Ingo, ich kenne die Situation von 2006 nicht, kann nur aus diesem Jahr berichten.ingo_001 hat geschrieben:Natürlich wird die Legalisation des EFZ durch die cinesische Botschaft nicht von irgend einem deutschen Konsulat benötigt - hab ich auch nie behauptet.happyfuture hat geschrieben:Die "Legalisation" des EFZ durch die CN Botschaft / Konsulat in D ist NICHT erforderlich,
wird jedenfalls NICHT für die Austellung der Ledigkeitsbescheinigung bei der D-Botschaft oder irgendeinem D-Konsulat in CN benötigt. Wer da immer noch zuviel Geld, Zeit oder Zweifel hat, möge bitte per e-Mail bei seinem zuständigen D-Konsulat in CN nachfragen!
Wohl aber wird diese vom betreffenden chinesischen Standesamt verlangt.
Soweit jedenfalls die gesetzliche Lage (Stand 2006) an der sich m.W. auch jetzt nichts Grundlegendes geändert hat.
Denke auch, wir schreiben "aneinander vorbei"
Normalerweise (was ist schon normal?) benötigst Du beim CN-Standesamt nur die Ledigkeitsbescheinigung (übersetzt auf CN), die Du über das EFZ via D-Botschaft/Konsulat erhalten hast. Das EFZ selber muss normalerweise (was ist schon normal?) nicht mehr zur Heirat vorgelegt werden.
Die CN-Standesämter sind i.d.R. nur daran interessiert, dass der Ausländische Part einen "Ledigkeitsnachweis" vorlegen kann. An ein so umfassendes EFZ sind die eher nicht interessiert! Daher akzeptieren einige CN-Standesämter auch beglaubigte, übersetzte Urkunden vom Einwohnermeldeamt mit entsprechendem Hinweis.
Jetzt bissi klarer?

