einfach-ich hat geschrieben:Wer braucht denn keinen A1 Test machen?
Sage aber nicht politische Fluechtlinge aus Kriegsgebieten wie Kurden.
Und das Buerger der EU keinen A! brauchen koennte ich mir auch vorstellen.
Also sehr viel hast Du dich aber damit noch nicht beschäftigt.
Bei EU Bürgern die Freizügigkeitsberechtigt sind ist der Sprachnachweis unzulässig wegen Art. 8, EMRK und Art.14 u.s.w.
Der Sprachnachweis wird auch nicht vor dem Ehegattennachzug gefordert von den Personen die ohne vorheriges Visum in Deutschland einreisen können (USA, Japan, Süd Korea, Israel, Neuseeland, Hongkong (SAR Pass), ....). Die können gleich einen Aufenthaltstitel beantragen und nehmen dann Teil am Integrationskurs, falls dieses erforderlich ist.
Des weiteren beim Nachzug zum Deutschen Kind, das Visum kann auch noch bei der Schwangerschaft erteilt werden, das ist Aufenthaltsgesetz § 28 Artikel 1 Nr. 2.