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Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 04.10.2017, 06:34
von Makke
Ich möchte die Hochzeitsurkunde in Deutschland übersetzen und beglaubigen lassen. Immerhin habe ich sie auch mitgenommen.
Ich bin bisher auf folgende Firma gestoßen:
http://www.multilingua-24.de/de/
Die würden eine beglaubigte Übersetzung vornehmen. Den Preis kann ich vorher, durch Zusendung einer Kopie/Foto, erfragen. Hat jemand schon Erfahrung mit denen oder kennt eine gute Alternative in Berlin?
Ist eigentlich auch eine Überbeglaubigung notwendig? Dazu konnte ich leider nichts finden.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 04.10.2017, 08:24
von cmstein
Die Info, dass eine Übersetzung eines nicht hier amtl. begl. Übersetzers anerkannt wird, ist weiterhin falsch.
Makke, geh einfach auf das für Dich zuständige Standesamt und frag nach, ob das ein ihren Vorstellungen entsprechender amtl. begl. Übersetzer ist.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 04.10.2017, 08:56
von blur
1. meine Frau hat ihre ganzen chinesischen Dokumente in China übersetzen und danach von der Botschaft legalisieren lassen. Da hat nie jemand in Deutschland nach einer in Deutschland erstellten Übersetzung gefragt.
2. Wozu muss die Heiratsurkunde überhaupt übersetzt werden? Die ist mit der Apostille so wie sie ist auch in Deutschland anerkannt.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 04.10.2017, 12:34
von Makke
Hi Leute!
Also ich verfüge über die Hochzeitsurkunde inklusive Apostille (beides auf englisch und chinesisch). Meine Frau sagte, ich muss dies übersetzen und beglaubigen lassen. So steht es ja auch auf der von euch verlinkten Seite zum Ehegattennachzug.
Nun habe ich außerdem etwas von einer Überbeglaubigung gelesen und weiß nicht, ob das auch gebraucht wird.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 04.10.2017, 12:58
von blur
Beglaubigen lassen musst du die HK Heiratsurkunde nicht, die Apostille ersetzt die Beglaubigung (
http://www.hongkong.diplo.de/Vertretung ... ffung.html).
Ob sie für die FZF tatsächlich von Englisch auf Deutsch übersetzt werden muss kann ich dir nicht sagen. Hier steht z.B. das es düe das Konsulat in China nicht notwendig ist, die für sie zuständige deutsche Ausländerbehörde aber eine Übersetzung verlangen kann (in dem Fall haben sie aber drauf verzichtet):
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 4603/21#21
Hier steht auch es geht ohne Übersetzung wenn der Sachbearbeiter in Deutschland Englisch kann:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 4603/35#35
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 04.10.2017, 18:01
von Laogai
Etwas abseits vom Thema:
cmstein hat geschrieben:Die Info, dass eine Übersetzung eines nicht hier amtl. begl. Übersetzers anerkannt wird, ist weiterhin falsch.
Du solltest dich mal besser informieren, zum Beispiel bei den
Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in der Volksrepublik China.
Deine Behauptung hältst du hartnäckig aufrecht, obwohl sie bereits mehrfach widerlegt wurde. Z.b.
hier.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 04.10.2017, 18:12
von Laogai
Laogai hat geschrieben:Deine Behauptung hältst du hartnäckig aufrecht, obwohl sie bereits mehrfach widerlegt wurde. Z.b.
hier.
Huch, der
verlinkte Thread könnte allgemein für Makke interessant sein!
Aber was muss ich darin lesen:
cmstein hat geschrieben:HK- Heiratsurkunde mit Apostille hat gereicht und den Hukou haben wir selbst übersetzt, also ich weniger

Soweit also zu "
Die Info, dass eine Übersetzung eines nicht hier amtl. begl. Übersetzers anerkannt wird, ist weiterhin falsch"

Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 04.10.2017, 18:45
von Makke
Vielen Dank Laogai. Scheint ja einfacher zu sein als gedacht. Dann war es wohl ein Fehler, dass ich das Original der Urkunde sowie Apostille mitgenommen habe. Nun darf ich die wieder zurück nach China schicken -.-
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 06.10.2017, 04:06
von cmstein
Laogai hat geschrieben:Laogai hat geschrieben:Deine Behauptung hältst du hartnäckig aufrecht, obwohl sie bereits mehrfach widerlegt wurde. Z.b.
hier.
Huch, der
verlinkte Thread könnte allgemein für Makke interessant sein!
Aber was muss ich darin lesen:
cmstein hat geschrieben:HK- Heiratsurkunde mit Apostille hat gereicht und den Hukou haben wir selbst übersetzt, also ich weniger

