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Frage zum Schengenvisum für CN Freundin ??

Verfasst: 30.12.2010, 17:03
von darjeeling
Hallo,

habe eine Frage zum Schengenvisum.

Werde Spring Festival mit meiner CN Freundin ca. 2 Wochen nach Spanien fliegen. Da meine Eltern mittlerweile in Spanien leben haben wir eine Einladung Über die Spanischen Behörden ausgestellt und das Visum beim spanischen Konsulat in Shanghai beantragt ... welchen auch genehmigt wurde.

Meine Frage jetzt ....und da bin ich mir nicht sicher ob diese Reglung für Deutschland und die restlichen Schengenländer genauso ist. Im Visum steht, dass Sie innerhalb von 5 Tagen nach Rückkehr persönlich im Konsulat erscheinen muss um zu Bestätigen, dass Sie wieder in China eingetroffen ist (..oder aus welchen Grund auch immer).

Da wir diese Bestimmung beschis... finden und wirklich nicht noch einmal extra einen Tag verlieren möchten um von Hangzhou nach Shanghai zu reisen, nur um dieses zu bestätigen, wollte ich fragen was im schlimmsten Fall passieren kann wenn wir die Rückkehr nach China nicht offiziell Bestätigen ... :?:

Danke und 祝大家新年快乐 !

Re: Frage zum Schengenvisum für CN Freundin ??

Verfasst: 30.12.2010, 17:20
von darjeeling
Ist diese Reglung auch bei der D.Botschaft so, dass man sich bis 5 Tage nach Rückkehr Melden muss ??

... Würde dieser Aktenvermerk denn bei allen Schengenländern sein oder nur bei der spanischen Botschaft ??

Re: Frage zum Schengenvisum für CN Freundin ??

Verfasst: 30.12.2010, 17:23
von happyfuture
darjeeling hat geschrieben:Ist diese Reglung denn auch bei der D.Botschaft so, dass man sich bis 5 Tage darauf bei Melden muss ??

... Würde dieser Aktenvermerk denn bei allen Schengenländern sein oder nur bei der spanischen Botschaft ??
10 Tage! (Stempel im Pass!)

wobei wir dies in Absprache mit der Botschaft in Peking anders rückmelden :wink:

Re: Frage zum Schengenvisum für CN Freundin ??

Verfasst: 30.12.2010, 20:56
von VielUnterwegs
Wo steht das im Visum? Kannst du evtl. ein Bild posten in dem die persoehnlichen Daten geschwaerzt sind? Mir ist das komplett neu und ich war jetzt mehrmals mit meiner chinesischen Freundin in Deutschland, sowohl von UK als auch CN aus und so eine Bestimmung ist mir neu.

Generell wuerde ich aber sagen: Deine Freundin will in Zukunft vermuetlich noch oefter nach Spanien oder in den Schengen Raum. Ob sie ein Visum (problemlos) ausstellen ist den Botschaften ueberlassen. Es gibt also nur eine vernuenftige Handlungsweise und die ist so zu verfahren wie es vorgeschrieben wird, egal wie sehr es nervt. Sonst habt ihr nachher nur noch mehr Stress beim naechsten Visum.

Re: Frage zum Schengenvisum für CN Freundin ??

Verfasst: 30.12.2010, 21:25
von Aremonus
Die Jungs in der CH-Botschaft fanden die Regelugn ebenso besch.. wie wir auch. Meine Freundin musste extra von Chengdu nach Beijing fliegen. Wir haben aber eine Fristenstreckung rausschlagen können, sodass sie sich gleich zurückmelden und ein Schengen-Studentenvisum beantragen konnte. Früher ging das alles per Post.

Aber es gibt ja noch viele "Neuerungen" in der EU. Und dann fragen sich die alten EU-Politiker, warum fast niemand die (undemokratische) EU mag...

Re: Frage zum Schengenvisum für CN Freundin ??

Verfasst: 30.12.2010, 21:35
von ingo_001
Aremonus hat geschrieben:Aber es gibt ja noch viele "Neuerungen" in der EU. Und dann fragen sich die alten EU-Politiker, warum fast niemand die (undemokratische) EU mag...
Ich bezweifle mal stark, dass sich besagte Politiker das fragen.
Über das Warum haben wir hier schon des Öfteren diskutiert.

Re: Frage zum Schengenvisum für CN Freundin ??

Verfasst: 31.12.2010, 02:16
von Ealing
im schlimmsten Fall kann das span Generalkonsulat deine Freundin, wenn sie sich nicht zurückmeldet, ausschreiben, bzw mit einer Einreisesperre belegen. Dies würden dann alle anderen Schengenländer erfahren sobald deine Freundin bei einem anderen Konsulat ein erneutes Visum beantragen würde, mit der Folge, dass sie kein erneutes Visum erhalten wird. Also besser tun was einem gesagt wird.

Re: Frage zum Schengenvisum für CN Freundin ??

Verfasst: 31.12.2010, 06:09
von Ausgewanderter
darjeeling hat geschrieben:Ist diese Reglung auch bei der D.Botschaft so, dass man sich bis 5 Tage nach Rückkehr Melden muss ??

... Würde dieser Aktenvermerk denn bei allen Schengenländern sein oder nur bei der spanischen Botschaft ??
Die sind vernetzt. Das landet im Rechner und ist für alle Schengen-Staaten einschließlich Schweiz einsehbar.

