? Legalisation Heiratsbuch
? Legalisation Heiratsbuch
Wir kopieren hier einfach mal den Fragetext an das Konsulat rein und bitten Euch mal um rat, wie vorzugehen ist. Vielen Dank schon mal!
"Sehr geehrte Mitarbeiter(-innen) des Konsulates!
Meine chin. Frau und ich haben eine dringende Frage zur Legalisation des Heiratsbuches.
Laut Aussage auf ihrer Internetpraesenz MUSS auf Grundlage des "roten Heiratsbuches" als
Originalurkunde, eine notarielle Urkunde erstellt werden, die eine vom Notar beglaubigte Kopie der
Originalurkunde enthalten muss. Kopie und Uebersetzung muessen in einer notariellen Urkunde
zusammengefasst werden. Eine reine Verwendung des "roten Hochzeitsbuches" wird aber vom Konsulat nicht anerkannt, da es nur die reinen Registrierungsdaten der Eheschliessung enthaelt. Dafuer ist die "Notarielle Beurkundung der Eheschliessung" noetig. Diese enthaelt den Text " Hiermit wird bestaetigt, dass XXX (weiblich, geboren am ...) und XXX (maennlich, geboren am ...) am xx.xx.xxxx in der Stadt xxx standesamtlich heirateten. Dieser Text ist ja nicht im "roten Hochzeitsbuch" enthalten.
Wir haben erneut das Notariat der Stadt mit dem Standesamt kontaktiert. Diese wiesen aber darauf hin, dass zwar eine notariell beglaubigte Urkunde der Kopie der Originalurkunde (Hochzeitsbuch) vorgenommen werden kann. Die notarielle Beurkundung der Eheschliessung kann aber NICHT zusaetzlich in einer notariellen Urkunde zusammengefasst werden. Beide Dokumente, also notariell beglaubigte Urkunde des Originals, sowie die "Notarielle Beurkundung der Eheschliessung" koennen nur in zwei getrennten Dokumenten angefertigt werden. Das erkennt Ihr Konsulat aber nicht an.
...
Wir bitten Sie hoeflichst uns eine Loesung zu nennen, da wir sonst zwischen chin. und dt. Regularien festsitzen.
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"Sehr geehrte Mitarbeiter(-innen) des Konsulates!
Meine chin. Frau und ich haben eine dringende Frage zur Legalisation des Heiratsbuches.
Laut Aussage auf ihrer Internetpraesenz MUSS auf Grundlage des "roten Heiratsbuches" als
Originalurkunde, eine notarielle Urkunde erstellt werden, die eine vom Notar beglaubigte Kopie der
Originalurkunde enthalten muss. Kopie und Uebersetzung muessen in einer notariellen Urkunde
zusammengefasst werden. Eine reine Verwendung des "roten Hochzeitsbuches" wird aber vom Konsulat nicht anerkannt, da es nur die reinen Registrierungsdaten der Eheschliessung enthaelt. Dafuer ist die "Notarielle Beurkundung der Eheschliessung" noetig. Diese enthaelt den Text " Hiermit wird bestaetigt, dass XXX (weiblich, geboren am ...) und XXX (maennlich, geboren am ...) am xx.xx.xxxx in der Stadt xxx standesamtlich heirateten. Dieser Text ist ja nicht im "roten Hochzeitsbuch" enthalten.
Wir haben erneut das Notariat der Stadt mit dem Standesamt kontaktiert. Diese wiesen aber darauf hin, dass zwar eine notariell beglaubigte Urkunde der Kopie der Originalurkunde (Hochzeitsbuch) vorgenommen werden kann. Die notarielle Beurkundung der Eheschliessung kann aber NICHT zusaetzlich in einer notariellen Urkunde zusammengefasst werden. Beide Dokumente, also notariell beglaubigte Urkunde des Originals, sowie die "Notarielle Beurkundung der Eheschliessung" koennen nur in zwei getrennten Dokumenten angefertigt werden. Das erkennt Ihr Konsulat aber nicht an.
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Wir bitten Sie hoeflichst uns eine Loesung zu nennen, da wir sonst zwischen chin. und dt. Regularien festsitzen.
