geburtserlaubnis mehr erteilt. Wir dachten also, der Vollstaendigkeit halber, aendern wir noch das Hukou meiner Frau und lassen die Geburtserlaubnis raus. Man weiss ja nie. Ihr Vater meinte nun wir sollten auf keinen Fall das Hukou aendern und auch keine Geburtserlaubnis holen, denn dann wuerde der Affentanz mit der Famillienplanungsbehoerde beginnen: Zwangsuntersuchung auf Schwangerschaft alle 3 Monate, Geburtserlaubnis beantragen oder Spirale einsetzen lassen, bei Nichterscheinen zum Schwangerschaftstest werden die Eltern in Haft genommen bis sie erscheint, usw. Anscheinend passiert das hier bei Bekannten und Verwandten regelmaessig, also die rennen da wirklich alle 3 Monate hin und die Frauen mit Kind haben alle die Spirale verpasst bekommen (auch die Mutter meiner Freundin) und da wird dann alle 3 Monate geschaut ob die noch sitzt. Einem Cousin und seiner Frau wurde nach einer Fehlgeburt keine neue Geburtserlaubnis ausgestellt, die rennen schon Wochen von Amt zu Amt. Also werden wir nun das Hukou nicht aendern lassen und auch die Geburtserlaubnis nicht holen. Wir ziehen ja sowieso erstmal nach Amerika. Was habt ihr da fuer Erfahrungen gemacht? Werden Chinesisch-Auslaendische Paare wirklich von der Planungsbehoerde angegangen? Wie teilen Auslandschinesen mit, dass sie nicht mehr in China (oder ihrer Heimatstadt) sind und deswegen nicht zu diesen Untersuchungen erscheinen? Wie laeuft das wenn man aussehralb Chinas gegen die Ein-Kind-Politik verstoesst und das Kind (mit auslaendischem Pass) und den Eltern (mutter Chinesischer Pass, Vater Deutscher) einreist? Wir planen kein Kind, wuerden aber gerne wissen wie sehr die dann am Rad drehen hier. Eine Tante hat vor ein paar Jahren erst gegen ihren Willen abgetrieben weil die Grosseltern an einem "sicheren Ort" festgehalten wurden und es hiess "Grosseltern oder Abtreibung".
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 10.01.2012, 07:47
von einfach-ich
1. GLUECKWUNSCH zur Ehelichung
2. Geburtserlaubnis? fuer einen doofen wie mich - man muss in China fragen ob man ein Kind bekommen darf ? Und was ist denn so eine Erlaubnis wert?
3. Wenn Ihr ein Kind in Amerika bekommt kann es (das Kind) den amerikanische Pass bekommen. Und das OHNE Probleme.
Damit koennt Ihr sozusagen ganz ganz lange in AMIland bleiben. Und zu Besuch kann man bestimmt auch Multikulti Fam nach China kommen bzw arbeiten
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 10.01.2012, 08:26
von einfach-ich
1. habe ich keiner ein kind gemacht
2. habe ich nie vor zu ehelichen
3. wuerde ich nie einem Kind wenn es die moeglichkeit hat eine normale staatsbuergerschaft zu bekommen eine chinesische geben.
mein thema deutsche eltern sollte nur euch zeigen das es einfach gehen kann das kind nach d zu holen.
aber zurueck zu
Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 10.01.2012, 08:33
von jEnsj
einfach-ich hat geschrieben:1. habe ich keiner ein kind gemacht
2. habe ich nie vor zu ehelichen
3. wuerde ich nie einem Kind wenn es die moeglichkeit hat eine normale staatsbuergerschaft zu bekommen eine chinesische geben.
mein thema deutsche eltern sollte nur euch zeigen das es einfach gehen kann das kind nach d zu holen.
aber zurueck zu
Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Ist klar, deshalb auch dieser
Thread hier. Ist natürlich nur reine Neugier das du jetzt in mehreren Threads parallel die selbe Frage stellst

Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 10.01.2012, 08:54
von VielUnterwegs
Wir bereits gesagt, hier wo das Hukou meiner Frau ist bekommen nur nicht-schwangere, verheiratete kinderlose Frauen eine Geburtserlaubnis beim für sie zuständigen Bezirksbüro für Famillienplanung. Ohne Geburtserlaubnis dann keinerlei Papiere für das Kind. Evtl. auch Zwangsabtreibung durch den Lokalfürsten und seine Schergen.
Ansonsten würden mich die Erfahrungen anderer die bereits eine Weile verheiratet sind zu dem Thema interessieren. Ich glaube nämlich nicht, dass viele Auslandschinesinnen alle 3 Monate heimfliegen um sich die Spirale zurechtrücken zu lassen.
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 10.01.2012, 09:09
von BeijingGuy
Frau Chinesin, Hukou in einer ganz anderen Provinz - Eltern haben uns wegen der Geburtsgenehmigung gefragt, ich habe aber abgelehnt, da mein Kind eh die deutsche Nationalität annehmen wird (auch von meiner Frau so gewünscht).
Welchen Vorteil hätte da noch eine Geburtsgenehmigung? Mein Kind fällt damit sowieso unter keine Regelung, die für Chinesen gilt.
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 10.01.2012, 09:14
von jEnsj
BeijingGuy hat geschrieben:Mein Kind fällt damit sowieso unter keine Regelung, die für Chinesen gilt.
Das sollte man noch mal dick hervorheben
Nach meinem Kenntnisstand, sind generell alle binationalen Paare von der 1-Kind Politik in China absolut unbetroffen. Wofür eine Geburtsgenehmigung? Reicht das nicht - wenn der Deutsche Ehegatte das Kind anerkennt?
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 10.01.2012, 10:12
von VielUnterwegs
Kind würde bei uns auch die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Gibt es dafür, dass alle binationalen von dem Mist 100% ausgenommen sind eine belastbare Quelle? Gesetzestext?
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 10.01.2012, 10:48
von Laogai
VielUnterwegs hat geschrieben:Gibt es dafür, dass alle binationalen von dem Mist 100% ausgenommen sind eine belastbare Quelle? Gesetzestext?
Binationale Ehen sind nicht generell davon ausgeschlossen, sondern nur wenn das Kind nicht die chinesische Staatsangehörigkeit besitzt. Ich habe zwar keinen Gesetzestext dafür finden können (habe auch nicht groß gesucht), kenne jedoch einige chinesisch-ausländische Familien mit mehr als einem Kind, sowohl im Ausland als auch in China lebend.
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 10.01.2012, 21:38
von Shenzhen
Aus was fuer einem Nest ist Deine Frau denn bitte? Ansonsten: Gebutserlaubnis - wattn datt? Machn Kind und gut ist - das interessiert die einen feuchten Kehricht das Kind ist im Zweifelsfall deutscher Staatsbuerger, das hat China rein garnichts anzugehen. Wozu Huko aendern? Welchen Zweck soll das haben?
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 10.01.2012, 22:23
von ingo_001
Erstmal auch von mir: Herzlichen Glückwunsch zur Eheschliessung
Nach allem was ich bis heute von binationalen Ehen (chn/xyz) gehört habe trifft die Ein-Kind-Politik auf diese nicht zu.
Leider hab auch ich dazu keine Gesetzestexte als Beleg.
100%ig auf der sicheren Seite seid Ihr, wenn Euer Kind die dt. Staatsangehörigkeit erhält, auf die es einen Rechtsanspruch hat, denn Du bist ja Deutscher.
Wichtig dabei ist aber, dass das Deine Frau schon vor der Geburt des Kindes kundtut, sonst kanns passieren, dass Euer Kind automatisch die chin. Staatsangehörigkeit bekommt.
Klär das also erstmal mit Deiner Frau ab.
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 10.01.2012, 23:42
von Ghoule
ingo_001 hat geschrieben:Erstmal auch von mir: Herzlichen Glückwunsch zur Eheschliessung
Nach allem was ich bis heute von binationalen Ehen (chn/xyz) gehört habe trifft die Ein-Kind-Politik auf diese nicht zu.
Leider hab auch ich dazu keine Gesetzestexte als Beleg.
100%ig auf der sicheren Seite seid Ihr, wenn Euer Kind die dt. Staatsangehörigkeit erhält, auf die es einen Rechtsanspruch hat, denn Du bist ja Deutscher.
Wichtig dabei ist aber, dass das Deine Frau schon vor der Geburt des Kindes kundtut, sonst kanns passieren, dass Euer Kind automatisch die chin. Staatsangehörigkeit bekommt.
Klär das also erstmal mit Deiner Frau ab.
Mir war auch so, das ich gelesen hatte, das eine binationale Ehe in China nicht unter die 1-Kind-Politk fällt, hatte mir auch schon meine Freundin gesagt (mit Augenzwinker)

.
Und ehrlich gesagt, höre ich heute das erste Mal von solch einer Geburtserlaubnis. bzw. das die auch bei einem deutschen Elternteil gebraucht wird.
Hatten wir das nicht gerade in einem anderen Thread Ingo? Wenn ein Elternteil deutscher Nationalität ist, dann ist das Kind automatisch auch deutsch? Egal was für Umstände vorliegen (oh schönes Wortspiel

).
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 11.01.2012, 00:13
von Laogai
Ghoule hat geschrieben:Und ehrlich gesagt, höre ich heute das erste Mal von solch einer Geburtserlaubnis. bzw. das die auch bei einem deutschen Elternteil gebraucht wird.
Ich habe heute mal kurz im Internet dazu gestöbert und dabei erfahren, dass auch binationale Ehen von der Geburtserlaubnis bzw. der Ein-Kind-Politik betroffen sind, wenn das Kind in China auf die Welt kommt und nicht gleich eine andere als die chinesische Staatsbürgerschaft für das Neugeborene beantragt wird. Ganz so abwegig ist das also nicht.
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 11.01.2012, 00:24
von AngelofMoon
jEnsj hat geschrieben:Reicht das nicht - wenn der Deutsche Ehegatte das Kind anerkennt?
Verheiratete Paare brauchen keine Anerkennung machen, wenn ein Ehepartner Deutscher ist
Selbst wenn der deutsche Ehemann nicht der Erzeuger wäre, wird er als Vater eingetragen.
Re: Nach der Heirat: Hukou aendern und Geburtserlaubnis
Verfasst: 11.01.2012, 01:37
von Liberator
laogai hat geschrieben:
Ich habe heute mal kurz im Internet dazu gestöbert und dabei erfahren, dass auch binationale Ehen von der Geburtserlaubnis bzw. der Ein-Kind-Politik betroffen sind, wenn das Kind in China auf die Welt kommt und nicht gleich eine andere als die chinesische Staatsbürgerschaft für das Neugeborene beantragt wird. Ganz so abwegig ist das also nicht.
Was mich mal generell interessieren würde, ist, was es bei der Einkindpolitik für Schupflöscher gibt.
Wie ich gelesen habe kann man beispielsweise ein zweites Kind ausserhalb Chinas zur Welt bringen (lassen

). Das hat zwar dann natürlich keinen chinesischen Pass, fällt aber auch nicht unter die Ein-Kind-Politik.
Was ich mich in Zeiten der In-Vitro-Fertilisation frage: Wie ist es denn mit Zwillingen, Drillingen etc?
"natürlicher Glücksfall" oder wird auch da "durchgegriffen"?