Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

In diesem Forum können alle Fragen rund um Familienangelegenheiten, z.B. Heirat, Geburt, Scheidung, damit verbundene Visumsfragen und andere bürokratische und sonstige Hürden besprochen werden.
fabstler
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 92
Registriert: 28.10.2013, 17:06

Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Gibt es noch einen heissen Tip, ob English beim Konsulat und Standesamt akzeptiert wird?
Thanks...
fabstler
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 92
Registriert: 28.10.2013, 17:06

Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

In Deutschland mußt du sowieso alle Dokumente noch einmal übersetzen und beglaubigen lassen
Was heißt hier "noch einmal beglaubigen" lassen?
Ich dachte mit der Legalisierung der Dokumente vom Konsulat sei es getan.
Was muss denn dann noch gemacht werden, damit das Standesamt die Dokumente als Urkunden anerkannt.
Podi
Teilnehmer
Teilnehmer
Beiträge: 26
Registriert: 28.08.2013, 04:33

Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Podi »

Zumindest in BW ist es nötig das die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer bestätigt wird.

Beim BDÜ http://www.bdue.de bzw deren Landesverbänden gibt es Kontakte zu den Übersetzern. Unbedingt darauf achten das sie im Bundesland vereidigt wurde wo das Standesamt ist.

Wenn du schon Kontakt zu einem chinesischen Notar hast kannst du ach nachfragen ob du ihm die Dokumente schon vorab übersetzen lassen kannst und ihm dann zum beglaubigen geben. Spart ihm den Übersetzer. Hat bei meiner Hochzeit geklappt, unsere vereidigte Übersetzerin hat eine Kopie bekommen und übersetzt. Mit dieser Übersetzung sind dann die Eltern von meiner Frau zu dem Notar, der hat dies an das beglaubigte Dokument angehängt, dann überbeglaubigen lassen. Zum Schluss, als die Dokumente in Deutschland waren, hat die Übersetzerin dann ihr Siegel drunter gesetzt.
Benutzeravatar
sowa
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 552
Registriert: 01.05.2009, 23:14
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 7 Mal

Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von sowa »

Podi hat geschrieben:Zumindest in BW ist es nötig das die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer bestätigt wird.

Beim BDÜ http://www.bdue.de bzw deren Landesverbänden gibt es Kontakte zu den Übersetzern. Unbedingt darauf achten das sie im Bundesland vereidigt wurde wo das Standesamt ist.

Wenn du schon Kontakt zu einem chinesischen Notar hast kannst du ach nachfragen ob du ihm die Dokumente schon vorab übersetzen lassen kannst und ihm dann zum beglaubigen geben. Spart ihm den Übersetzer. Hat bei meiner Hochzeit geklappt, unsere vereidigte Übersetzerin hat eine Kopie bekommen und übersetzt. Mit dieser Übersetzung sind dann die Eltern von meiner Frau zu dem Notar, der hat dies an das beglaubigte Dokument angehängt, dann überbeglaubigen lassen. Zum Schluss, als die Dokumente in Deutschland waren, hat die Übersetzerin dann ihr Siegel drunter gesetzt.
Leider stimmt das nicht.
Ich selber habe meine chinesische Braut in einer Kleinstadt nahe Stuttgart problemlos im Jahr 2010 geheiratet. Die Dokumente meiner Frau wie Houko und Geburtsurkunde haben wir aus Kostengründen in China ins Deutsch übersetzen lassen. Das Standesamt und das OLG haben diese Übersetzung akzeptiert. Aber scheinbar hängt es von der Laune des Standesamtes ab ob vereidigte Übersetzungen verlangt werden.
Also schon vorher mit dem Standesamt klären ob sie unbedingt vereidigte Übersetzungen verlangen.
Podi
Teilnehmer
Teilnehmer
Beiträge: 26
Registriert: 28.08.2013, 04:33

Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Podi »

Was meine Geschichte stimmt nicht :shock: , woher weist du das?

Im jahre 2012 wollte im selbigen Bundesland das Standesamt/OLG die vereidigte übersetzung haben, ein befreundetes Paar hat dies vor ein paar Monaten ebenfalls gesagt bekommen. Ob dies wirklich immer so ist lass ich mal unbeantwortet im Raum stehen. Wenn man aber schon dran ist, ist der weg relativ sicher und zielführend, zudem man im "Notfall" am Schluss die doppelte übersetzung spart.

