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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Verfasst: 05.02.2008, 06:11
von mistervac
wuseltiger hat geschrieben:Hallo mistervac,

wende dich doch mal an: http://www.frag-einen-anwalt.de/Ausl%E4 ... __r16.html


Die Seite wurde auch von Stiftung-Warentest als Testsieger ausgezeichnet..

Vielleicht findest du dort Hilfe, bzw. kannst deine Fragen, gegen einen kleinen Obolus, beantworten lassen.. Nur so als Tipp ;)


Abgesehen davon würde ich in deinem Fall gar nichts mehr ohne juristische Beratung unternehmen.
Stiftung Warentest hin oder her, ich hab mit dem genannten Verein in anderer Angeglegenheit schlechte Erfahrungen gemacht, sprich, Auskünfte bekommen, die sich durch googeln exakter und vor allem kostenlos finden lassen.

Aber den Tipp mit der Rechtsberatung habe ich bereits befolgt....

bzw. werde nächste Woche, wenn erwartungsgemäß abgelehnt wird, AE beantragen ( haha , nicht ich, meine Frau natürlich) und im Falle der weiteren Ablehnung juristischen Beistand einfordern.

Trotzdem Danke für den Rat..

Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Verfasst: 05.02.2008, 06:19
von mistervac
Roger hat geschrieben:
jd hat geschrieben:Aber nach einem ersten Überfliegen des "usurpierten" Threads dürfte das Problem eines Antrags auf Erteilung eines Besuchsvisums bei bereits bestehender Heirat, die eigentlich ein Familienzusammenführungsvisumsantrag "erfordert", sich - wenn überhaupt - nicht leicht lösen lassen.
Genau das, nämlich ein Besuchsvisum mit 90 Tagen Aufenthaltsdauer pro Halbjahr und multible entries (C4-Visum) ist von der ABH der Botschaft bezüglich meiner Frau und meinem Stiefsohn empfohlen und auch erteilt worden. Der Grund war die Verweigerung der ABH meiner Frau eine AE zu erteilen, da wir uns zeitweilig in China und zeitweilig in D aufhalten. Damit wird die Ehe nicht in D gelebt und führt angeblich nach den Verwaltungsvorschriften zum Versagen der AE, was noch zu prüfen wäre.
Gottseidank habe ich darauf geachtet, darauf hinzuweisen, dass meine China Aufenthalte nicht so ausgedehnt sind, dass davon ausgegangen werden kann, dass wir die Ehe hier, im Reich der Mitte führen würden.

...auf was man da als Laie so alles achten muss. :twisted:

Dies lässt doch nur den Schluss zu, dass der " brave Bürger" von der Obrigkeit vera...t wird, der gesetzeskundige, resp. sich einen Rechtsbeistand leisten könnende, der einzige ist, der eine Chance hat, sich durchzusetzen.

irgendwie erinnert mich das Ganze an den Umgang mit unserem örtlichen Finanzamt... :x

Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Verfasst: 05.02.2008, 09:11
von Roger
...da kann ich nur zustimmen. Die Parallelen sind unglaublich in der Vielfalt.

Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Verfasst: 05.02.2008, 09:16
von mistervac
Roger hat geschrieben:...da kann ich nur zustimmen. Die Parallelen sind unglaublich in der Vielfalt.
man fühlt sich zurückversetzt ins wilhelminische Zeitalter.

