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Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 27.11.2017, 22:37
von ingo_001
tfranck hat geschrieben:
sonero hat geschrieben:Bei Eurem Plan 50:50 in D und CN zu leben wirst Du übrigens auch noch Überraschungen erleben.
Das ist im Normalfall richtig. In unserem Fall sind aber sowohl ein unabhängiger AT und die Bedingungen für eine NE gegeben. Nach Rückkehr nach D werden wir die NE beantragen und damit kann meine Frau dann auch länger als 6 Monate D verlassen ohne ihren AT zu verlieren.

Es ist ja nicht so, dass wir keine Ahnung haben bzw. nicht auch schon Recherchiert hätten. ;)
Quellenangabe zu dieser Deiner Behauptung bitte.

Hab jetzt extra nochmal das EP gelesen, woraus sich folgende Fakten ergeben:
Ihr seid noch gar nicht verheiratet.
Ergo hat Deine Noch-Nicht-Ehefrau noch gar keinen Anspruch auf einen befristeten Aufenthaltstitel.
Und eine unbefristete Niederlassung bekommt sie FRÜHESTENS nach drei Jahren Ehe und Aufenthalt in D.
Urlaube sind in diesen drei Jahren erlaubt - aber mit Sicherheit keine 6 Monate am Stück.

Entweder das ist eine komplette Troll-Story.
Einer hat Dir da was vom Pferd erzählt.
Oder, Du lebst ein einer Ich-Wünsch-Mir-Was-Welt.

Du kannst auch gerne einen Wunschzettel an den Weihnachtsmann schreiben.
Die Realität wird dadurch aber nicht geändert.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 27.11.2017, 22:47
von sonero
ingo_001 hat geschrieben:Quellenangabe zu dieser Deiner Behauptung bitte.

Hab jetzt extra nochmal das EP gelesen, woraus sich folgende Fakten ergeben:
Ihr seid noch gar nicht verheiratet.
Ergo hat Deine Noch-Nicht-Ehefrau noch gar keinen Anspruch auf einen befristeten Aufenthaltstitel.
Und eine unbefristete Niederlassung bekommt sie FRÜHESTENS nach drei Jahren Ehe und Aufenthalt in D.
Urlaube sind in diesen drei Jahren erlaubt - aber mit Sicherheit keine 6 Monate am Stück.

Entweder das ist eine komplette Troll-Story.
Einer hat Dir da was vom Pferd erzählt.
Oder, Du lebst ein einer Ich-Wünsch-Mir-Was-Welt.

Du kannst auch gerne einen Wunschzettel an den Weihnachtsmann schreiben.
Die Realität wird dadurch aber nicht geändert.
Ich habe nicht umsonst etwas dezenter nachgefragt, da es die NE nicht nur durch die Ehe gibt.
Sie ist ja schon in D. Wenn sie hier studiert und gearbeitet hat (er erwähnte den eigenständigen AT), kann das schon angehen. Aber wie gesagt, das ist nicht so banal, wie im PSB nach der Abteilung zu fragen...

Gruß,
Norbert

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 27.11.2017, 22:55
von Sugoi
Phytagoras hat geschrieben:Naja. Wenn man schon dort ist/war, kann man doch eben selbst fragen, vor allem, wenn deine Frau, die Chinesisch kann, dabei ist...
Die Angelegenheit ist eventuell für die Dame nicht sonderlich wichtig, wenn derart wenig Eigeninitiative gezeigt wird... eventuell hat sie schon was Besseres/Lukrativeres in Aussicht.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 27.11.2017, 23:09
von ingo_001
sonero hat geschrieben:Ich habe nicht umsonst etwas dezenter nachgefragt, da es die NE nicht nur durch die Ehe gibt.
Sie ist ja schon in D. Wenn sie hier studiert und gearbeitet hat (er erwähnte den eigenständigen AT), kann das schon angehen. Aber wie gesagt, das ist nicht so banal, wie im PSB nach der Abteilung zu fragen...

Gruß,
Norbert
Sie hat schon einen AT?
Aufgrund ... ?
Dauer ... ?

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 27.11.2017, 23:17
von ingo_001
Sugoi hat geschrieben:
Phytagoras hat geschrieben:Naja. Wenn man schon dort ist/war, kann man doch eben selbst fragen, vor allem, wenn deine Frau, die Chinesisch kann, dabei ist...
Die Angelegenheit ist eventuell für die Dame nicht sonderlich wichtig, wenn derart wenig Eigeninitiative gezeigt wird... eventuell hat sie schon was Besseres/Lukrativeres in Aussicht.
Also ...
Es mag ja Chinesen geben, die unselbstständig sind und alles vorgekaut bekommen müssen.
Aber das trifft mit Sicherheit nicht auf die zu, die schon ins Ausland gereist sind und sich dann dort ggfs. einige Zeit aufgehalten haben.

Voraus gesetzt, es ist keine Troll-Story, dann spielt sie m.E. die Unwissende.
Denn ohne ein gewisses Maß an Eigeninitiative kommt keiner ins Ausland.

Über ihre Intentionen kann man nur spekulieren.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 27.11.2017, 23:21
von sonero
Moin,

An Unselbstständigkeit glaube ich nicht, eher Faulheit. Aber egal, "Q2-Visum, welche Abteilung?" auf Chinesisch fragen, das hätte doch gereicht.

