"Mein" Chinese hatte sein Ticket noch nicht, als er den Visumsantrag abgegeben hat. Er hat ungefähre Reisedaten angegeben, aber ganz genau müssen die nicht sein. Ein Schengen-Visum gilt doch prinzipiell drei Monate, oder nicht?Mashimaro hat geschrieben:@ TaugeNix:
Habe ich das richtig gelesen - Das Flugticket muss zur Beantragung des Visums vorliegen?
Muss bei der Beantragung des Visums auch das Datum der An- und Abreise angegeben werden? Gibt es dabei "Spielraum"?
Visum für Deutschland für Chinesen?
Re: Visum für Deutschland für Chinesen?
Re: Visum für Deutschland für Chinesen?
@ TaugeNix:
Das klingt ja gar nicht mal so schlecht ..! Nach Sichtung aller mir bisher vorliegender Infos denke ich, in drei Wochen (wenn alles mitspielt) könnte man so ein Visum realisieren. Oh, Deine Freundin spricht bereits Deutsch (wg. Studi-Visa)? Das vereinfacht so manches ...
Das klingt ja gar nicht mal so schlecht ..! Nach Sichtung aller mir bisher vorliegender Infos denke ich, in drei Wochen (wenn alles mitspielt) könnte man so ein Visum realisieren. Oh, Deine Freundin spricht bereits Deutsch (wg. Studi-Visa)? Das vereinfacht so manches ...
- malemartin
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Re: Visum für Deutschland für Chinesen?
Also meine Efahrung ist :XiuMei hat geschrieben:"Mein" Chinese hatte sein Ticket noch nicht, als er den Visumsantrag abgegeben hat. Er hat ungefähre Reisedaten angegeben, aber ganz genau müssen die nicht sein. Ein Schengen-Visum gilt doch prinzipiell drei Monate, oder nicht?Mashimaro hat geschrieben:@ TaugeNix:
Habe ich das richtig gelesen - Das Flugticket muss zur Beantragung des Visums vorliegen?
Muss bei der Beantragung des Visums auch das Datum der An- und Abreise angegeben werden? Gibt es dabei "Spielraum"?
1)Flugticket muss NICHT vorliegen, aber die Reisedaten, was zu Problemen bei einer "kurzfristigkeit führen KANN.
2) Das Vium KANN für bis zu 3 Monaten ausgestellt werden, sind die Reisedaten aber kürzer, wird auch NUR für den kürzeren Zeiraum (Reisedaten) ausgestellt.
- Macht ja auch SINN !
Re: Visum für Deutschland für Chinesen?
Hallo,TaugeNix hat geschrieben:Meine Freundin hatte damals auch noch nicht ihr wirkliches Flugticket, lediglich eine Reservierung.Mashimaro hat geschrieben:@ Tauril:
Nun, diese Fragestellung (Flexible Reisedaten) basieren auf der Annahme, dass ein Flugticket bei der Visabeantragung noch nicht vorliegt.
Denn was macht man, wenn man ein Ticket gebucht hat und der Antrag auf ein Visum abgelehnt wird?! Nicht so schön!
Kein Plan, wie sie das genau machte, aber die Reise-Büros wissen sicher mehr..
Bei meiner Freundin dauerte die Bearbeitung für ihr Touristenvisum keine 36 Stunden.@ TaugeNix:
Ja, der Beitrag ist fast ein Jahr alt - der Anlass nun aber höchst aktuell!
Generell würde mich interessieren, wie viel Zeit so ein Visantrag benötigt, um genehmigt zu werden (immer unterschiedlich ... ist klar, aber grober Durchschnittswert (wenn man sich zügig um alles kümmert)).
Das Zusammentragen aller Dokumente jedoch war zwar nicht schwierig, aber langwierig.
Gruss,
TaugeNix^hat vorm Fenster die Uni und nen Kindergarten.. beides ziemlich laut
hat das mit dem Touristenvisum geklappt? Das war ein Einzel-Touristen-Visum, oder? Ich dachte immer, das bekommt man nicht mehr durch und man muß ein Besuchsvisum nehmen, das man auch schwer bekommt?
