Laogai hat geschrieben:Ist ja schön, dass du bzw. ihr (da hast du dich mit Ingo bestimmt abgesprochen, oder?) "NUR von den Fällen wo es keine Zweifel an der Schuld des Verurteilten gibt" redest.
Die Vorgabe, dass es "keine Zweifel an der Schuld des Verurteilten" gibt gab es in den meisten Ländern, die bis Mitte des 20. Jahrhunderts noch die Todesstrafe vorgesehen haben. Sie wurde jedoch abgeschafft als durchsickerte, dass ein "keine Zweifel an der Schuld des Verurteilten" nicht möglich ist.
Das gibt jetzt aber Abzüge in der B-Note ...
Schon mal auf den Gedanken gekommen, dass man diesen Stadtpunkt auch ohne vorherige Absprache teilt (so wie in diesem Fall)?
Laogai hat geschrieben:Ich bin absolut für die Todesstrafe! Aber nur, wenn die Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Da "zweifelsfrei" jedoch nicht möglich ist (lies dazu die Ausführungen/Entgleisungen von Ingo) bin ich jedoch gegen die Todesstrafe.
Sarkasmus? ... find ich gut - da wo er angebracht ist.
So, und nun sei bitte so freundlich und zeige mir meine Entgleisungen.
Laogai hat geschrieben:Die Kuscheljustiz der deutschen Gesetzgebung finde ich übrigens auch nicht richtig. Mörder sollten dahin versperrt werden wo die Sonne nicht scheint und sie lediglich von Wasser und Brot leben. Und wo sie erst in horizontaler Stellung ausgewiesen werden können.
Na das ist dann aber nach Deiner eigenen Argumentation (Seite 3, 1. Posting) auch nicht Rechtens. Was passiert, wenn der Unschuldsbeweis erst nach seinem Ableben erbracht wird? Dann hat der arme Kerl bis an sein Lebensende in der Dunkelheit bei Wasser und Brot gehockt.
Deine Argumentation konsequent zu Ende geführt, durfte NIEMAND ins Gefängnis, weil Du zweifelsfreie Urteile generell ausschließt.
Gilt das auch für Mordverdächtige die irrtümlich frei gesprochen wurden - oder sind SOLCHE Urteile dann per se zweifelsfrei?
Du siehst: So einfach, wie Du es hinstellst, ist es nicht.
Oder Du willst es nicht sehen, was an dem Umstand aber nichts ändert.
Laogai hat geschrieben:Oder das Gefängnis verlassen, weil ihre Unschuld nachträglich entschieden wurde. Bereits Hingerichtete könnten das leider nicht

ingo_001 hat geschrieben:Was passiert, wenn der Unschuldsbeweis erst nach seinem Ableben erbracht wird? Dann hat der arme Kerl bis an sein Lebensende in der Dunkelheit bei Wasser und Brot gehockt
- oder er im Knast "nur" emotional und mental und/oder gesundheitlich vor die Hunde geht.
* Dazu gibts mehrere belegbare Fälle auch aus der dt. Justiz.
Wie sieht es denn bei Mordverdächtigen, die irrtümlich frei gesprochen wurden - also Mörder sind - aus?
Sind SOLCHE Urteile dann per se zweifelsfrei?
Ich machs mal einfacher: Es müssten im Umkehrschluss dann natürlich auch ALLE Freisprüche in Zweifel gezogen werden, denn ein Freispruch ist ja auch ein URTEIL.
Aber wie wir ja von Dir gelernt haben, sind SÄMTLICHE Urteile in Zweifel zu ziehen ...
Dann müsste es eigentlich so aussehen, dass alle als schuldig Verurteilte auf freien Fuß gesetzt werden müssten - und alle Unschuldigen in den Knast, weil ja JEGLICHE Urteile schlicht nur zweifelhaft sein können (nach Deiner Argumentation wohl gemerkt).
Mordverdächtige, die irrtümlich frei gesprochen wurden - oder sind SOLCHE Urteile dann per se zweifelsfrei? - müssten dann auch "einfahren".
Ich kanns nur wiederholen: Wenn JEDER bei den Ermittlungsbehörden und der Justiz seinen Job unabhängig und unvoreingenommen machen würde (wie es die Gesetze vorschreiben), dann wäre schon viel gewonnen.
Da aber eben leider nicht JEDER seinen Berufs-Ethos hochhält (die Gründe dafür hab ich in einem Vor-Posting ja schon genannt), wird es auch weiterhin (leider) Fehlurteile geben.
Genauso, wie es andererseits auch viele (ich hoffe die weit überwiegende Mehrheit) in den genannten Institutionen gibt, die durchaus so arbeiten, wie es der jeweilige Berufs-Ethos vorgibt. Was dann eben doch zweifelsfreie (im Wortsinn wohlgemerkt) Urteile zur Folge hat.
* Sosehr ich Deine sonstigen Beiträge im Forum auch schätze - aber bei dem Thema (genauer gesagt Deiner Argumentationsweise), frage ich mich, weshalb Du verschiedene Teile meiner Beiträge schlicht vorsätzlich unkommentiert lässt?
Als Beispiel dafür nenne ich mal die Stichworte Sharon Tate oder die 77 Opfer des Massakers auf der norwegischen Urlaubsinsel (die Überlebenden haben den Täter "natürlich" NICHT ZWEIFELSFREI identifizieren können??)
Na ja: "Es kann natürlich nicht sein, was nicht sein darf" ... also wirds ignoriert
Das war und ist immer das Standardverhalten derjenigen, die nicht Willens und/oder in der Lage sind ihre jeweilige Argumentationen mal selbstkritisch zu hinterfragen ...
Statt dessen werden mal eben angebliche Entgleisungen unterstellt ... aber da sie ja von mir sind, müssen sie ja auch nachzulesen sein.
Wie ich dies bzgl. schon sagte: Zeig sie mir bitte.