Wenn ich nicht von liberaler Grundgesinnung wäre, käme jetzt irgendwas unqualifiziertes über sogeannte Wirtschaftsasylanten aus meinem keyboard... :lol:

mistervac, der entsprechende Parolen trotz angestiegenen Adrenalinspiegels dann doch lieber den ländlichen Stammtischen überlässt...
:P

Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Verfasst: 05.02.2008, 19:26
von wuseltiger
Bei uns war die Situation nach der Hochzeit auch völlig absurd. Wir wollten eine Niederlassungserlaubnis für meine Frau. Das Ausländeramt sagte uns dann, dass das erst in einigen Jahren möglich sei. Aber der nette Herr teilte uns mit, dass sie einen Anspruch auf Einbürgerung habe und dass sie sofort deutsche Staatsbürgerin werden koenne.. :roll: :roll:

Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Verfasst: 05.02.2008, 20:05
von mistervac
wuseltiger hat geschrieben:Bei uns war die Situation nach der Hochzeit auch völlig absurd. Wir wollten eine Niederlassungserlaubnis für meine Frau. Das Ausländeramt sagte uns dann, dass das erst in einigen Jahren möglich sei. Aber der nette Herr teilte uns mit, dass sie einen Anspruch auf Einbürgerung habe und dass sie sofort deutsche Staatsbürgerin werden koenne.. :roll: :roll:
Anm: NE erfolgt immer erst nach mehreren Jahren erteilter AE

mistervac, mitlerweile ( fast) firm in diesen Dingen

Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Verfasst: 09.05.2008, 11:30
von mistervac
Ich greife "mein"Thema nochmals auf mit einer Kurzfassung der gefolgten Ereignisse ergänzt um eine Frage.

Kurz und knapp : nach Rücksprache mit dem Leiter des Konsulates Gunagzhou haben wir die Remonstration zurückgezogen und AE beantragt ( mittlerweile sind wir seit fast 5 Monaten verheiratet!!)

am 03. April , also vor 5 Wochen, hat meine Frau das Interview bzgl der Deutschkenntnisse "bestanden". Seitdem sind ihre Papiere unterwegs.

Ist das normal ??

Auf Nachfrage beim Landratsamt (Ausländerbehörde ist dort Teil des Ordnungsamts) wurde mir versichert, die Dokumente seien unterwegs, diese Zeitspanne wäre üblich, die Dokumente würden erstmal in eiuner Verwaltungsbehörde in Köln ( KÖLN ??? Ich wohne in BW) geprüft.

Wie geht das weiter ? Auf welchem Weg werden diese Dokumente eigentlich versandt ? ( Ich dachte immer, das geht elektronisch), und wenn die dann da sind ( und ich interviewt sein werde) dauert das genau so lange retour ?

Wer kennt dieses Verfahren, bzw kann mir raten, worauf ich achten muss, um nicht den schwarzen Peter zu ziehen ??

mistrevac, der seine sonstigen Dokumente mit DHL Express nach China schickt, Dauer normal : 3 Tage

Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Verfasst: 09.05.2008, 15:23
von Attila
Ein Amtshilfeersuchen könnte helfen.

Das hat bei uns ganz gut geholfen, als sich das Konsulat in Guangzhou bezüglich der Beitrittserklärung meiner Verlobten, etwas dumm gestellt hat. Aber die Sache ist noch nicht durch, von daher kann ich noch nicht sagen ob es wirklich was bringt.

Immerhin haben wir jetzt eine schriftliche Stellungnahme eines leitenden Beamten des Konsulates, in der genau beschrieben ist was das Konsulat bereit ist zu tun und unter welchen Voraussetzungen.

Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Verfasst: 09.05.2008, 15:46
von mistervac
Attila hat geschrieben: Immerhin haben wir jetzt eine schriftliche Stellungnahme eines leitenden Beamten des Konsulates, in der genau beschrieben ist was das Konsulat bereit ist zu tun und unter welchen Voraussetzungen.
Tja, ich denke mal ( vorsichtig ausgedrückt) dass das Konsulat, desen Mitarbeiter Du ja auch schon kennelernen durftest, lieber Hunnenkönig :D , seinen Part erfüllt hat )
( oder irre ich schon wieder ??)

Das was jetzt zu tun ist, findet in D statt. Glaube ich zumindest. Wobei ich mir so langsam bei nix mehr sicher bin, was die Leute tun, deren Gehalt ich Monat für Monat bezahle.

