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Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Verfasst: 11.12.2012, 05:33
von edmund27
BeijingGuy hat geschrieben:edmund27 hat geschrieben:BeijingGuy hat geschrieben:Vergleich: Klagerücknahme gegen Kostenaufhebung.
Hab ich recht?
Leider falsch. Bei einem Vergleich gibt es immer ein rechtskräftiges Urteil.

Ich hoffe wirklich inständig, dass dein Anwalt nicht diesen Unsinn von sich gegeben hat.. aua, sowas tut selbst einem Nichtjuristen mit Minimalstkenntnissen wie mir weh.

Lass es gut sein. Wie ich schon gesagt habe. Die Angelegenheit ist erledigt. Meine Frau kann einreisen ohne A1. Sie macht hier bei mir Ihr A1 und alle sind zufrieden. Das war es dann für mich.

Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Verfasst: 11.12.2012, 05:57
von canni
http://www.migazin.de/2012/11/12/ehegat ... ltige-aus/
noch ein weiterer Punkt auf der genannten Seite.
Es geht der Benachteiligung gegen die eigenen Bürger massiv an den Kragen. Und das ist gut so!
Dem ist im Moment nichts hinzuzufügen. Immerhin 54 % der Ehegatten ziehen zu einem deutschen Staatsbürger nach. Das sagt schon einiges.
Allerdings steht da, bei Selbstständigen gilt diese dumme deutsche A1 Regel nicht. Ist das so? Oder haben unser Politiker sich da auch was dagegen einfallen lassen?
Reine Neugier.. weiss das einer von Euch?
Gratulation Eddie... Irgendwann gibst mal einen Äppelwoi aus ? haha..
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Verfasst: 12.12.2012, 00:34
von da hai
edmund27 hat geschrieben:
Lass es gut sein. Wie ich schon gesagt habe. Die Angelegenheit ist erledigt. Meine Frau kann einreisen ohne A1. Sie macht hier bei mir Ihr A1 und alle sind zufrieden. Das war es dann für mich.

Was soll denn jetzt A1 als Ziel noch für einen Sinn für dich haben? Durch die Entscheidung ist das doch obsolet. Nun muss doch das Ziel sein, die Sprache zu erlernen - egal welchen Namen du dem Level gibst. Bloß mit A1 kann man ja letztlich sprachlich nicht wirklich was anfangen. Deswegen kann man wohl von "alle sind zufrieden" erst beim B oder C Level sprechen.
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Verfasst: 12.12.2012, 00:43
von da hai
canni hat geschrieben:http://www.migazin.de/2012/11/12/ehegat ... ltige-aus/
noch ein weiterer Punkt auf der genannten Seite.
Es geht der Benachteiligung gegen die eigenen Bürger massiv an den Kragen. Und das ist gut so!
Dem ist im Moment nichts hinzuzufügen. Immerhin 54 % der Ehegatten ziehen zu einem deutschen Staatsbürger nach. Das sagt schon einiges.
Was sollen die 54 Prozent denn sagen? Gilt der Afghane mit afghanischem und deutschem Pass als deutscher Staatsbürger und ist demnach in den 54 Prozent enthalten oder nicht? Ist ein Zuzug zu einem Deutsch-Türken nicht auch ein Zuzug zu einem deutschen Staatsbürger?
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Verfasst: 12.12.2012, 04:32
von canni
da hai.. sag mal, Dein Name klingt badisch? bisch dahai gsi? haha... in Stuttgart wo ja nur gebrochen schwäbisch gesprochen wird heisst das doch auch drhoim`? Du bist doch nicht etwa ein Gelbfüssler?
Spass beiseite, nein es ging bei meinem Verständnis des Artikels tatsächlich um genuin deutsche..... Eingeboren aus Trizonesien sozusagen... jetzt ja Vierzonesien...
Mir geht es in erster Linie um Gerechtigkeit. Es kann einfach nicht sein, dass wir als Einheimische schlechter gestellt sind als unsere Kumpels aus der EU. Nur darum geht es mir. Das wir ein Land sind, in dem die Statistik viel mehr als Basis für Entscheidungen herangezogen wird als in anderen Ländern ist klar. Aber komischerweise ist das in einigen doch sehr wichtigen und uns benachteiligenden Sachen nicht so. Z.B. auch die Scheinehe. Kommen die nachgewiesenen Fälle über 1 %? Wage ich zu bezweifeln. Aber dieser Verdacht ist ja auch ein Grund warum man es Deutschen so schwer macht, ein normales Familienleben führen zu können mit einem Partner, der nicht aus der EU ist.
OK? Also ist eine Korrektur dieser Regelung überfällig!
Für mich wäre eine Regelung ... die es nie geben wird, ich weiß... Jeder ist uns herzlich willkommen, der unsere Kultur und Lebensweise akzeptiert und der seine Kultur in Deutschland nur dann einbringen sollte, wenn wir als Deutsche unsere Kultur in seinem Land ebenso einbringen können. z.B. Verteilung dieses Korans. Nur dann wenn wir in deren Ländern auch unbeschadet öffentlich die Bibel verteilen könnten, unsere Kirchen bauen und unsere Mädels so sex gedresst sein dürfen wie sie es z.B, in China sind. haha bin schon blind.. schade, dass ich weitsichtig bin.. erfreulich erfreulich....
Geb zu war und bleibe ein Träumer... verzeiht es mir...
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Verfasst: 12.12.2012, 04:48
von AngelofMoon
da hai hat geschrieben:Gilt der Afghane mit afghanischem und deutschem Pass als deutscher Staatsbürger und ist demnach in den 54 Prozent enthalten oder nicht? Ist ein Zuzug zu einem Deutsch-Türken nicht auch ein Zuzug zu einem deutschen Staatsbürger?
Siehe besagte Regelausnahme des Gesetzgebers, bezüglich Doppelstaatler.
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Verfasst: 12.12.2012, 04:51
von canni
Frage: gibt es denn in Deutschland eine Doppelstaatsbürgerschaft? Ich dachte nicht????
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Verfasst: 12.12.2012, 04:55
von AngelofMoon
canni hat geschrieben:Frage: gibt es denn in Deutschland eine Doppelstaatsbürgerschaft? Ich dachte nicht????
Gibt es, nur ab einen bestimmten Alter muss man sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
Ausnahme ist, wenn man aus der anderen Staatsbürgerschaft nicht entlassen werden kann.
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Verfasst: 12.12.2012, 11:18
von da hai
@canni Bin ein waschechter Berliner
Ich denke, dass sich die bestehende Regelung nicht gegen, so wie du es ausgedrückt hast, "Eingeborene" richtet bzw. diese schlechter gestellt werden sollen. Das sind, wie im Falle von Edmund und einigen anderen hier, leider die Kollateralschäden, die man bisher in Kauf genommen hat. Meines Erachtens richtet sich die Regelung eben gegen ganz andere Bevölkerungsgruppen, eben jene mit Migrationshintergrund, den man es so schwer wie möglich machen möchte, (")Familienangehörige(") nach Deutschland nachziehen zu lassen.
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Verfasst: 12.12.2012, 11:31
von canni
54 % Kollateralschäden.... wir haben es verlernt uns zu wehren gegen Willkür der (eigentlich nicht wirklich gewählten)...
Schlimm für all die Menschen, denen ein Familienleben erschwert oder teilweise sogar nicht erlaubt wird. Egal welche Nationalität in diesem Fall.
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Verfasst: 12.12.2012, 17:04
von edmund27
da hai hat geschrieben:edmund27 hat geschrieben:
Lass es gut sein. Wie ich schon gesagt habe. Die Angelegenheit ist erledigt. Meine Frau kann einreisen ohne A1. Sie macht hier bei mir Ihr A1 und alle sind zufrieden. Das war es dann für mich.