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Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Re: ? Legalisation Heiratsbuch
Hallo,
ich denke, Ihr möchtet Eure chinesische Heiratsurkunde in Deutschland (zwecks Registrierung usw.) verenden. Dazu muß Eure chinesische Heiratsurkunde übersetzt, notariell beglaubigt (Notar in China) und vom chinesischen Außenministerium überbeglaubigt sein/werden. Die Leaglisation erfolgt dann durch die deutsche Botschaft in Beijing (bzw. zuständiges deutsches Konsulat). Die legalisierte Heiratsurkunde ist dann auch für deutsche Behörden beweiskräftig.
Das wäre der einfachste Weg. Evtl. auch mal auf dem Standesamt in China nachfragen, wo Ihr geheiratet habt. In unserem Fall hatte nämlich das chinesische Standesamt die ganze Prozedur gleich mit erledigt.
Guggst Du auch hier: Anerkennung der Heirat in Deutschland?
Gruß
Mathias
ich denke, Ihr möchtet Eure chinesische Heiratsurkunde in Deutschland (zwecks Registrierung usw.) verenden. Dazu muß Eure chinesische Heiratsurkunde übersetzt, notariell beglaubigt (Notar in China) und vom chinesischen Außenministerium überbeglaubigt sein/werden. Die Leaglisation erfolgt dann durch die deutsche Botschaft in Beijing (bzw. zuständiges deutsches Konsulat). Die legalisierte Heiratsurkunde ist dann auch für deutsche Behörden beweiskräftig.
Das wäre der einfachste Weg. Evtl. auch mal auf dem Standesamt in China nachfragen, wo Ihr geheiratet habt. In unserem Fall hatte nämlich das chinesische Standesamt die ganze Prozedur gleich mit erledigt.
Guggst Du auch hier: Anerkennung der Heirat in Deutschland?
Gruß
Mathias
Re: ? Legalisation Heiratsbuch
Nein, ich weiß, was du meinst. Guck mal mein Statement hier http://forum.chinaseite.de/ftopic9002.html an.
Im übrigen gegen die Deutsche Botschaft / die Konsulate immer Rechtsbeistand einholen, bei denen ist irgendwas kaputt.
Im übrigen gegen die Deutsche Botschaft / die Konsulate immer Rechtsbeistand einholen, bei denen ist irgendwas kaputt.
Re: ? Legalisation Heiratsbuch
Bei mir bin ich mit dem Original Chinesischen Heiratsbuch zum Standesamt(in Deutschland) gegangen,der nett Beamte da gab mir ne Adresse eines anerkannten übersetzers in Göttingen,1 woche und 25 euro ärmer bin ich nur mit der übersetzung zum Standesamt gegangen und hab ne Deutsche Heiratsurkunde bekommen und auch noch gleich beim Standesamt I in Berlin nachbeurkundigt bekommen.
Also keine Legalisation oder sowas nötig gehabt.
Denke ich hab da etwas schwein gehabt =)
Lg Marco
Also keine Legalisation oder sowas nötig gehabt.
Denke ich hab da etwas schwein gehabt =)
Lg Marco
Re: ? Legalisation Heiratsbuch
Die Nachbeurkundung habe ich mir auch gekauft, allerdings mit legalisierter Kopie der Originalheiratsurkunde.
Aus meiner Sicht ist die Argumentation der Kratler von der Deutschen Botschaft folgende:
1. Personenstandsurkunden sind weder kopier- noch beglaubigungsfähig (nationale Rechtsauslegung)
2. Chinesische Originalurkunden werden nicht legalisiert, nur Notariatsurkunden (Konsularrecht).
Durch gleichzeitige Anwendung beider Standpunkte ergibt sich:
3. Wir machen, was wir wollen, wenn wir wollen, wann wir wollen. (Deutsche Selbstherrlichkeit)
Mittlerweile würde ich - infolgedessen und paradoxerweise - Aussagen der extremen Rechten unterschreiben wie z.B. "die Demokratie ist nicht die ideale Staatsform".