Was tun ??, sprach Zeus . Die Götter sind besoffen und der Olymp ist vollgekotzt

Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Verfasst: 09.05.2008, 16:44
von Attila
mistervac hat geschrieben: Tja, ich denke mal ( vorsichtig ausgedrückt) dass das Konsulat, desen Mitarbeiter Du ja auch schon kennelernen durftest, lieber Hunnenkönig :D , seinen Part erfüllt hat )
( oder irre ich schon wieder ??)
Sein Part ist beiweitem noch nicht erledigt, leider.

Das Konsulat muss noch die Betrittserklärung beglaubigen... was sie angeblich ohne das Originalformular aus Deutschland nicht können.

Des weiteren muss sie dann noch ihr Eheschließungvisum einreichen, samt Sprachtest.

Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Verfasst: 09.05.2008, 18:08
von mistervac
@ Attila :

Misverständnis, sorry.

Das Konsulat hat ausgedient in meiner Angelegneheit, natürlich nicht in der Deinen !!!

Wir sind verheiratet, Sprachtest bestanden, es geht um die AE.

Babylon lässt grüßen

Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Verfasst: 09.05.2008, 18:21
von Roger
Hallo mistervac,
mit der Rücknahme der Remonstration habt ihr, glaube ich, einen Riesenfehler gemacht. Die war absolut schlüssig und das Konsulat bzw. das Auswärtige Amt wollte nicht den schwarzen Peter haben (hier ist nicht Gauweiler gemeint) und du hättest einen Rechtstitel gehabt. Dieses zu erteilende Visum wäre bei dem inzwischen erfolgten Nachweis der Deutschkenntnisse unmittelbar von der Ausländerbehörde in eine AE umgewandelt worden.

Mit der Versendung bzw. Übermittlung von Dokumenten zwischen deutschen Behörden herrschen noch Zustände wie in der Steinzeit. Selbst erlebt, das kann Monate dauern und wird über eine Verwaltungsstelle in Berlin abgewickelt. Reitender, hinkender Bote sozusagen.

Trotzdem viel Glück!

Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Verfasst: 09.05.2008, 18:29
von mistervac
Roger hat geschrieben:Hallo mistervac,
mit der Rücknahme der Remonstration habt ihr, glaube ich, einen Riesenfehler gemacht.

Trotzdem viel Glück!
Na erst mal danke !!

Ich habe mich mit dem guten Menschen vernünftig unterhalten und er hat mir zu verstehen geben, dass es sehr wohl einen Rechtsanspruch auf die AE aufgrund der Eheschliessung gibt, nicht aber auf ein Touristenvisum.
Und der Deutschtest ( lach mich krank, 2 Minuten war das Ganze) war nach Rücknahme der Remonstration.

was hat mir die Tante von der ABH dann von Köln erzählt ??

um was geht es jetzt eigentlich noch ?? Ausschluss einer Scheinehe ?? Und welche Dokumente senden die ( und auf welchem Wege) hierher - und wie kommen die wieder zurück ??

ich dachte immer. die DDR hätten wir hinter uns....

Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Verfasst: 09.05.2008, 21:17
von Roger
Rechtsanspruch:
Touristenvisum NEIN! Besuchsvisum bei Eheleuten JA!

Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Verfasst: 10.05.2008, 08:58
von mistervac
Roger hat geschrieben:Rechtsanspruch:
Touristenvisum NEIN! Besuchsvisum bei Eheleuten JA!
dann hat der Onkel vom Konsulat entweder gelogen, oder aber das hat sich mit der Neufassung des § 28 Auslg geändert.

Im Ernst, ich hoffe einfach mal, dass ich demnächst meinen Intervietermin bei der ABH bekomme und die ganze Angelegenheit sich in Luft auflöst.

mistervac, der dieses Procedere nicht mehr ohne anwaltliche Begleitung machen würde.