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Re: Verhaftung einer Deutschen in China
Verfasst: 04.02.2013, 12:16
von Shenzhen
Und warum darf es das nicht? Warum muessen die sich um die kuemmern? Hat die BRD diese Leute gezwungen nach China zu reisen und dort Verbrechen zu begehen? Wenn ja OK, wenn nein warum den deutschen Steuerzahler belasten?
Deutschland hat genug Schei... im eignen Land zu kehren, die schaffen es ja nicht mal dort, warum sollen die Energie und Geld fuer "die drei Vollidioten" hier verschwenden?
Und dann noch die Frage was geht es dich ueberhaupt an? Bleib doch in D dann kann dir sowas nicht passieren

Re: Verhaftung einer Deutschen in China
Verfasst: 04.02.2013, 12:21
von maylin
menschenrechte2013 hat geschrieben:
Wie in unserem Buch beschrieben, ...
Ich dachte, du lässt das nun endlich mit der Eigenwerbung?
Re: Verhaftung einer Deutschen in China
Verfasst: 04.02.2013, 12:28
von punisher2008
Zu dem Fall kann ich überhaupt nichts sagen, weiß auch nicht ob deine Aussagen so stimmen. Allerdings kann auch ich nicht viel gutes über deutsche Botschaften/Konsulate in China sagen. Verbrechen habe ich noch keine begangen, wurde aber Opfer von einem: ALLES, d.h. Pass, Bargeld, Flugticket etc. gestohlen, zugegeben war ich da aber selbst schuld d.h. unvorsichtig. Ich hatte nicht mal mehr 100 Y. Wer mir Geld lieh um nach Shanghai zum Konsulat zu fahren war das chinesische PSB, vom Konsulat bekam ich KEINEN PFENNIG, auch nur leihweise. Die einzige Hilfe die ich bekam war von einer chinesischen Behörde und meinen Eltern.
Ich möchte gar nicht daran denken wie es ist in einem chinesischen Gefängnis ohne Hilfe von aussen zu sitzen. Ich werde in China ganz sicher keine Gestze brechen. Aber was ist wenn es ein Missverständnis gibt und ich unschuldig verhaftet werde? Wäre nicht das erste Mal dass das Ausländern passiert. Das Konsulat wäre wohl so ziemlich das letzte wovon ich Hilfe erwarten könnte.
Also etwas kann ich "menschenrechte" da schon verstehen. Aber wie gesagt, zum Fall selbst kann ich nichts sagen.
Re: Verhaftung einer Deutschen in China
Verfasst: 04.02.2013, 13:07
von maylin
Das Problem meiner Meinung nach mit "menschenrechte2013" ist nicht was er kommuniziert / kommunizieren möchte, sondern wie.
Einen Thread zu beginnen mit wirren Anschuldigungen an den Forenadmin, und im selben Zug Parrallelen zu ziehen zwischen ihm und der chinesischen Zensurbehörde schafft nicht gerade ein angenehmes Diskussionsklima.
Re: Verhaftung einer Deutschen in China
Verfasst: 04.02.2013, 13:24
von Shenzhen
maylin hat geschrieben:menschenrechte2013 hat geschrieben:
Wie in unserem Buch beschrieben, ...
Ich dachte, du lässt das nun endlich mit der Eigenwerbung?
Ich denke eh der Thread ist ein Fall fuer den Muelleimer - steht in den Forenregeln nicht was vonwegen Mehrfachaccounts bzw. neuanmelden bei Sperrung ist nicht gestattet? Wenn nicht wird es denke ich Zeit damit dem Wiederholungsspammer der Garaus gemacht wird
Noch ein bischen Futter fuer den Troll:
Die Einfuhr oder der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.
Gemäß dem Gesetz der VR China zur Kontrolle der Ein- und Ausreise von Ausländern (Art. 23) kann gegen einen Ausländer u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt werden, wenn er in einem Strafprozess angeklagt oder verdächtigt wird oder wenn der Ausländer in einem laufenden Zivilprozess von einem Gericht benachrichtigt worden ist.
Das Auswaertige Amt gibt super Tips - einfach daran halten, lesen und verstehen und schon sind Leute wie der Menschenrechte entkraeftet - grosse blubberblase.
Wem es nicht passt und er hier Drogen schmuggelt/besitzt oder mit Kunstwerken bescheissen will oder beim bescheissen hilft dem geschieht es recht.