Das nur mal für Erwachsene. Alle anderen, weiter träumen 
Aus meiner Sicht ist die Argumentation der Kratler von der Deutschen Botschaft folgende:
1. Personenstandsurkunden sind weder kopier- noch beglaubigungsfähig (nationale Rechtsauslegung)
2. Chinesische Originalurkunden werden nicht legalisiert, nur Notariatsurkunden (Konsularrecht).
Durch gleichzeitige Anwendung beider Standpunkte ergibt sich:
3. Wir machen, was wir wollen, wenn wir wollen, wann wir wollen. (Deutsche Selbstherrlichkeit)
Mittlerweile würde ich - infolgedessen und paradoxerweise - Aussagen der extremen Rechten unterschreiben wie z.B. "die Demokratie ist nicht die ideale Staatsform".
Re: ? Legalisation Heiratsbuch
Also, ich werde morgen zum Waiban nach Hangzhou fahren. Zu überglaubigen sind für Ehenachbeurkundung und FZF: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde und zusätzlich gleich noch ein polizeiliches Führungszeugnis. Das Konsulat hatte uns jetzt mitgeteilt, dass das "rote Hochzeitsbuch" als Originalurkunde reicht und keine neue notarielle Urkunde ausgestellt werden musst. Die Email werde ich ausgedruckt bei der Legalisation mit einreichen. Anderenfalls werde ich da zur Wildsau...
Mal noch was anderes, will kein neues Thema beginnen. Wenn meine Frau später in Deutschland nochmal studieren möchte, muss dann auch ihr Diplomzeugnis legalisiert werden oder reicht in diesem Fall eine Übersetzung aus? Universitäten sind ja keine Behörden, für die eine Legalisierung notwendig wäre. Hat jemand dazu schon Erfahrungen gemacht. Wir haben momentan ihr Abiturzeugnis, ihre Bachelorurkunde und eine Notenübersicht ihres Studiums. Ich meine davon ausgehen zu können, dass in diesem Fall eine einfache Übersetzung ausreichen wird.
Habe ich jetzt noch etwas vergessen? Werde wahrscheinlich 1000 Freundenschreie machen, wenn dieser ganze Papierkram hinter uns liegt und meine Frau endlich in Deutschland ist.
Mal noch was anderes, will kein neues Thema beginnen. Wenn meine Frau später in Deutschland nochmal studieren möchte, muss dann auch ihr Diplomzeugnis legalisiert werden oder reicht in diesem Fall eine Übersetzung aus? Universitäten sind ja keine Behörden, für die eine Legalisierung notwendig wäre. Hat jemand dazu schon Erfahrungen gemacht. Wir haben momentan ihr Abiturzeugnis, ihre Bachelorurkunde und eine Notenübersicht ihres Studiums. Ich meine davon ausgehen zu können, dass in diesem Fall eine einfache Übersetzung ausreichen wird.
Habe ich jetzt noch etwas vergessen? Werde wahrscheinlich 1000 Freundenschreie machen, wenn dieser ganze Papierkram hinter uns liegt und meine Frau endlich in Deutschland ist.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
Re: ? Legalisation Heiratsbuch
Für die Anerkennung von Studienabschlüssen ist die "Akademische Prüfstelle" (APS = Deutsche Botschaft + DAAD) zuständig. Die gibt es natürlich nur für chinesische Studenten... Ihre Unterlagen müssen übersetzt eingereicht und dort geprüft werden. Dann muss sie in einem schriftlichen Test und einem Interview ungefähr beschreiben (beweisen), was sie so studiert hat. Daraus schließt die Prüfstelle, ob sie einen vergleichbaren Abschluss hat.
https://www.aps.org.cn/web/" target="_blank
Mit dem Ergebnis (gilt eigentlich ewig) kann sie sich bei einer deutschen, österreichischen oder belgischen Hochschule um einen Studienplatz bewerben.
D., der sich wundert, warum Diplome bzw. Studienleistungen nicht gleich überall international gültig ausgestellt werden. Seines ist nur auf Deutsch.
https://www.aps.org.cn/web/" target="_blank
Mit dem Ergebnis (gilt eigentlich ewig) kann sie sich bei einer deutschen, österreichischen oder belgischen Hochschule um einen Studienplatz bewerben.
