Phytagoras hat geschrieben:
Wie schon hier geschrieben. Ich bin dafür A1-Voraussetzung weg, dafür aber danach nen Zeitraum abstecken, in denen man offiziell A1 (und meiner Meinung nach mehr als das, ggf. bis B1) vorweisen kann.
Naja, wenn du dich da mal nicht täuschst.
Wie lange Zeit soll man denn haben bis man auf B1 ist?
Was ist wenn die Person sogar in ihrer Muttersprache Analphabet ist?
Soll man dann erst eine Alphabetisierung in dieser Sprache durchführen und danach den Deutschkurs?
Wie oft darf man den Test wiederholen?
Wie realistisch ist eine Abschiebung nach Jahren gescheiterter Sprachtests?
Diese Person ist inzwischen mit jemand verheiratet der eine Aufenthaltsgenehmigung hat oder gar Deutscher Staatsbürger ist. Vielleicht haben sie schon Kinder. Dann soll noch abgeschoben werden?
Das klappt doch niemals.
Alleine die Gerichtsverfahren und die Prozesskostenhilfe gehen doch in die Tausende.
Wenn man glaubt Menschen den Aufenthalt in Deutschland untersagen zu wollen, so muss man dies schon vor der Einreise tun.
Alles andere ist in einem Rechtstaat sehr schwer und unglaublich teuer.
Bei einer einzigen Abschiebung wird mehr Geld verpulvert als eine Ausbildung eines jungen Menschen in Deutschland vom Kindergarten bis zum Uniabschluss insgesamt kostet.