Re: Verhaftung einer Deutschen in China
Verfasst: 04.02.2013, 13:48
von Luntan
Wie schon bei den Vorgägerstories wird hier ohne Kenntnisse und nur wegen facebook eine dramatische Geschichte erfunden. Nur weil es eine Internetseite zu etwas gibt muss es noch lange nicht so gewesen sein.
Wenn der Deutsche Steuerzahler den im Ausland einsitzenden Kriminellen ein angenehmes Leben ermöglichen soll, bleibt entsprechend weniger Geld für Deutsche die es wirklich nötig haben und sich sogar an die Gesetze halten, und davon gibt es genug.
Re: Verhaftung einer Deutschen in China
Verfasst: 04.02.2013, 13:54
von blackrice
maylin hat geschrieben:
Einen Thread zu beginnen mit wirren Anschuldigungen an den Forenadmin, und im selben Zug Parrallelen zu ziehen zwischen ihm und der chinesischen Zensurbehörde schafft nicht gerade ein angenehmes Diskussionsklima.
deshalb, und nur deshalb hatte ich mich zu diesem topic gemeldet. my signature, maylin.
Re: Verhaftung einer Deutschen in China
Verfasst: 04.02.2013, 15:02
von Bauer
menschenrechte2013 hat geschrieben:Fakt ist, dass es in China erneut eine Verhaftung gegeben haben soll. Erste Berichte über eine deutsche Studentin, die mit Drogen erwischt worden sein soll, tauchen im chinesischen Netz auf.
Das soll aber schon vier Wochen zurück liegen.
Es gibt einen Fall im Jahre 2002, die deutsche Studentin mit Drogen an sich ist in Singapur verhaftet worden.
Das liegt aber schon 10 Jahre zurück. Und auch nicht in China.
Re: Verhaftung einer Deutschen in China
Verfasst: 04.02.2013, 15:12
von canni
wuxistyle spricht mir aus der Seele.... Danke für die Definition... so ist es!
Re: Verhaftung einer Deutschen in China
Verfasst: 04.02.2013, 17:19
von tommy
Auch wenn ich den Argumentationsstil und die sch... Werbung zu irgendwelchen Bücher nicht mag, aber der Fall Nils Jennrich scheint ja wirklich etwas komisch zu sein:
http://www.welt.de/politik/ausland/arti ... uaelt.html
Re: Verhaftung einer Deutschen in China
Verfasst: 04.02.2013, 17:31
von menschenrechte2013
Ich finde das hier in diesem Post äusserst interessant. Fazit : Inhaftierte, ob nun schuldig oder nicht, sollten keinerlei konsularische Hilfe erhalten. Warum haben wir dann überhaupt das Gesetz? Dann doch gleich abschaffen. Ich wiederhole nochmal, dass ich nicht Chinas Gesetz in Frage stelle, noch bewerten möchte, ob jemand nun schuldig ist, oder nicht.
Aber wenn es in einem Rechtsstaat wie Deutschland, ein Konsulargesetz gibt, so darf es nicht nur auf dem Papier existieren, sondern muss auch angewandt werden.
Im übrigen regelt das Konsulargesetz, dass der Hilfesuchende Ersatz zu leisten hat. Er läge dem Steuerzahler vollends auf der Tasche ist somit nicht ganz korrekt.
Solange es nicht unsere Angehörigen oder Kinder sind, stört es uns nicht. Was aber, wenn es morgen eure Tochter oder Sohn trifft? Dann soll es plötzlich wieder dieses Gesetz geben
Und dann soll es auch Leute geben, die sich dafür einsetzen
Re: Verhaftung einer Deutschen in China
Verfasst: 04.02.2013, 19:21
von Sarilas
Warum soll es für andere anders sein? Falls mein Bruder in China ein Verbrechen begeht und dafür bestraft wird, dann kann mans nicht ändern. Er wird die Strafe absitzen müssen. Falls unschuldig, dann muss man halt schauen wie man es macht. Gibt genügend Wege dafür. Auch ohne Botschaft.
Du machst hier einen Aufstand über den Staat, also warum zum Teufel werden wir hier immer wieder von dir belästigt?
Re: Verhaftung einer Deutschen in China
Verfasst: 05.02.2013, 01:46
von menschenrechte2013
qpr hat geschrieben:punisher2008 hat geschrieben: vom Konsulat bekam ich KEINEN PFENNIG, auch nur leihweise.