D., der sich wundert, warum Diplome bzw. Studienleistungen nicht gleich überall international gültig ausgestellt werden. Seines ist nur auf Deutsch.
Re: ? Legalisation Heiratsbuch
Kleine Ergänzung: Das Interview ist evtl. nicht nötig.
"Ich bin mit einem Deutschen/einer Deutschen verheiratet und lebe in Deutschland. An welchem Verfahren kann ich teilnehmen?
Sie müssen bei uns lediglich Ihre Zeugnisse im Verfahren „Dokumentenüberprüfung“ auf Echtheit prüfen lassen. Hierfür müssen Sie eine Kopie der Heiratsurkunde sowie eine Kopie des Passes Ihres Ehepartners/-partnerin mit deutscher Staatsbürgerschaft einreichen."
https://www.aps.org.cn/web/lnewsAction.do?id=69" target="_blank
"Ich bin mit einem Deutschen/einer Deutschen verheiratet und lebe in Deutschland. An welchem Verfahren kann ich teilnehmen?
Sie müssen bei uns lediglich Ihre Zeugnisse im Verfahren „Dokumentenüberprüfung“ auf Echtheit prüfen lassen. Hierfür müssen Sie eine Kopie der Heiratsurkunde sowie eine Kopie des Passes Ihres Ehepartners/-partnerin mit deutscher Staatsbürgerschaft einreichen."
https://www.aps.org.cn/web/lnewsAction.do?id=69" target="_blank
Re: ? Legalisation Heiratsbuch
Muss Meine Frau auch ihren diplom beglaubigen lassen wenn sie hier ist und spater ihren Masters machen will? Es ist das erste mal das ich so was hore
是的,我们可以!
Re: ? Legalisation Heiratsbuch
Klar, und im voraus bezahlen 
Und hier dann nochmal:
http://www.uni-assist.de/entgelt.html" target="_blank
--
Sämtliche Amtshandlungen sind bis auf die Visagebühren und die 4 Weltumrundungsflüge, die wir Ihnen unnötig verursachen sowie die Beschaffungskosten für 20kg beglaubigtes Papier, kostenlos. Die Ausgabe der
Anträge erfolgt gratis. Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich.
Und hier dann nochmal:
http://www.uni-assist.de/entgelt.html" target="_blank
--
Sämtliche Amtshandlungen sind bis auf die Visagebühren und die 4 Weltumrundungsflüge, die wir Ihnen unnötig verursachen sowie die Beschaffungskosten für 20kg beglaubigtes Papier, kostenlos. Die Ausgabe der
Anträge erfolgt gratis. Die Hilfe eines Schreibbüros ist nicht erforderlich.
- Yingxiong
- Titan

- Beiträge: 7252
- Registriert: 12.11.2006, 17:50
- Wohnort: Schweiz, Oberfranken, Beijing
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 6 Mal
Re: ? Legalisation Heiratsbuch
Es wird hauptsächlich geprüft, ob das, was auf dem Papier als Studium steht, auch in den Köpfen ist. Dabei geht es nicht um Feinheiten, sondern um Grundlagen.domasla hat geschrieben:Für die Anerkennung von Studienabschlüssen ist die "Akademische Prüfstelle" (APS = Deutsche Botschaft + DAAD) zuständig. Die gibt es natürlich nur für chinesische Studenten... Ihre Unterlagen müssen übersetzt eingereicht und dort geprüft werden. Dann muss sie in einem schriftlichen Test und einem Interview ungefähr beschreiben (beweisen), was sie so studiert hat. Daraus schließt die Prüfstelle, ob sie einen vergleichbaren Abschluss hat.
R.I.P. Little Yingxiong Engelskind 05.01.2013
Die Erinnerung ist das Fenster durch das wir Dich sehen können, wann immer wir wollen...
Man sagt, die Zeit heilt alle Wunden - ich hab die Zeit noch nicht gefunden!
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