Ich glaube ich muss auch heir wieder ein paar Dinge geraderuecken.
Wo die Marke zuhause it ist genau so wenig erheblich wie ob der Zoll kontrolliert oder nicht.
Man muss den Laptop oder andere Geraete an seinem staendigen Wohnsitz gekauft haben und beim Reisen voruebergehend verbringen, um keine Abgaben entrichten zu muessen. Eine endgueltige Verbringung erfordert immer Abgaben wenn der Freibetrag ueberschritten ist.
Da wo das Geraet gekauft oder zum freien Verkehr eingefuehrt und abgefertigt ist, ist es kuenftig Abgabenfrei. Im Zweifelsfall muss man die Naemlichkeit nachweisen. Das kann durch die Seriennummer in der Rechnung erfolgen, oder in Ermangelung einer solchen durch eine Naemlichkeitsbescheinigung des Zolls bei der erstmaligen voruebergehenden Verbringung in ein Drittland.
[ironie]Alles verstanden? Ansonsten muss ich die Daemlichkeit bescheinigen.[/ironie]
In der Praxis ist es meist einfacher, aber ein Restrisiko besteht.
Laptop nach China mitnehmen
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