Gruß
Sammy
Re: Visum für Deutschland für Chinesen?
Das Touristenvisum für meine Verlobte wurde abgelehnt. Nachdem ich den Leiter der Visaabteilung des Konsulates in Guangzhou (Kanton) um eine Auskunft gebeten habe, meinte er folgendes:Mashimaro hat geschrieben:@ TaugeNix:
Habe ich das richtig gelesen - Das Flugticket muss zur Beantragung des Visums vorliegen?
Muss bei der Beantragung des Visums auch das Datum der An- und Abreise angegeben werden? Gibt es dabei "Spielraum"?
P.S.:
Huch, das ist ja mein erster Beitrag in diesem Forum, nachdem ich hier bisher nur "lesenderweise" unterwegs war.
Also, auf diesem Wege: Hallo, liebes Forum!
Es gab wohl zwei 'Killerkriterien':
1.) Das genaue Datum der An- und Abreise standen nicht fest und es gab keine Flugbuchung, führt automatisch zur Ablehnung.
2.) Eine Versicherung war zum Zeitpunkt des Visaantrages noch nicht abgeschlossen worden. Führt auch automatisch zur Ablehnung.
Inzwischen habe ich erfahren das man in China auch Reisekrankenversicherungen mit einem variablen Startzeitpunkt vereinbaren kann. Das ist immerhin etwas.
Einfach mal bei den chinesischen Webseiten der Konsulate oder der Botschaft reinschauen. In den Abschnitten die Visa betreffen hat beispielsweise die chinesische Dependance der Allianz Versicherung ein Werbebanner. (Zumindest vor ein paar Tagen noch.)
Viel Glück!
Edit: Achja diese Informationen sind zwei Wochen alt.
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott
Got Pork?
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Re: Visum für Deutschland für Chinesen?
Das ist aber mW schon seit einiger Zeit so.Attila hat geschrieben:Es gab wohl zwei 'Killerkriterien':
1.) Das genaue Datum der An- und Abreise standen nicht fest und es gab keine Flugbuchung, führt automatisch zur Ablehnung.
2.) Eine Versicherung war zum Zeitpunkt des Visaantrages noch nicht abgeschlossen worden. Führt auch automatisch zur Ablehnung.
Eine Freundin, die in D studiert, lädt gerade ihre Eltern nach D ein; bei der war es auch so.
Übrigens gibt es Reisekrankenversicherungen, deren Police erst mit dem Tag der Einreise "gültig" wird. Ohne Einreise braucht man auch nix zu bezahlen.
Allianz ist normalerweise ein ziemlich teurer Laden. Da würde ich lieber erstmal vergleichen.
Re: Visum für Deutschland für Chinesen?
Hier noch eine generelle Frage zur Verpflichtungserklärung:
In dem Zusammenhang habe ich von einem "gesperrten" Konto mit mind. 5000 EUR Einlage gelesen. Welche Art von Konto, bzw. "Sperrung" wird dort vorausgesetzt?
Danke!
In dem Zusammenhang habe ich von einem "gesperrten" Konto mit mind. 5000 EUR Einlage gelesen. Welche Art von Konto, bzw. "Sperrung" wird dort vorausgesetzt?
Danke!
Re: Visum für Deutschland für Chinesen?
Attila hat geschrieben: Es gab wohl zwei 'Killerkriterien':
1.) Das genaue Datum der An- und Abreise standen nicht fest und es gab keine Flugbuchung, führt automatisch zur Ablehnung.
2.) Eine Versicherung war zum Zeitpunkt des Visaantrages noch nicht abgeschlossen worden. Führt auch automatisch zur Ablehnung.
@ Attila
dass das mit dem Visum nicht geklappt hat, tut mir ja leid. Ich halte aber die sog.
Killerkriterien für dummes Zeug. Kein Mensch bucht sich ein ensprechendes Flugticket,
wenn nicht einmal fest steht, ob man überhaupt ein Visum erhält. Wer soll denn die
Stornogebühren bezahlen ?? Gleiches würde ich auch in Bezug auf die KV so sehen,
dort könnte man allerdings stornieren aufgrund "Risikofortfall" weil die Reise nicht ange-
treten wurde.
