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Fälschungen bzw Kopien einführen

Verfasst: 29.10.2010, 20:11
von muc_0811
Da bald eine Chinareise ansteht folgende Frage:

Wenn ich gebrannte Wii Spiele oder sonst irgendwelche Fälschungen einführe, erstmal vollkommen egal um was es geht, vielleicht sieht man ja spontan was. Wie sieht das rechtlich aus? ist das bis zu einem gewissen Wert toleriert? oder zahlt man quasi "schon" bei einer gebrannten cd strafe beim zoll? hat da jemand verlässliche quellen? hab irgendwie bei zoll.de nichts gefunden. oder ists bis 430 € total egal?

Re: Fälschungen bzw Kopien einführen

Verfasst: 29.10.2010, 20:50
von aquadraht
muc_0811 hat geschrieben:Da bald eine Chinareise ansteht folgende Frage:

Wenn ich gebrannte Wii Spiele oder sonst irgendwelche Fälschungen einführe, erstmal vollkommen egal um was es geht, vielleicht sieht man ja spontan was. Wie sieht das rechtlich aus? ist das bis zu einem gewissen Wert toleriert? oder zahlt man quasi "schon" bei einer gebrannten cd strafe beim zoll? hat da jemand verlässliche quellen? hab irgendwie bei zoll.de nichts gefunden. oder ists bis 430 € total egal?
Also: Verlässlich ist das UrhG, und danach ist der Erwerb urheberrechtlich geschützten Materials ohne die entsprechenden Abgaben an die Urheber ein Rechtsverstoss. Dieser wird in der Praxis mehr oder weniger intensiv verfolgt, da es sich im wesentlichen um zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und/oder Schadensersatz geht, liegt das bei den Rechteinhabern. Können tun die jederzeit. Und kosten kann das auch. Machst Du sowas kommerziell, kann es Knast geben.

Der Zoll ist bei Wiedereinreise in D nicht sehr intensiv hinter Urheberrechts- und Markensündern her. Das liegt natürlich an der grossen Zahl der Reisenden und der Konzentration des Zolls auf ernstere Themen wie Drogen- und anderen Schmuggel in professionellem oder organisiert kriminellem Stil und Ausmass. Das liegt auch daran, dass nicht immer gut abgrenzbar ist, ob die "Rollox" Uhr bereits einen solchen Verstoss oder nur eine Markenrechtsverletzung durch den Hersteller darstellt, in welchem Fall der Rechteinhaber gegen Käufer gar keine Herausgabeansprüche hätte. Dem Lakotzhemd sieht man aber nicht an, ob es echt, gefälscht, in China oder bereits in D gekauft ist, solange Du nicht zwanzig noch verpackte einschleppst. Und etwa bei Videos aus China kann ich rein äusserlich die legal im Videoladen gekauften Stücke für 25Kuai aufwärts in Aussehen und Aufmachung nicht von den Strassenhändlerprodukten für 10Kuai abwärts unterscheiden. Der Zoll kann das noch weniger.

Was Software wie Konsolen- oder PC-Spiele angeht, dürftest Du in der Regel, gerade bei Schwarzkopien, chinesische Versionen mit Auswahl von Kantonesisch, Koreanisch und vielleicht noch Thai kriegen. Das kann putzig sein, ob es das ist, was Du willst, ist eine andere Frage. Ich hatte bei chinesischen selbstgebratenen englischen Untertiteln schon bei Filmen sehr viel Spass. Bei der Software kannst Du Dich auch auf Kopierfehler und Abstürze einstellen.

Ich bin vom deutschen Zoll nie kontrolliert worden. Ich hatte allerdings stets einen Stapel chinesischer Rechnungen für Klamotten, Bücher und auch für einige Filme dabei, und auch für den Baijiu und den Huadiao. Angesichts der eher bescheidenen Mengen hätten die Zöllner möglicherweise vor den chinesischen Quittungen kapituliert.

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