Attila hat geschrieben:
Es gab wohl zwei 'Killerkriterien':
1.) Das genaue Datum der An- und Abreise standen nicht fest und es gab keine Flugbuchung, führt automatisch zur Ablehnung.
2.) Eine Versicherung war zum Zeitpunkt des Visaantrages noch nicht abgeschlossen worden. Führt auch automatisch zur Ablehnung.
@ Attila
dass das mit dem Visum nicht geklappt hat, tut mir ja leid. Ich halte aber die sog.
Killerkriterien für dummes Zeug. Kein Mensch bucht sich ein ensprechendes Flugticket,
wenn nicht einmal fest steht, ob man überhaupt ein Visum erhält. Wer soll denn die
Stornogebühren bezahlen ?? Gleiches würde ich auch in Bezug auf die KV so sehen,
dort könnte man allerdings stornieren aufgrund "Risikofortfall" weil die Reise nicht ange-
treten wurde.
Genau aus diesen Gründen wird auch von den deutschen Konsularabteilungen, in
Russland und der Ukraine, nicht auf ein Flugticket bestanden. Mal abgesehen davon,
dass man nach
RUS und
UA auch mit dem Auto fahren könnte.
Wie schön waren noch die Zeiten, als es einen sog. "Volmer-Beschluss" gab. Damals
hatte Ludger Volmer (Die Grünen), als er noch Staatsminister im ausw. Amt war, die
Konsularabteilungen mehr oder weniger angewiesen, Visaanträge eher positiv zu
bescheiden als abzulehnen. Wie wir wissen, wurde genau dies aber von den konserva-
tiven Politikern als Stimmungsmache bei der letzten Bundestagswahl genutzt und
führte im Vorwege auch zum sog. Visauntersuchungsausschuss. Ich schenke es mir
mal, dazu meine persönliche Meinung abzugeben.
@ Mashimaro
Das mit den "gesperrten" 5.000,- Euronen geistert oft in den Foren rum.
Es ist nun einmal so, dass die Gemeinden autark bestimmen können, unter
welchen Kriterien sie eine
VE erteilen. Da gibt es Gemeinden, da musst du
dein Einkommen nachweisen und deinen Mietvertrag vorlegen. Eigentümer müssen
ihr Wohneigentum nachweisen. In Hamburg nun ist es sogar so, dass du lediglich
eine Erklärung unterschreiben musst, dass dein Einkommen
nicht aus Leistungen
der öffentlichen Kassen (Hilfe zum Lebensunterhalt etc) besteht. Wer also Leistun-
gen von der ARGE erhält, hat null Chancen auf eine
VE. Die Unterschrift reicht.
Dann kann es natürlich auch Gemeinden geben (mir ist allerdigns keine bekannt)
die hier als Sicherheit ein Guthaben auf einem Bankkonto nachgewiesen haben
möchten. Dies Guthaben hat natürlich nur dann einen Sinn, wenn es nicht einen
Tag später wieder abgehoben wird bzw werden kann. Also muss es "gesperrt"
werden. Welche Gemeinde einen solchen Blödsinn allerdings verlangt, ist mir nicht
bekannt.
Mal ganz nebenbei, die Abgabe einer VE aus Gefälligkeit ist eine recht risikobehaftete
Sache. Wenn der ausländische Gast nämlich nicht zurückfährt, hält er sich illegal in
Deutschland auf. Wird er gefasst, wird er abgeschoben. Die Kosten trägt der Einladende
der die Verpflichtungserklärung abgegeben hat. Die Kosten der Abschiebung sind höher
als nur ein Flugticket! Ich schreibe das nur, weil ich relativ oft von türkischen Bekannten
gefragt werde, ob nicht mal aus Gefälligkeit............ ! Ich kann nur vor einer solchen
Gefälligkeit warnen. Wie immer bestätigt die Ausnahme die Regel.
Henry
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