Genau aus diesen Gründen wird auch von den deutschen Konsularabteilungen, in
Russland und der Ukraine, nicht auf ein Flugticket bestanden. Mal abgesehen davon,
dass man nach RUS und UA auch mit dem Auto fahren könnte.
Wie schön waren noch die Zeiten, als es einen sog. "Volmer-Beschluss" gab. Damals
hatte Ludger Volmer (Die Grünen), als er noch Staatsminister im ausw. Amt war, die
Konsularabteilungen mehr oder weniger angewiesen, Visaanträge eher positiv zu
bescheiden als abzulehnen. Wie wir wissen, wurde genau dies aber von den konserva-
tiven Politikern als Stimmungsmache bei der letzten Bundestagswahl genutzt und
führte im Vorwege auch zum sog. Visauntersuchungsausschuss. Ich schenke es mir
mal, dazu meine persönliche Meinung abzugeben.
@ Mashimaro
Das mit den "gesperrten" 5.000,- Euronen geistert oft in den Foren rum.
Es ist nun einmal so, dass die Gemeinden autark bestimmen können, unter
welchen Kriterien sie eine VE erteilen. Da gibt es Gemeinden, da musst du
dein Einkommen nachweisen und deinen Mietvertrag vorlegen. Eigentümer müssen
ihr Wohneigentum nachweisen. In Hamburg nun ist es sogar so, dass du lediglich
eine Erklärung unterschreiben musst, dass dein Einkommen nicht aus Leistungen
der öffentlichen Kassen (Hilfe zum Lebensunterhalt etc) besteht. Wer also Leistun-
gen von der ARGE erhält, hat null Chancen auf eine VE. Die Unterschrift reicht.
Dann kann es natürlich auch Gemeinden geben (mir ist allerdigns keine bekannt)
die hier als Sicherheit ein Guthaben auf einem Bankkonto nachgewiesen haben
möchten. Dies Guthaben hat natürlich nur dann einen Sinn, wenn es nicht einen
Tag später wieder abgehoben wird bzw werden kann. Also muss es "gesperrt"
werden. Welche Gemeinde einen solchen Blödsinn allerdings verlangt, ist mir nicht
bekannt.
Mal ganz nebenbei, die Abgabe einer VE aus Gefälligkeit ist eine recht risikobehaftete
Sache. Wenn der ausländische Gast nämlich nicht zurückfährt, hält er sich illegal in
Deutschland auf. Wird er gefasst, wird er abgeschoben. Die Kosten trägt der Einladende
der die Verpflichtungserklärung abgegeben hat. Die Kosten der Abschiebung sind höher
als nur ein Flugticket! Ich schreibe das nur, weil ich relativ oft von türkischen Bekannten
gefragt werde, ob nicht mal aus Gefälligkeit............ ! Ich kann nur vor einer solchen
Gefälligkeit warnen. Wie immer bestätigt die Ausnahme die Regel.
Henry
.
Re: Visum für Deutschland für Chinesen?
Danke!Henry_ hat geschrieben: @ Attila
dass das mit dem Visum nicht geklappt hat, tut mir ja leid. Ich halte aber die sog.
Killerkriterien für dummes Zeug. Kein Mensch bucht sich ein ensprechendes Flugticket,
wenn nicht einmal fest steht, ob man überhaupt ein Visum erhält. Wer soll denn die
Stornogebühren bezahlen ?? Gleiches würde ich auch in Bezug auf die KV so sehen,
dort könnte man allerdings stornieren aufgrund "Risikofortfall" weil die Reise nicht ange-
treten wurde.
Tja, da kann ich nur sagen dass die Wege der Bürokratie eben unergründlich sind.
Der Abteilungsleiter vor Ort meinte nur das er sich dann den Visumsantrag gar nicht mehr ansehen muss. Er konnte mir sofort versichern das er den Antrag negativ beschieden wird.
