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Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 17.05.2012, 06:30
von tongji_student
Das hört sich ja erfreulich an. Kann man Prognosen anstellen ab wann sich das dann tatsächlich in der Praxis ändert? Wochen, Monate oder Jahre? Oder wäre das reine Spekulation?
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 17.05.2012, 06:35
von Andy_yi
tongji_student hat geschrieben:Das hört sich ja erfreulich an. Kann man Prognosen anstellen ab wann sich das dann tatsächlich in der Praxis ändert? Wochen, Monate oder Jahre? Oder wäre das reine Spekulation?
Wenn du zeitnah mit deiner Frau zusammen ziehen willst, würde ich nicht drauf warten.
Edmund klagt auch nur für seine Frau - die keine Lust, Zeit oder Deutschkenntnisse hat das A1 Zertifikat zu erwerben.
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 17.05.2012, 06:55
von AngelofMoon
Andy_yi hat geschrieben:die keine Lust, Zeit oder Deutschkenntnisse hat das A1 Zertifikat zu erwerben.
Woher willst Du dieses wissen.
Unterstelle nicht irgendjemanden etwas, was du nicht beweisen kannst.
tongji_student hat geschrieben:Kann man Prognosen anstellen ab wann sich das dann tatsächlich in der Praxis ändert?
Das kann man nicht, erst einmal muss ja ein Verhandlungstermin gefunden werden.
Die Frage bleibt wohl ehr die, ob der Deutsche Gesetzgeber den Sprachnachweis aus dem Aufenthaltsgesetz entfernt.
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 17.05.2012, 07:29
von Andy_yi
AngelofMoon hat geschrieben:
Woher willst Du dieses wissen.
Unterstelle nicht irgendjemanden etwas, was du nicht beweisen kannst.
Weil Edmund das selber mal hier ins Forum geschrieben hat - nämlich das bei seiner Frau die entsprechenden Deutschkentnisse vorhanden sein würden, aber die Mitarbeiter kein Interview vorgenommen hätten. Das seine Frau dann nicht eben das A1 beim Goethe-Institut ablegt - was mit vorhandenen Deutschkentnissen ja kein Problem wäre, wird sicherlich eines der oben genannten Gründe haben - was auch sonst.
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 17.05.2012, 08:15
von edmund27
tongji_student hat geschrieben:Das hört sich ja erfreulich an. Kann man Prognosen anstellen ab wann sich das dann tatsächlich in der Praxis ändert? Wochen, Monate oder Jahre? Oder wäre das reine Spekulation?
Ich denke mal das wird keine Jahre dauern. Es sind nach meinen Informationen noch andere Klagen anhängig.Auch die anderen Nationen haben Probleme. Ich sehe das sehr gelassen.

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 17.05.2012, 09:00
von edmund27
Andy_yi hat geschrieben:tongji_student hat geschrieben:Das hört sich ja erfreulich an. Kann man Prognosen anstellen ab wann sich das dann tatsächlich in der Praxis ändert? Wochen, Monate oder Jahre? Oder wäre das reine Spekulation?
Wenn du zeitnah mit deiner Frau zusammen ziehen willst, würde ich nicht drauf warten.
Edmund klagt auch nur für seine Frau - die keine Lust, Zeit oder Deutschkenntnisse hat das A1 Zertifikat zu erwerben.
Also bitte wenn du mich schon direkt ansprichtst, dann bei der Wahrheit bleiben. Meine Frau möchte gerne Deutsch lernen. Aber ich lasse mir von niemanden vorschreiben wo sie deutsch lernen kann. Da Sie in Nanchang wohnt ist es Ihr nicht möglich deutsch zu lernen. Oder fliegst du nach Südafrika um Spanisch zu lernen. Und dann klage ich nicht für meine Frau, sondern meine Frau klagt.

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 17.05.2012, 09:05
von edmund27
Andy_yi hat geschrieben:AngelofMoon hat geschrieben:
Woher willst Du dieses wissen.
Unterstelle nicht irgendjemanden etwas, was du nicht beweisen kannst.
Weil Edmund das selber mal hier ins Forum geschrieben hat - nämlich das bei seiner Frau die entsprechenden Deutschkentnisse vorhanden sein würden, aber die Mitarbeiter kein Interview vorgenommen hätten. Das seine Frau dann nicht eben das A1 beim Goethe-Institut ablegt - was mit vorhandenen Deutschkentnissen ja kein Problem wäre, wird sicherlich eines der oben genannten Gründe haben - was auch sonst. Lass mal die Kirche im Dorf.
Also AngelofMoon hat schon recht. Du must meine Beiträge schon richtig lesen und nicht etwas hinein interpretieren. Die Gründe die du genannt hast sind schlichtweg falsch.