Dazu sind deutsche Auslandsvertretungen auch nicht berechtigt (nur in äußersten Notfällen).
Die Botschaft in Peking lehnt kategorisch geldliche Auslagen ab, obwohl ein Ersatz der Auslagen durch das Konsulargesetz klar geregelt ist.
(5) Der Empfänger ist zum Ersatz der Auslagen verpflichtet. Die Ersatzpflicht trifft neben ihm auch seine
Verwandten und seinen Ehegatten im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht. Die Verpflichtung zum Ersatz geht auf die
Erben über. Die Haftung der Erben beschränkt sich auf den Nachlaß.
(6) Dauert die Notlage eines Hilfeempfängers, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder der im
Ausland in Untersuchungshaft ist oder eine Freiheitsstrafe verbüßt, länger als zwei Monate, so ist vom Eintritt der
Hilfsbedürftigkeit an Hilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder in entsprechender Anwendung dieses
Gesetzes zu gewähren. Absatz 4 bleibt unberührt.
Re: Verhaftung einer Deutschen in China
Verfasst: 05.02.2013, 02:13
von canni
@qpr
weisst du das genau? Ich denke sie sind sogar verpflichtet in Notfällen die evtl. notwendigen Kosten vorzustrecken. Was machst denn, wenn Dir einer alles klaut, Pass, Geld, Kreditkarten? Meinem Freund in Thailand passiert. Aber klar haben die den Rückflug vorgestreckt, ist ja nur ein Kredit.
Andere Sachen dagegen ....... sind verlorene Zuschüsse... will mich jetzt nicht darüber auslassen.
Insofern hat Menschenrechte nicht unrecht. Ich glaube auch, wie in allen Dingen, hängt es vom Engagement der Mitarbeiter in den Konsulaten und Botschaften ab. Da aber dort, wie ich weiss, meist nur Durchgangsstationen für andere Beamtentätigkeiten eingerichtet sind, erstreckt sich das Interesse, auch mal ungewöhnliches zu tun, auf ein Minimum!
Kommt nicht immer wieder mit den Steuergeldern. Es gibt wahrlich grössere Verschwendungen, als einem Menschen zumindest die gleichen Grundrechte wie in Deutschland auch im Ausland zu gewähren. Das Recht auf einen Anwalt z.B. Aber was sage ich, mein Ärger mit dreisten Staatsangestellten reicht mir.
Also egal ob dieser Fall nun konstruiert oder erfunden ist, in solchen Fällen sehe ich als Bürger dieser (ja eigentlich noch gar nicht offizielle bestehenden) Republik Deutschland es als verdammte Pflicht der Gemeinschaft an, vor Ort die Dinge zu klären und notfalls zu helfen.
Re: Verhaftung einer Deutschen in China
Verfasst: 05.02.2013, 02:23
von Laogai
menschenrechte2013 hat geschrieben:qpr hat geschrieben:punisher2008 hat geschrieben: vom Konsulat bekam ich KEINEN PFENNIG, auch nur leihweise.
Dazu sind deutsche Auslandsvertretungen auch nicht berechtigt (nur in äußersten Notfällen).
Die Botschaft in Peking lehnt kategorisch geldliche Auslagen ab, obwohl ein Ersatz der Auslagen durch das Konsulargesetz klar geregelt ist.
Dein Deutsch ist doch gar nicht so schlecht, warum hast du dann trotzdem Probleme beim Verständnis des
Konsulargesetzes § 5? Wenn du -wie es scheint- einzelne Passagen nicht verstehst solltest du mal einen Anwalt konsultieren. Der kann dir sicherlich die entsprechenden Passagen herausstreichen und erläutern.
Davon abgesehen warte ich noch immer auf Beweise zu der Behauptung...
menschenrechte2013 hat geschrieben:Fakt ist, dass es in China erneut eine Verhaftung gegeben haben soll. Erste Berichte über eine deutsche Studentin, die mit Drogen erwischt worden sein soll, tauchen im chinesischen Netz auf.
... dass eine deutsche Studentin in China verhaftet wurde. Egal ob "Fakt" oder "haben soll", egal ob Drogen oder Liebespillen, stell einfach mal die Links rein, die "im chinesischen Netz" auftauchen. Andernfalls könnte ein anderer
§§ greifen. Das willst du sicherlich nicht.