Bei einem abgelehnten Touristenvisum kann man sich auch nicht wehren.
Anders sieht es schon bei einem Visum zur Eheschliessung aus.
IMHO
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Re: Visum für Deutschland für Chinesen?
....soviel ich weiß, kann man dagegen Remonstrieren.
Aber nur der Antragsteller.
Warum den kein normales Schengenvisum sondern ein Touristenvisum?
Habe gerade deinen Thread wg. Heirat gelesen. War einige Tage nicht hier.
Meine Empfehlung, heirate in China. Aber ich will den Thread hier nicht
verwässern.
Ich hatte mal irgendwo einen Link gepostet, wo die Fragen des Deutschtests
zu lesen waren, bzw. runtergeladen werden können.
Den muss sie auf jeden Fall absolvieren.
Halte uns auf dem Laufenden.
Gruß
Henry
Aber nur der Antragsteller.
Warum den kein normales Schengenvisum sondern ein Touristenvisum?
Habe gerade deinen Thread wg. Heirat gelesen. War einige Tage nicht hier.
Meine Empfehlung, heirate in China. Aber ich will den Thread hier nicht
verwässern.
Ich hatte mal irgendwo einen Link gepostet, wo die Fragen des Deutschtests
zu lesen waren, bzw. runtergeladen werden können.
Den muss sie auf jeden Fall absolvieren.
Halte uns auf dem Laufenden.
Gruß
Henry
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Re: Visum für Deutschland für Chinesen?
Henry_ hat geschrieben:....
Ich hatte mal irgendwo einen Link gepostet, wo die Fragen des Deutschtests
zu lesen waren, bzw. runtergeladen werden können.
Den muss sie auf jeden Fall absolvieren...
Henry
Ich habe das gerade auch noch mal gesucht und hier gefunden.
VlG Bue48
Ich: "Oh, my sweet Chinese Lady..."
Sie: "Why don't you say: Oh, my strong boss... ?
Ich: "Oh, my sweet Chinese Lady..."
Sie: "Why don't you say: Oh, my strong boss... ?
Re: Visum für Deutschland für Chinesen?
Es freut mich ja, dass ich diesen alten Threat wieder zum Leben erwecken konnte! 
Re: Visum für Deutschland für Chinesen?
Auf dem laufenden halte ich Euch in dem von Dir genannten Thread. Keine SorgeHenry_ hat geschrieben:Habe gerade deinen Thread wg. Heirat gelesen. War einige Tage nicht hier.
Meine Empfehlung, heirate in China. Aber ich will den Thread hier nicht
verwässern.
Ich hatte mal irgendwo einen Link gepostet, wo die Fragen des Deutschtests
zu lesen waren, bzw. runtergeladen werden können.
Den muss sie auf jeden Fall absolvieren.
Halte uns auf dem Laufenden.
Heirat in DE, weil sich gleich daran eine Aufenthaltserlaubnis anschließt.
Mit einem normalen Touri Visum müsste sie wieder ausreisen und dann in China wieder einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen... oder ich? Keine Ahnung!
Soviel Zeit wollen wir uns nicht lassen.
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Re: Visum für Deutschland für Chinesen?
Vielleicht mal beim Ausländeramt nachfragen, ob sie nach der Hochzeit sofort ein Visum bekommt. War bei uns so - allerdings vor 4 Jahren.
Re: Visum für Deutschland für Chinesen?
Attila hat geschrieben:Heirat in DE, weil sich gleich daran eine Aufenthaltserlaubnis anschließt.
Mit einem normalen Touri Visum müsste sie wieder ausreisen und dann in China wieder einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen... oder ich? Keine Ahnung!
Soviel Zeit wollen wir uns nicht lassen.
Bist du dir da sicher??? Die Zeiten sind eigentlich seit Sommer 2007 vorbei.
Den Titel gibt es erst nach Vorlage des Deutschtests. Oder ist der Test schon
erledigt bei ihr und ich habe es überlesen?
Dennoch, Euch viel Glück
Henry
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