Grüße Podi

ps.: wenn du schon zitieren must, dann doch nur den Teil auf den du dich beziehst, wer den ganzen Post lesen will kann sicher auch hochscrollen ;)
Benutzeravatar
VielUnterwegs
VIP
VIP
Beiträge: 1970
Registriert: 06.09.2010, 00:52
Wohnort: USA

Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von VielUnterwegs »

Sachse28 hat geschrieben:Ich weiß nicht, wie die Notare das machen, wenn mal jemand mit Suaheli, Rätoromanisch oder Klingonisch ankommt. Entweder schicken, die das dann an entsprechende spezialisierte Büros irgendwo in China oder derjenige muss sich dann selber mit der Übersetzung kümmern. Wird nur eine elendige Zettelwirtschaft werden. Erst die Notarielle Urkunde, dann die Übersetzung, dann beide Dokumente nochmals zusammenheften und Siegel drauf. Arghhh....
Kann ich dir sagen wie die das machen, im Heimatort meiner Frau ist schon Deutsch exotisch genug. Die Regierungsstelle hat ihr Lieblingsuebersetzungsbuero, dass sie beauftragt und fuer CN->DE starten die ihre Uebersetzungssoftware und nehmen was rauskommt. In der Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis und Hukouuebersetzung meiner Frau sind uebelste Haemmer (sowohl grammatikalisch als auch in der Wortuebersetzung). Das muss entweder in eine (schlechte) Software eingetippt oder Wort fuer Wort mit dem Woerterbuch von jemandem der wenig bis kein Deutsch kann uebersetzt worden sein. Es war so uebel, dass ich mir kurzfristig ueberlegt habe das ganze in's reine zu schreiben und ihnen nochmal zum Stempeln zu geben. Habe es dann aber nicht gemacht, da unsere Standesbeamtin in DE (fuer das EFZ) viel Verstaendnis fuer das Urkundenwesen in der VR China aufbringt und generell eine gute Seele ist, die Vorschriften und Auslegungsspiele im Sinne des Antragsstellers nutzt. Fuer DE->CN Uebersetzungen Regeln ist es so, dass sie "aufgrund der relevanten Gesetze" (sprich: "bei uns kann einfach keiner Deutsch") bei nicht-englischen Dokumenten verlangen, dass man eine selbstangefertigte Englische Uebersetzung beilegt. Den roten Sternstempel auf die Uebersetzung, der selbige offiziell macht, muss man bei Uebersetzungen in's Chinesische sowieso beim Onkel vom Amt nochmal extra bezahlen ("Pruefgebuehr" 50RMB), solange das Scheinchen winkt stempelt der Kollege alles ab. Es ist also erfreulich unkompliziert, die Uebersetzung selber anfertigen dauert ja auch nur 10 Minuten und die Damen und Herren machen dann eben ihre Stempelei.

fabstler hat geschrieben:Gibt es noch einen heissen Tip, ob English beim Konsulat und Standesamt akzeptiert wird?
Mein "heisser Tip" ist das ganze gleich in Deutsch zu uebersetzen und die Stationen der Ueberbeglaubigung und Legalisation zu durchlaufen, denn danach ist Ruhe im Karton und die Dokumente werden von der Botschaft/Konsulate, vom Standesamt in DE, usw. ohne wenn und aber akzeptiert.


Aufgrund meiner Erfahrung ist mein Vorschlag zur Loesung des Problems den Leuten in Nanning anzubieten (auf eine Art und Weise bei der sie Gesicht waren), dass du es uebersetzt. Zum Beispiel koenntet ihr hingehen und sagen ihr habt fuer eine Stelle in Deutschland sowieso schonmal Deutsche Uebersetzungen angefertigt und die haettet ihr mal mitgebracht, falls das irgendwie helfen sollte. Biete selber auf keinen Fall Bakschisch an, aber steig drauf ein wenn jemand sowas sagt wie "ohhh Deutsch, da fallen ja nochmal 100RMB Gebuehr beim Pruefungsamt fuer relevante Uebersetzungen an...haetten sie 100RMB dabei?" - "sorry hab nur *kramkramkram* 75". Du weisst was ich meine. Ich koennte mir gut vorstellen dass ein Scheinchen und eine deutsche Uebersetzung deinerseits den Ball in's Rollen bringt.
fabstler
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 92
Registriert: 28.10.2013, 17:06

Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Hallo noch einmal!
Erst einmal noch einmal vielen Dank fuer den vielen Input, den ich hier erhalte.


Mittlerweile liegen die Dokumente beim Waiban (in Nanning) und sind (voraussichtlich) Mitte kommender Woche ueberglaubigt. Mit dem Notarbuero in Guangxi hat Alles so weit geklappt.

Das Waiban hat angeboten - gegen Bares - die Legalisierung im Guangzhou Konsulat zu uebernehmen. Ich bin da etwas skeptisch.

Meine Frage:
Benoetigen wir zwei ueberglaubigte/legalisierte Dokumente (jeweils 2x Hukou, Ledigkeitsbescheinigung, Geburtsurkunde, eidesstaatliche Erklaerung, nicht ausserhalb Guangxi verheiratet zu sein)?

