Es stimmt was Yingxiong geschrieben hat Lichtenstein ist kein Schengenstaat, ist aber seid 1995 Mitglied im EWR.happyfuture hat geschrieben:Interessant, demnach wäre meine Frau schon ein paar Mal illegal in Lichtenstein gewesen.Yingxiong hat geschrieben:Es sind lediglich 3 Staaten: Island, Norwegen und die Schweiz. Bald kommt auch noch Liechtenstein dazu.![]()
Siehe dazu Hinweis vom Auswärtigen Amt
http://www.liechtenstein.li/index.php?id=52
Da Lichtenstein Mitglied in EWR ist kommt hier auch das Freizügigkeitsrecht zu Geltung.
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)
§ 2
Recht auf Einreise und Aufenthalt
(4) Unionsbürger bedürfen für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, bedürfen für die Einreise eines Visums nach den Bestimmungen für Ausländer, für die das Aufenthaltsgesetz gilt, sofern eine Rechtsvorschrift dies vorsieht. Der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nach Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. EU Nr. L 229 S. 35) entbindet von der Visumpflicht.
(5) Für einen Aufenthalt von Unionsbürgern von bis zu drei Monaten ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, haben das gleiche Recht, wenn sie im Besitz eines anerkannten oder sonst zugelassenen Passes oder Passersatzes sind und sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.