Soweit also zu "
Die Info, dass eine Übersetzung eines nicht hier amtl. begl. Übersetzers anerkannt wird, ist weiterhin falsch"

Du redest konsequent am Thema vorbei, wobei ich nicht bestreite, dass es Spielraum gibt, wie da ja auch geschrieben steht: "Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann, entscheidet die jeweilige Behörde in eigenem Ermessen".
Nun, bei unserem Standesamt gab es null Spielraum, die akzeptieren keine Übersetzer außerhalb von
http://www.justiz-dolmetscher.de. Obwohl die Heiratsurkunde jeder 14-jährige Hauptschüler übersetzen könnte, ich wiederhole mich. Weshalb mir bei jedem Gedanken an "unser" Standesamt sofort das Wort "A...löcher" einfällt
ABH und Standesamt sind logischerweise zwei Paar Schuhe, aber was nützt es, wenn die ABH überhaupt keine Übersetzung der Heiratsurkunde verlangt, das Standesamt aber dann paar Monate später

Krawall macht?
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 06.10.2017, 07:32
von blur
cmstein hat geschrieben:ABH und Standesamt sind logischerweise zwei Paar Schuhe, aber was nützt es, wenn die ABH überhaupt keine Übersetzung der Heiratsurkunde verlangt, das Standesamt aber dann paar Monate später

Krawall macht?
An welcher Stelle kommt beim Visum das Standesamt ins Spiel? Mir fällt da nichts ein. Wolltest du die Ehe etwa in Deutschland nachregistrieren lassen? Hat mir dem Visum doch nichts zu tun.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 06.10.2017, 08:05
von cmstein
Ja, das Standesamt kommt nur bei der Geburt eines Kindes ins Spiel. Aber das ist ja nach einer Heirat nicht ausgeschlossen, früher oder später.
Nur für das Visum braucht es gar keine Übersetzung, wobei auch hier wohl wieder "jeweilige Behörde in eigenem Ermessen" ins Spiel kommt.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 06.10.2017, 08:43
von blur
cmstein hat geschrieben:Ja, das Standesamt kommt nur bei der Geburt eines Kindes ins Spiel. Aber das ist ja nach einer Heirat nicht ausgeschlossen, früher oder später.
Dann ist die Frau aber schon hier. Und unser Standesamt hat gesagt "kein Problem, die chinesische Geburtsurkunde zusammen mit der Heiratsurkunde reicht um eine Geburtsurkunde für ein Kind auszustellen. Da muss nichts weiter übersetzt oder nachregistriert werden". Scheint also auch individuell gelöst werden zu können.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 06.10.2017, 09:12
von ingo_001
Da wir (2006) in Mainland-China geheiratet hatten (sorry fürs OT), war das, was die einzelnen Behörden hier sehen wollten, auch nicht unbedingt einheitlich geregelt.
Dem Bürgeramt reichte zwecks Meldebescheinigung der Reisepass und das in GZ abgesegnete Hochzeitsbüchlein meiner Frau - mehr wollten mein Arbeitgeber, die Krankenkasse und auch das Standesamt bei der Geburtsurkunde unserer Töchter (2009 und 2012) nicht sehen.
Anders unser Finanzamt - das wollte (2006) eine von einem vor dt. Gerichten zugelassenem Übersetzer ausgefertigte Übersetzung eines Hochzeitsbüchleins sehen.
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 08.10.2017, 01:13
von vilarinha
In Frankfurt / Main reichte 2013 und 2015 die HK-Heiratsurkunde aus um eine Geburtsurkunde zu erteilen. Sie sagten das Problem der fehlenden Geburtsurkunde der chinesischen Frau sei bekannt, da sie aber die Kids geboren hat sei sie existent und es könne auf weitere Dokumente verzichtet werden. Manches ist wohl einfach Ermessenssache ...
Re: Aufenthalt in Deutschland nach Heirat in Hongkong
Verfasst: 13.10.2017, 21:48
von Makke
Danke nochmals für die Antworten.
Mir wurde nun vom entsprechenden Konsulat in China geantwortet. Sie benötigen erstmal keine Übersetzung, dies kann jedoch später der Fall sein.
Ich möchte sicherheitshalber eine beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen. Kennt sich da jemand mit den Preisen aus? Ich habe verschiedene Stellen angefragt. Die einen Zahlen nach Wörtern, die anderen nach Seiten. Ein Unternehmen aus München nannte einen Preis von ca. 150€ für beglaubigte Übersetzung von Urkunde inkl. Apostille. Ist das ein gängiger Preis?