Was soll denn jetzt A1 als Ziel noch für einen Sinn für dich haben? Durch die Entscheidung ist das doch obsolet. Nun muss doch das Ziel sein, die Sprache zu erlernen - egal welchen Namen du dem Level gibst. Bloß mit A1 kann man ja letztlich sprachlich nicht wirklich was anfangen. Deswegen kann man wohl von "alle sind zufrieden" erst beim B oder C Level sprechen.
Der A1 Kurs in Hanau war von Anfang an unser Ziel, denn meine wollte natürlich Deutsch lernen. Aber Sie will es gerne hier in Deutschland.

Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Verfasst: 12.12.2012, 17:44
von punisher2008
canni hat geschrieben:Frage: gibt es denn in Deutschland eine Doppelstaatsbürgerschaft? Ich dachte nicht????
Doch, gibt es. Mein Schwager z.B. hat sogar 3 Staatsbürgerschaften, die deutsche, argentinische und italienische, daher bin ich ganz sicher dass es möglich ist.
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Verfasst: 12.12.2012, 22:59
von ingo_001
canni hat geschrieben:Frage: gibt es denn in Deutschland eine Doppelstaatsbürgerschaft? Ich dachte nicht????
Gibt es, wenn die bilateralen Verträge das dies bzgl. zulassen.
Gibt es nicht, wenn ein Staat "njet" zur doppelten Staatsbürgerschaft sagt - wie China. Da gibt es nur ein Entweder/Oder aber kein Sowohl-als-auch.
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Verfasst: 13.12.2012, 23:46
von da hai
canni hat geschrieben:54 % Kollateralschäden.... wir haben es verlernt uns zu wehren gegen Willkür der (eigentlich nicht wirklich gewählten)...
Schlimm für all die Menschen, denen ein Familienleben erschwert oder teilweise sogar nicht erlaubt wird. Egal welche Nationalität in diesem Fall.
Irgendwie hast du das mit den 54 Prozent nicht ganz verstanden. In diesen stecken doch nicht nur die von dir genannten Eingeborenen sondern auch Migranten mit deutschem Pass. Wie hoch der Anteil der Eingeborenen bei den 54 Prozent ist, ist doch gar nicht klar.
Re: Scheidung - wie stell ich es an?
Verfasst: 14.12.2012, 00:22
von Suedchina
Hier wollte eigentlich sich jemand über eine Scheidung erkundigen und dazu wird kein A oder B 1 gebraucht.
Hier möchte jemand seine chinesische Frau wieder nach China senden aber ohne Geld und sucht nach einer Lösung