Ich habe mir "13.2.98/1 AB zu den Internet-Bestimmungen" mal angetan:
"§12 Die von Einzelpersonen, juristischen Personen und anderen Organisationen als Nutzern benutzten Computer bzw. Computer-Datennetze müssen über Zugangsnetze ins Internet gehen, sie dürfen nicht auf andere Weise ins Internet gehen."
Man geht per VPN bzw mit sonstwelcher Verschluesselung ueber die zur Verfügung gestellten Zugangsnetze ins Internet. Also hier noch alles im Gruenen Bereich.
"§21 Fach-Computerdatennetze, die ins Internet gehen, dürfen kein internationales Verbindungsnetz betreiben.
Unternehmens-Computerdatennetze und andere Computerdatennetze, welche über besondere Wege ins Internet gehen, sind auf den internen Gebrauch beschränkt.
Einheiten, die für den Betrieb von Fach-Computerdatennetzen, Unternehmens-Computerdatennetzen und anderen Computerdatennetzen, welche über besondere Wege ins Internet gehen, verantwortlich sind, müssen unter Berücksichtigung der vorliegenden Methode Netzlenkungszentren und vollständige Lenkungsregeln schaffen, um die Netzdaten sicher zu verwalten."
VPN/Tunneln ist kein besonderer Weg, sowie Verschluesselung im Internet und sonst wo nichts Besonderes ist. Es entlarft eher, wer in privater Post rumstoebern will.
In den USA sieht man das zwar auch etwas restriktiver, siehe
http://www.pgp.com/products/export_compliance.html, aber die USA sind ja auch nicht gerade eine Vorbildnation.
Wie schon von anderen bemerkt. Es kommt darauf an, wie man solcherlei Gesetzestexte auslegen moechte. Ich gehe mal davon aus, das solche ulkigen Paragraphen, aehnlich wie in Deutschland, nur dazu dienen, damit ein paar Buerokraten sich mit irgendwas befassen koennen und eine Scheintaetigkeit vorgaukeln koennen.
Es stellt sich bei solchen Regelversuchen wie immer eine grundlaegende Frage. Ist es ueberhaupt moeglich, sich gesetzestreu zu verhalten oder schliessen die verschiedenen Interpretationsmoeglichkeiten des Gesetzestextes das aus?
Bisher ist mir noch kein Fall bekannt, das jemandem in juengster Zeit die Verbindung gekappt wurde, nur weil er eine Verschluesselung verwendet haette. Es duerfte schon viel Wirbel geben, wenn das mal geschehen sollte.
Ich denke mal, falls das ueberhaupt eine Rolle spielt, dient es lediglich als zusaetzliches Indiz, nicht als Anklagegrund.
Beispiel Deutschland:
"Sie wurden beobachtet etwas in einen Papierkorb geworfen zu haben, in dem spaeter eine Bombe entdeckt wurde und ausserdem wissen wir, das sie ihre Mail verschluesseln.
-> Sie sind ein Terrorist."
Beispiel China:
"Sie haben die Partei beleidigt und ausserdem wissen wir, das sie ihre Mail verschluesseln.
-> Sie sind ein Terrorist."
Das ist nur eine Meinung zum Sonntag. Bitte nicht ueberbewerten.