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Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 14.10.2017, 08:16
von qpr
Hast du die Original Heiratsurkunde bei dir in DE?
Das wäre schlecht, da deine Frau das Original für den Visumantrag in China benötigt.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 14.10.2017, 09:18
von cmstein
Makke hat geschrieben:Die einen Zahlen nach Wörtern, die anderen nach Seiten. Ein Unternehmen aus München nannte einen Preis von ca. 150€ für beglaubigte Übersetzung von Urkunde inkl. Apostille. Ist das ein gängiger Preis?
Ja, das ist der normale Preis knapp unter 150 Euro, wenn alle "Wörter" berechnet werden, also auch die geniale Übersetzung 20mal "Chinesische Schriftzeichen". Besser Du verhandelst mit einem Übersetzer mit dem Hinweis, dass das ja alles nur copypaste ist.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 14.10.2017, 19:29
von Makke
@qpr: Ja habe sie leider mitgenommen. Weiß mittlerweile auch, dass es ein Fehler war. Allerdings nur halb so schlimm, da ich die Meldebescheinigung sowie Übersetzung ohnehin nach China schicken muss.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 14.10.2017, 20:04
von Makke
Eine Frage noch: Ich habe gerade meine Meldebescheinigung bekommen. Da steht nun Familienstand: ledig, da ich die Heirat hier (noch) nicht gemeldet habe. Denkt ihr, dass könnte beim Visa Antrag Probleme geben?
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 14.10.2017, 20:43
von qpr
Makke hat geschrieben:@qpr: Ja habe sie leider mitgenommen. Weiß mittlerweile auch, dass es ein Fehler war. Allerdings nur halb so schlimm, da ich die Meldebescheinigung sowie Übersetzung ohnehin nach China schicken muss.
Welche Übersetzung?
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 14.10.2017, 20:44
von qpr
Makke hat geschrieben:Eine Frage noch: Ich habe gerade meine Meldebescheinigung bekommen. Da steht nun Familienstand: ledig, da ich die Heirat hier (noch) nicht gemeldet habe. Denkt ihr, dass könnte beim Visa Antrag Probleme geben?
Nein gibt es nicht.
Es gibt ja eine Heiratsurkunde und du bist nicht verpflichtet, die Heirat in Deutschland eintragen zu lassen.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 14.10.2017, 23:54
von Laogai
qpr hat geschrieben:Makke hat geschrieben:@qpr: Ja habe sie leider mitgenommen. Weiß mittlerweile auch, dass es ein Fehler war. Allerdings nur halb so schlimm, da ich die Meldebescheinigung sowie Übersetzung ohnehin nach China schicken muss.
Welche Übersetzung?
Die Übersetzung der deutschen Meldebescheinigung ins Chinesische, damit die chinesischen Behörden das deutsche Visum für seine Frau ausstellen kann...
Ernsthaft, Makke hat offensichtlich noch immer keinen Plan davon welche Behörde für welches Dokument zuständig ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Früher war das viel einfacher. Also zu der Zeit, als es noch kein Internet gab und man seinen eigenen Verstand für entsprechende Angelegenheiten anstrengen musste.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 15.10.2017, 13:17
von Makke
@Laogai: Ich rede von der Übersetzung der Hochzeitsurkunde + Apostille. Ich weiss mittlerweile sehr wohl, welche Unterlagen wohin müssen. Da kannst du dir deine herablassende Art sparen.
Früher haben die Leute noch nachgedacht, bevor sie den Mund aufmachen. Das ist, dank der Anonymität des Internets, ja nun nicht mehr nötig.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 15.10.2017, 13:53
von qpr
Makke hat geschrieben: Ich rede von der Übersetzung der Hochzeitsurkunde + Apostille. Ich weiss mittlerweile sehr wohl, welche Unterlagen wohin müssen.
Warum willst du die Übersetzung nach China schicken?
Das Generalkonsulat in GZ benötigt keine, wofür also der ganzen Aufwand?
Wenn überhaupt, wird später eine Übersetzung in DE benötigt, da die Amtssprache hier deutsch und nicht englisch ist.
Aber wenn das GK mit der englischen Heiratsurkunde zufrieden ist, warum mehr einreichen?
Zumal die Übersetzung in Bayern recht teuer zu sein scheint, ich habe damals für die Übersetzung meiner Mainland Urkunde in NRW 50€ bezahlt.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 15.10.2017, 14:19
von Makke
Ja, du hast im Prinzip recht. Mir wurde gesagt, ich brauche erstmal keine Übersetzung. Trotzdem wurde darauf hingewiesen: Es könnte sein, dass eine deutsche Übersetzung (im Generalkonsulat) nachgereicht werden muss. Da ich aber ohnehin die Meldebescheinigung hinschicken muss, wäre das ja kein zusätzlicher Aufwand für mich.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 15.10.2017, 14:27
von qpr
Warum läßt dann nicht deine Frau eine Übersetzung anfertigen?
Das kommt euch billiger.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 15.10.2017, 23:37
von Laogai
qpr hat geschrieben:Warum läßt dann nicht deine Frau eine Übersetzung anfertigen?
Das kommt euch billiger.
Siehe
Seite 1:
Laogai hat geschrieben:Wenn du Geld verbrennen möchtest kannst du die chinesischen Dokumente natürlich auch in Deutschland übersetzen lassen. Wesentlich billiger ist dagegen ein (anerkannter) Übersetzer in China

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