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 17.05.2012, 09:48
von Andy_yi
edmund27 hat geschrieben:
Du must meine Beiträge schon richtig lesen und nicht etwas hinein interpretieren. Die Gründe die du genannt hast sind schlichtweg falsch. [...] Meine Frau möchte gerne Deutsch lernen. Da Sie in Nanchang wohnt ist es Ihr nicht möglich deutsch zu lernen
Lasst mal die Kirche im Dorf. Mein Beitrag sollte keine Bewertung eurer persönlichen Situation darstellen. Auch wenn man anmkerken könnte, dass deine Freu auch im Selbststudium Deutsch lernen könnte wenn sie wirklich wollte ( hat meine Frau auch gemacht ), ist mir das letztendlich völlig egal ! Hier noch mal was ich geschrieben habe:
Andy_yi hat geschrieben:
Edmund klagt auch nur für seine Frau - die keine Lust, Zeit oder Deutschkenntnisse hat das A1 Zertifikat zu erwerben.
Und das hat deine Frau ja nicht, egal ob mit Interview bei der Botschaft oder nicht - wo war meine Aussage also "schlichtweg falsch"? Und was habe ich wo hineinintepretiert? Du kannst mich gerne korrigieren.
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 31.05.2012, 10:16
von edmund27
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 31.05.2012, 10:38
von AngelofMoon
edmund27 hat geschrieben:Es ist alles schneller gegangen als ich es angenommen habe.
Es hängt ja davon ab wie viel die Gerichte zu tun haben.
Mal geht es schneller und bei den nächsten kann es dann etwas länger dauern.
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 31.05.2012, 11:40
von canni
Toll Edmund! Ich hoffe Ihr habt Erfolg. Das würde ja auch all den Jüngelchen helfen, die Dich hier teilweise als leicht angeschimmert hinstellen!
Eine chinesische Bekannte von mir hat vor zwei Jahren einen in Österreich lebenden Deutschen geheiratet. 5 Jahre Aufenthaltsrecht... kein Sprachnachweis.
Das ist einfach nur ein Müllparagraph. Die eigentlich erwischt werden sollen, die lachen sich doch nur einen Ast darüber wie man in Berlin und anderen Hochburgen sieht.
Und zurecht.
Also weiter Edmund! Die meisten stehen hinter Dir.
gruessi Canni
Wie gut hat uns der Flüchtlingsstrom getan in den 50ern. Alles arbeitsame gute Menschen. Oder die Gastarbeiter, von denen viele geblieben sind. Die konnten am Anfang alle nicht deutsch.

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 31.05.2012, 12:22
von enrigo
Solange der Paragraph nicht gerichtlich gekippt wird, kann davon ausgegangen werden, dass daran festgehalten wird. Oder noch schlimmer, es wird nachgebessert werden solange sich eine politische Mehrheit findet.
Wer Nutzen aus dem momentanen Zustand ziehen will, wird nicht um die Klage herumkommen wobei Präzedenzen den Vorgang erleichtern dürften.
Aber wie wir Alle wissen: Vor Gericht und auf hoher See biste in Gottes Hand -oder wessen auch immer

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 31.05.2012, 14:10
von edmund27
enrigo hat geschrieben:Solange der Paragraph nicht gerichtlich gekippt wird, kann davon ausgegangen werden, dass daran festgehalten wird. Oder noch schlimmer, es wird nachgebessert werden solange sich eine politische Mehrheit findet.
Wer Nutzen aus dem momentanen Zustand ziehen will, wird nicht um die Klage herumkommen wobei Präzedenzen den Vorgang erleichtern dürften.
Aber wie wir Alle wissen: Vor Gericht und auf hoher See biste in Gottes Hand -oder wessen auch immer

Mal richtig informieren. Eine Frau aus Kamerun hat ein FZF bekommen ohne Sprachnachweis. Deshalb stehen meine Chancen sehr gut. Da die ein Verstoß gegen das AGG ist. Es muss nur ein klagen. Und hier wird nichts nachgebessert. Das Gestz ist für den EuGH uninteressant. Für den zählt nur die EU _Kommission. Als Beispiel gibt es in Deutschland immer noch ein Fernabgesetz mit Passagen, die lange schon von der kassiert worden sind. In Berlin wird eben mit EU-Recht sehr schlampig umgegangen.
Der Sieg ist mir gewiss.

Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 31.05.2012, 16:35
von AngelofMoon
canni hat geschrieben:Eine chinesische Bekannte von mir hat vor zwei Jahren einen in Österreich lebenden Deutschen geheiratet. 5 Jahre Aufenthaltsrecht... kein Sprachnachweis.
Ist so, das EuGH hat in einen Fall, das war glaube ich 2008, ein Urteil gesprochen das der Sprachnachweis bei Freizügigkeitsberechtigten EU Bürgern nicht Rechtens ist.
Ja war 5. Juli 2008 (C-127/08) im Metock Fall.
canni hat geschrieben:Das ist einfach nur ein Müllparagraph. Die eigentlich erwischt werden sollen, die lachen sich doch nur einen Ast darüber wie man in Berlin und anderen Hochburgen sieht.
Laut Informationen vom Verband Binationaler Ehepartner war dieses auch nicht beim Nachzug zu Deutschen vorgesehen.
Der Gesetzgeber hat dieses aber gemacht um nicht als Rassistisch in der Welt da zu stehen.
enrigo hat geschrieben:Solange der Paragraph nicht gerichtlich gekippt wird, kann davon ausgegangen werden, dass daran festgehalten wird.
Es wird auch nur daran festgehalten weil es für den Gesetzgeber (Steuerzahler) hier um erhebliche Kosten geht.
Wenn der Sprachnachweis gekippt wird, könnte jeder der ihn vorher machen musste eine Schadensersatzklage plus wieder Gutmachung bei extrem langer Trennung durch den Sprachnachweis bei den Deutschen Gerichten einreichen.
enrigo hat geschrieben:Oder noch schlimmer, es wird nachgebessert werden solange sich eine politische Mehrheit findet.
Das wird nicht kommen, da der Gesetzgeber sich jetzt schon auf sehr dünnen Eis bewegt.
Die Europäische Kommission hat in Fall der Niederlande dazu klipp und klar Stellung bezogen.
Auch die Deutschen Gerichte haben Ihre Meinung nach der Stellungnahme um 180 Grad gedreht.
Re: Sprachnachweis Ehegattennachzug
Verfasst: 31.05.2012, 17:55
von edmund27