Er hat von einem eigenständigen AT geschrieben, als er die Möglichkeit der NE erwähnt hat.
Ev. Studium und danach Arbeit?
Sie Künstlerin, er selbstständig in IT.
Vielleicht hat er nur gelesen "5 Jahre mit AT in D und es gibt die NE". Wenn ein Teil davon Studium war - wird nur zur Hälfte angerechnet.
Das reicht aber bei weitem nicht. Die Heirat mit ihm nützt ihm da nur bei einem Teil etwas. Eigentlich nur beim gesischerten LU und den 60 Rentenbeiträgen.
Bevor ich hier jetzt aber alles runterbete, soll er mal schreiben, warum er meint, daß sie eine NE bekommen kann.

Gruß,
Norbert

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 28.11.2017, 01:01
von Laogai
Nochmal kurz zurück:
tfranck hat geschrieben:Die PSB ist ja offenbar in verschiedene Abteilungen gegliedert - ist das Büro wo ich heute war (户籍室) das gleiche wo ich später auch die "Residence Permit" beantrage?
Wenn nicht - wie heißt die Stelle wo ich hin muß? (chinesisch wär' toll)
Ist denn niemand in der Lage dem armen Thomas zu sagen in welches Büro er muss? Es gibt hier im Forum doch einige Mitglieder, die schon mal eine Residence Permit in China beantragt haben!

Ich leider nicht, daher kann ich nur mit einer Hilfe zur Selbsthilfe dienen:
在哪里可以申请外国人的居留许可证?
Ausdrucken und vorzeigen!

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 28.11.2017, 06:53
von rundherum
Urlaube sind in diesen drei Jahren erlaubt - aber mit Sicherheit keine 6 Monate am Stück.
Ich kenne die Gesetzgebung in Deutschland nicht so gut, aber in einigen europäischen Ländern gibt es die Möglichkeit, eine offizielle Erlaubnis zu holen um um dann Europa für bis zu 12 Monate verlassen zu können ohne den AT zu verlieren.
Gibt es bei euch da nicht eine ähnliche Ausnahmeregelung?

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 28.11.2017, 07:59
von ingo_001
Sorry - mein Fehler:

Diese Möglichkeit gibt es.
ABER: Es muss IMMER vorher dargelegt werden, warum?

Ohne vorherige Nachfrage (und Genehmigung durch die zuständige ABH) geht da gar Nichts.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 28.11.2017, 14:42
von tfranck
Laogai hat geschrieben:Ist denn niemand in der Lage dem armen Thomas zu sagen in welches Büro er muss? Es gibt hier im Forum doch einige Mitglieder, die schon mal eine Residence Permit in China beantragt haben!

Ich leider nicht, daher kann ich nur mit einer Hilfe zur Selbsthilfe dienen:
在哪里可以申请外国人的居留许可证?
Ausdrucken und vorzeigen!
Danke dafür, auch wenn es nicht not getan hätte.
Wie gesagt "wir werden mal selber fragen".. haben wir dann auch gemacht, heute auf dem Standesamt.

Dieses zweite, zusätzliche Thema ist für mich hier somit erledigt.
Danke nochmal für die einzige hilfreiche Antwort.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 28.11.2017, 14:43
von tfranck
ingo_001 hat geschrieben:Quellenangabe zu dieser Deiner Behauptung bitte.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufe ... 4/__9.html

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 28.11.2017, 14:47
von tfranck
sonero hat geschrieben:Bevor ich hier jetzt aber alles runterbete, soll er mal schreiben, warum er meint, daß sie eine NE bekommen kann.
Und nun erzähl' DU mir doch bitte was das eigentlich mit meiner Frage zu tun hat?
Meine Herren, ich muß doch hier nicht mein Leben oder das Leben meiner Verlobten offenlegen um eine Information zum PSB zu bekommen? Achso, ja, stimmt.. die Hilfe gibt's dann ja eh nicht.

Also auch für dich hier nochmal warum:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufe ... 4/__9.html

Kann ja nicht so schwer sein.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 28.11.2017, 14:51
von tfranck
rundherum hat geschrieben:Ich kenne die Gesetzgebung in Deutschland nicht so gut, aber in einigen europäischen Ländern gibt es die Möglichkeit, eine offizielle Erlaubnis zu holen um um dann Europa für bis zu 12 Monate verlassen zu können ohne den AT zu verlieren.
Gibt es bei euch da nicht eine ähnliche Ausnahmeregelung?
Bei einem normalen AT muss man, falls man länger weg bleiben will, dieses mit der ABH klären. Es geht auch nicht einfach länger Urlaub machen zu wollen. Man muß darlegen, dass die längere Abwesenheit bedingt ist (z.B. Familienangehörige Pflegen) und das es sich um einen begrenzten Zeitraum handelt.
Dann ist es im ermessen der ABH ob und für wie lange die verlängerte Abwesenheit gewährt wird.

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 28.11.2017, 14:52
von tfranck
ingo_001 hat geschrieben:Voraus gesetzt, es ist keine Troll-Story, dann spielt sie m.E. die Unwissende.
Denn ohne ein gewisses Maß an Eigeninitiative kommt keiner ins Ausland.

Über ihre Intentionen kann man nur spekulieren.

Du hattest aber eine schwere Kindheit, oder??

Re: Aufenthalt in China nach Heirat in China?

Verfasst: 28.11.2017, 17:04
von ingo_001
tfranck hat geschrieben:Du hattest aber eine schwere Kindheit, oder??
Nein, falsch Du verhinderter Hobby-Psychologe.

Die Frage: Warum reagiert jemand so unqualifiziert auf ein Statement ... ?

Na ja, Du wirst schon Deine Gründe haben.
Evtl. eine Frust-Reaktion ...

Der Haken dabei: Es hilft Dir kein Bisschen weiter.