Die Auflage ergeht überall dort, wo es letzte Zweifel an der Rückkehrbereitschaft gibt.

Re: Frage zum Schengenvisum für CN Freundin ??

Verfasst: 31.12.2010, 10:21
von happyfuture
VielUnterwegs hat geschrieben:Wo steht das im Visum?
Bei meiner Frau ein Stempel auf separater Pass-Seite, genauso wie es einen Stempel in den Pass gibt, wenn das Schengenvisum abgelehnt wurde. Wie ausgewanderter schreibt, sind die "vernetzt" und das ist auch gut so! :wink:

Re: Frage zum Schengenvisum für CN Freundin ??

Verfasst: 31.12.2010, 10:31
von VielUnterwegs
happyfuture hat geschrieben:
VielUnterwegs hat geschrieben:Wo steht das im Visum?
Bei meiner Frau ein Stempel auf separater Pass-Seite, genauso wie es einen Stempel in den Pass gibt, wenn das Schengenvisum abgelehnt wurde. Wie ausgewanderter schreibt, sind die "vernetzt" und das ist auch gut so! :wink:
Interessant. Wir sind, zumindest bis jetzt, davon verschont geblieben. Da wir in Peking wohnen waere es nur ein kleines Problem, aber ich sehe schon, wie !@#$% diese Regelung fuer jemanden ist der 300km vom naechsten Konsulat entfernt wohnt.

Re: Frage zum Schengenvisum für CN Freundin ??

Verfasst: 17.01.2011, 14:43
von merbelt
happyfuture hat geschrieben:
darjeeling hat geschrieben:Ist diese Reglung denn auch bei der D.Botschaft so, dass man sich bis 5 Tage darauf bei Melden muss ??
10 Tage! (Stempel im Pass!)
wobei wir dies in Absprache mit der Botschaft in Peking anders rückmelden :wink:
Bitte keine Falschinformationen streunen. Diese Regelung mit der Rückmeldung gibt es nicht immer - eben nur bei Personen wo es "nötig" ist.
Ist die Person bereits zuverlässig genug -> Job, Wohnung, Rücklagen, gute Bildung etc. pp gibt es auch keine Rückmeldepflicht. Meine Freundin ( inzwischen Frau ) musste sich noch nie rückmelden, weder bei der Botschaft in Guangzhou noch in Beijing :wink: !

edit: ich sehe gerad , ausgewanderter hatte es ja schon angemerkt.

Re: Frage zum Schengenvisum für CN Freundin ??

Verfasst: 17.01.2011, 15:02
von Aremonus
der 300km vom naechsten Konsulat entfernt wohnt.
Wenns nur 300 Kilometer wären... meine Freundin musste von Chengdu nach Beijing fliegen, nachdem sie das erste mal Europa besucht hatte. Sie konnte dann aber dort auch gleich die Aufenthaltsbewilligung beantragen, um in der Schweiz zu studieren, von dem her ging das alles in einem zu. Dennoch war es äusserst unangenehm, extra soweit reisen zu müssen. Das verdanken wir alles der EU.... als die Schweiz noch nicht der Schengenbürokratie beigetreten war, konnte man einfach per Post einen Antrag nach Beijing schicken und dann war die Sache geritzt.

Dafür können sich jetzt die ganzen illegalen Immigranten aus Afrika in Europa ausbreiten und wir hängen von der Willkür der nordafrikanischen Diktatoren ab - vorhin konnte man die noch an der Grenze zurückweisen. Ich will ja jetzt nicht schwarzmalen.... aber für die Zukunft unserer Migration sehe ich schwarz. Naja, der Vorteil: In der Schweiz sind jetzt die Drogen so billig wie noch nie. Schade, dass mir das nichts nützt..

Die Umstände, unter welchen die Auflagen erlassen werden, scheinen auch etwas seltsam zu sein. Im Fall meiner Freundin wurde diese Auflage erlassen, obwohl wir für sie garantierten und wir ihr ohne weiteres auch gleich eine Aufenthaltsbewilligung hätten besorgen können (was wir danach auch umgehend taten). Aber die EU war ja noch nie für ihre Volksnähe bekannt - die meisten Politker, die diese Bestimmungen treffen, sind um die 70 und etwas geistig umnachtet.
Das beste: Sie durfte sich nur an einer schweizerischen Vertretung zurückmelden, nicht bei der deutschen Vertretung in Chengdu, obwohl Deutschland ja auch ein Schengenland ist.

Re: Frage zum Schengenvisum für CN Freundin ??

Verfasst: 18.01.2011, 11:28
von happyfuture
merbelt hat geschrieben:Bitte keine Falschinformationen streunen. Diese Regelung mit der Rückmeldung gibt es nicht immer - eben nur bei Personen wo es "nötig" ist.
Hey du "Streuner",

niemand hat hier von einer generellen Rückmeldung geschrieben, wobei die Botschaft/Konsulat nach eigenem Ermessen festlegt, bei wem es "nötig" ist.

In unserem Falle konnte ich dies absolut nachvollziehen! :wink:

PS: Es ist ein wenig irreführend von 2 verschiedenen Stellen (Botschaft Beijing, Konsulat Kanton) für 1 Person zu schreiben, da es hier klare Gebietseinteilungen gibt, welche Stelle für wen zuständig ist. Also bitte nicht "streunen" :P