Das stimmt nicht ganz. wäre sie dt. Staatsbürgerin hätte sie auch bei geringem Einkommen, wenn sie nicht bei ihren Eltern lebt anspruch auf Kindergeld, z.B. wenn sie studiert, eine andere Ausbildung macht, oder arbeitslos ist.ingo_001 hat geschrieben:Ausnahme: Deine Frau ist dt. Staatsbürgerin, wohnt noch bei ihren Eltern und hat kein eigenes Einkommen.
Fällt hier aber, wie du sagtest eh flach, da sie Chinesin ist.
Wenn dein Einkommen sehr mager ist, kann deine Frau ALG beantragen...Harz 4.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sagtest du, du beginnst bald eine Ausbildung.
Ich würde mich da einfach mal beraten lassen. Es gibt kostenlose Sozialberatung bei Caritas, etc.
Die können dir genau sagen, ob euch irgendwelche Hilfen zustehen würden.
Der Integrationskurs kostet bei uns übrigens 1,20€/h plus Bücher (*), wenn man ausreichend Einkommen hat.
Und wir mussten auf den Wisch vom AA warten, der ihn zu dem Kurs verpflichtet hat, um einen Platz zu bekommen. Da fragst du aber am besten direkt an der Schule nach, die deine Frau gerne besuchen möchte.
(*) Die VHS, die mein Mann besucht nutzt übrigens die Bücher "Schritte Plus", Kosten etwa 15€ pro Buch.