Eine Version fuer das Standesamt in Deutschland und eine Version fuer das Konsulat zur Beantragung des Ehevisums?
Andersherum gefragt: Wenn ich beim Standesamt bei der Beantragung fuer einen Eheschliessungsterm alle Dokumente abgebe, dann stehen mir diese Dokumente ja nicht mehr zur Verfuegung, um im Konsulat in Shanghai, das Ehevisum zu beantragen?
Benutzeravatar
Sachse28
VIP
VIP
Beiträge: 2240
Registriert: 09.09.2009, 23:16

Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Sachse28 »

Na, dann macht doch alles doppelt. Anderer Fall: Ihr wollt später die Schwiegereltern von CN nach D einladen. Es wird ein Verwandtschaftsnachweis zwischen Dir und den Schwiegereltern verlangt. Geht einfach über die Geburtsurkunde der Tochter+zukünftigen Heiratsausweis. Ihr lasst eine Fassung in D, die andere in CN bei den Schwiegereltern für Behördengänge.
Vorsicht! Kann Spuren von Ironie enthalten.
fabstler
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 92
Registriert: 28.10.2013, 17:06

Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Danke qpr und Sachse28!
Für das Eheschließungsvisum reicht die Bescheinigung des Standesamtes für die Anmeldung der Eheschließung.
http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 0716dd.pdf
Den Hukou in deutscher Uebersetzung muss man doch dort auch einreichen?
Ist das die ueberglaubigte Version vom Waiban?
fabstler
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 92
Registriert: 28.10.2013, 17:06

Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Ein Update:
Die Verpflichtungserklärung wurde mir in der Ausländerbehörde innerhalb von 30 Minuten ausgestellt. Ich konnte dieses Dokument beim Termin gegen Zahlung von EUR 25 gleich mitnehmen.

Ein Hinweis zur Bonität:
Als Single will die ABH schon gerne ein Nettoeinkommen von EUR 2300 sehen. Mit Steuerklasse 1 benötigt man also knapp EUR 3800 an Bruttogehalt. Das hat nicht Jeder.


Ein Sorge habe ich.
Die ganzen chinesischen Dokumente konnte meine Verlobte sehr schnell besorgen - fast schon zu schnell.
Zwischen der Legalisierung beim deutschen Konsulat und dem Termin beim Standesamt liegen nun schon 2 Monate. Bei der Ledigkeitsbescheinigung wird es da wohl Probleme geben.
Ich ärgere mich, denn wenn man zu früh einen Flug bucht, kann es sein, dass die Dokumente noch nicht da sind. Wenn man zu spät bucht, riskiert man, dass die Gültigkeit der Dokumente abläuft.
Benutzeravatar
Luigi
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 539
Registriert: 19.05.2013, 12:00
Wohnort: Neuland

Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Luigi »

fabstler hat geschrieben: Ein Hinweis zur Bonität:
Als Single will die ABH schon gerne ein Nettoeinkommen von EUR 2300 sehen. Mit Steuerklasse 1 benötigt man also knapp EUR 3800 an Bruttogehalt. Das hat nicht Jeder.
Quelle? Stimmt nämlich IMHO nicht.
Benutzeravatar
Ghoule
Forumsprofi
Forumsprofi
Beiträge: 237
Registriert: 13.11.2010, 13:42
Wohnort: Potsdam

Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Ghoule »

Das variiert, glaub ich, von Landkreis zu Landkreis.

Bei uns ware es glaub ich 1200 EUR netto.
fabstler
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 92
Registriert: 28.10.2013, 17:06

Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Ok, jetzt habe ich es schwarz auf weiß vom Standesamt, was fehlt:

- Beglaubigte Kopie vom Reisepass durch das deutsche Konsulat
- Die Beitrittserklärung mit auch vom deutschen Konsulat abgestempelt werden

Beide Dokumente (Beitrittserklärung und Reisepasskopie) habe ich natürlich, sie waren eben nicht durch das Konsulat beglaubigt.
fabstler
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 92
Registriert: 28.10.2013, 17:06

Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von fabstler »

Quelle? Stimmt nämlich IMHO nicht.
Also es mag von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben.
In Berlin sind es knapp EUR 2200,- Nettoeinkommen im Monat.

Ohne ein solches Nettoeinkommen besitzt man nicht die Bonität für die Verpflichtungserklärung.
Benutzeravatar
Israfael
Forumsprofi
Forumsprofi
Beiträge: 162
Registriert: 31.03.2013, 11:29

Re: Meine Fragen zum Thema Heiraten in D

Beitrag von Israfael »

Ich werde nächste Woche meine VE holen, dann kann ich ja mal sagen was bei mir vorrausgesetzt wird.
Bis jetzt hab ich im Internet aber auch nur so Beträge wie 1200€ gelesen und nicht über 2000€
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste